Hallo Ihr Mitleidenden!
Nach Auszug aus der Wohnung erhielt ich nach ca. 20 Monaten meine Mietkaution, aufgrund meiner Betrugsanzeige, ohne Abzug und ohne Abrechnung zurück.
Den von mir bereits im Vorfeld mehrmals angeforderten Nachweis über die Hinterlegung sowie über die Höhe des durch Zinsen zum Zeitpunkt des Auszuges erreichten
Betrages habe ich zu keiner Zeit erhalten.
Muss ich jetzt das Gericht anrufen?