Kaution wird ohne Grund einbehalten - Vermieter verweigert Kommunikation - Was tun?...

  • Guten Tag zusammen,

    Ich habe ein Problem mit meinem ehemaligem Vermieter. Dieser behält meine Kaution und meine Zuviel überwiesene Miete (Nachweisbar) ein und ich weiß nicht was ich nun machen soll.

    Hier ein paar Daten:

    - Altes Mietverhältnis von 01.07.2018 - 31.08.2019

    - Miete: 280,00€ (inkl. Nebenkosten) - Überweisung per Dauerauftrag

    - Kaution: 250,00€

    - Wohngemeinschaft mit 2 Mietern.

    - Strom- & Warmwasserzähler nicht vorhanden.

    - Kein Übergabeprotokoll zum Einzug, sowie Auszug vorhanden.

    - Mietvertrag & Kündigung nicht mehr vorhanden.

    - Betriebskostenabrechnungen/Schadensforderungen wurden bis heute keine am mich gestellt.

    - Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden.

    - Neues Mietverhältnis ab 01.09.2019.

    Schritt 1:

    Ich habe versucht dem Vermieter eine Mahnung zuzusenden und ihn somit in Zahlungsverzug zu setzen, doch ist dieser der Zustellung des Einschreibens gekonnt ausgewichen. Das Einschreiben lag mehrere Tage in der Poststelle, wurde nicht abgeholt und wieder an mich zurückgesendet.

    Schritt 2:

    Daraufhin habe ich mich im Internet informiert und bin auf diesen Artikel gestoßen:

    "Laut AG Potsdam [ Urteil v. 28.01.2010, Az.: 26 C 315/09] kann der Vermieter die Kaution über sechs Monate einbehalten. Ist die Betriebskostenabrechnung nach einem Jahr noch nicht erfolgt, darf der Vermieter die Kaution sogar noch länger behalten. Jedoch nicht den gesamten Betrag: Die Summe sollte nicht höher als drei bis vier monatliche Betriebskostenvorauszahlungen sein."

    Es gibt mehrere Urteile die über eine Prüfungs- und Überlegungsfrist von 6 Monaten sprechen, die längst abgelaufen ist. Im Gesetz gibt es keinen Paragraphen, welcher die Ansprüche und Fristen zur Kautionsrückzahlung klar regelt.

    Schritt 3:

    Trotz dessen, dass das Einschreiben nicht angenommen wurde habe ich ein gerichtliches Mahnverfahren für den überfälligen Betrag von 530,00€ eingeleitet.

    Am 18.09.2020 wurde mir vom AG mitgeteilt, dass am 12.09.2020 der Mahnbescheid zugestellt wurde und vom Anwalt des Vermieters am 22.09.2020 widersprochen wurde. (Der Widerspruch enthält keine Begründung.)

    Mir wurde zudem ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides zugesendet. Dieser wurde noch nicht bearbeitet.

    Meine Fragen:

    1. Habe ich überhaupt Anspruch auf die zuviel gezahlte Miete?

    2. Ist der Weg des Vollstreckungsbescheids richtig?

    3. Wie würdet ihr weiter vorgehen?


    Sonstiges:

    Ich hoffe meine Informationen konnten euch ein wenig weiterhelfen. Falls ihr euch auch einmal in so einer Situation vorgefunden habt oder in dem Thema euch auskennt, wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr eure Erfahrungen mit mir teilen würdet.

    Wenn ich wichtige Informationen vergessen habe dürft ihr mich gerne darauf hinweisen.


    Mit freundlichen Grüßen

    McLovin

  • Wie würdet ihr weiter vorgehen?

    ich überspringe Punkt 1 und 2 und gehe gleich zu Punkt 3 über:

    Such Dir einen Anwalt. Wenn dem Mahnbescheid widersprochen wurde, wird dies auch bei dem Vollstreckungsbescheid passieren.

    Folglich landet der Sachverhalt vor Gericht. Ich vermute mal stark, dass Du nicht über die Kompetenzen verfügst, dich selbst zu verteten?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Am 18.09.2020 wurde mir vom AG mitgeteilt, dass am 12.09.2020 der Mahnbescheid zugestellt wurde und vom Anwalt des Vermieters am 22.09.2020 widersprochen wurde. (Der Widerspruch enthält keine Begründung.)

    Mir wurde zudem ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides zugesendet.

    Das kann gar nicht sein. Wenn dem Mahnbescheid widersprochen worden ist, kann man nur die Abgabe an das Streitgericht beantragen, aber nicht den Erlass eines Vollstreckungsbescheides, das ist in § 696 I ZPO geregelt. Den Vollstreckungsbescheid kann man nur beantragen, wenn kein Widerspruch erhoben worden ist, steht so in § 699 I ZPO.

    Dir muss klar sein, dass du voll Darlegungs- und Beweispflichtig bist für deine Ansprüche. Wie willst du nachweisen das du zu viel Miete gezahlt hast ohne das du einen Mietvertrag hast wo ersichtlich ist, wie hoch die geschuldete Miete ist? Kannst du die Zahlung der Kaution denn auch nachweisen?

    Ich habe schon viele Parteien vor Gericht ohne anwaltliche Vertretung gesehen und die wenigsten hatten damit Erfolg.

  • Grüße Leipziger82 und darkshadow,

    Danke vorab für eure schnellen Antworten.

    Mich selber werde ich nicht vertreten können.

    Entschuldigung. Ich habe mich unklar ausgedrückt. Mir wurde vom Amtsgericht ein Formular für einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides zum Ausfüllen mitgegeben. (Kosten: 127,00€)

    Durch die gesetzliche Meldepflicht bei Ein- und Auszug kann ich mir doch an den Einwohnermeldeämter, die Zeiträume meines Mietaufenthalts an den jeweiligen Adressen darlegen lassen. Meine getätigten Überweisungen mit den Verwendungszwecken "Miete" und "Kaution" kann ich ebenfalls nachweisen.

    Mich selber werde ich nicht vertreten können.

    Würdet ihr mit so einer Ausgangslage vor Gericht gehen und euch einen Anwalt holen? Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter einfach mein Geld ohne Gründen einbehält, man sich einen Anwalt holen muss und am Ende mit 0,00€ und sehr viel Aufwand aus der Sache rausgeht...


    Mit freundlichen Grüßen

    McLovin

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  • Meine getätigten Überweisungen mit den Verwendungszwecken "Miete" und "Kaution" kann ich ebenfalls nachweisen.

    Das ist für die Kaution gut.

    Für die überbezahlte Miete könnte es schwierig sein, wenn sich aus keinen Unterlagen ergibt, wie hoch der eigentliche Mietzins war. Das du immer nur 200€ gezahlt hast und dann die letzten 2 Monate zum Beispiel 250€ gezahlt hast legt in meinen Augen nicht ausreichend dar, dass 50€ zu viel gezahlt worden sind.

    Würdet ihr mit so einer Ausgangslage vor Gericht gehen und euch einen Anwalt holen?

    Bezüglich der Kaution ja, bezüglich der Miete muss man mehr abwägen. Wie hoch ist denn die Forderung? Sowas wird meistens verglichen, da muss man dann ein Teil der Kosten selbst tragen und die Anwälte bekommen eine höhere Gebühr. Es kann durchaus sein, dass sich das rechnerisch nicht lohnt.

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