Beiträge von Leipziger82

    Ergänzend zu Kolinums Ausführung noch folgendes:

    Zitat

    Obwohl weder übertrieben geheizt noch viel Wasser verbraucht wurde.

    Die Heizkostenabrechnung sagt hier etwas anderes aus. Ihr habt über 1.000 € Warmwasserkosten und fast 1.900 € an verbrauchsabhängigen Heizkosten. Wie viele Personen leben denn in dem Haushalt? Den Verbrauch von 136m³ Warmwasser erreiche ich in unserem 2-Personen-Haushalt erst nach 4-5 Jahren.

    Zitat

    Bloß gegen die Mieterhöhung werde ich wohl nichts machen können oder?

    Vermutlich nicht.

    Ich schließe mich Kolinum an:

    Rechnet doch einfach mal sämtliche Kosten durch, die Ihr habt, bzw. mit der Wohnung haben werdet. Im Normalfall sollte mindestens ein Drittel Eures Einkommens für die Miete übrig bleiben.

    Alternativ würde ich einfach warten, bis Deine Freundin mit der Ausbildung fertig ist. Wenn Du schreibst, dass sie schon im Dritten Lehrjahr ist, müsste sie ja bald fertig sein, oder?

    Der Vermieter kann eine Aufstellung erlauben, muss er aber nicht.
    Grundsätzlich agiert der Vermieter hier aber völlig richtig, in dem er die Erlaubnis von der Zustimmung der anderen Mieter abhängig macht.
    Da der Garten zu den gemeinschaftlich genutzten Flächen gehört, haben hier auch die anderen Mieter ein Wörtchen mitzureden.

    Hier bleibt nur die Einigung mit den Nachbarn. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Zitat

    Bei diesem Gespräch wurde ich von meinem Vermieter dazu hingeleitet diese Willenserklärung abzugeben, da ich noch jung bin und wenig Ahnung habe von Beändigungen von Mietverträgen.

    Hier müsstest Du erst einmal nachweisen, dass Du tatsächlich "gezwungen" wurdest, die Unterschrift zu leisten.

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    Um zu meiner abschließenden Frage zu kommen, kann ich diese Unterschrift in irgendeiner Form ungültig machen bzw. anfechten und wenn ja wie stehen die Aussichten auf Erfolg?

    Schwierig...
    Nach der Rechtsprechung des BGH gelten Absprachen in (Vor-) Abnahmeprotokollen als Individualvereinbarung und unterliegen somit nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.

    Zitat

    Kann der Vermieter bei Nachzug meiner Freundin von ihr die geforderten Nachweise verlangen?

    Was heißt er kann? Wenn Deine Freundin das nicht will, wird der Vermieter sie nicht in den Vertrag aufnehmen.

    Grundsätzlich haftet ihr (wenn die Freundin aufgenommen wird) gesamtschuldnerisch für das Mietverhältnis. Der Vermieter wird dahingehend sicher die Bonität der Freundin prüfen wollen, um einschätzen zu können, dass im Extremfall was bei deiner Freundin zu holen ist.

    Zitat

    Und ist bei Einzug eines Lebenspartners überhaupt ein Untermietvertrag erforderlich?

    Nicht zwingend. Rechtlich gesehen, wäre ein Einzug deiner Freundin aber auch nichts anderes als ein mündliches Untermietverhältnis, da Du alleiniger Hauptmieter bist.

    Zitat

    Soweit ich jetzt weiß, muss man dem Vermieter den Einzug mitteilen und dieser muss es erlauben

    Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Grundsätzlich kann ein Vermieter einem Einzug nur dann widersprechen, wenn in der Person ein wichtiger Grund vorliegt, bzw. hier eine Überbelegung zur Folge hätte.
    Untersagt der Vermieter eine Untervermietung, heißt das aber längst nicht, dass Sie einfach einziehen kann. Vielmehr ergibt sich dann hieraus ein Sonderkündigungsrecht für Dich (§ 540 BGB).
    Aber dein Vermieter hat die Untervermietung ja gar nicht untersagt, oder?

    Zitat

    Kann er diese Erlaubnis an einen Untermietvertrag knüpfen bzw. an eine Änderung des Mietvertrages (Freundin wird mit eingetragen)?

    Ja, kann er.

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    Habe nur noch eine Frage: Muss die Abrechnung dann für das gesamte Haus nach Fläche abgerechnet werden oder nur für die Wohnungen bei denen die Zähler nicht funktionierten? Wie setzt man danach den Abzug der 15 % beim Vermieter durch?

    Wenn es sich bei dem Haus um eine Abrechnungseinheit handelt, sprich die Heizkostenabrechnung auf Grundlage der Wohnfläche des gesamten Hauses erfolgt ist, dann muss auch für das gesamte Haus nach Wohnfläche abgerechnet werden.

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    Wie setzt man danach den Abzug der 15 % beim Vermieter durch?

    Dieses Kürzungsrecht ergibt sich aus § 12 (1) Heizkostenverordnung. Mit diesem Paragraphen sollte der Vermieter dann mal konfrontiert werden.

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    Weiß das jemand, warum sie die Miete bei Einzug einer Lebensgefährtin mit Untermietvertrag erhöhen dürfen?

    Die Antwort wurde Dir doch schon von Kolinum beantwortet. Das ist eine gesetzliche Grundlage und hängt u.a. mit einem erhöhten "Verschleiß" der Mietsache zusammen.

    Hier bleibt aber festzuhalten, dass der Vermieter diese Erhöhung begründen muss.

    Zitat


    Sie könnten auch 100 oder 200 EUR nehmen für einen Untermietvertrag.

    Nein, könnten sie nicht, da der Betrag angemessen sein muss. Ich denke, dass 10 EUR hier schon die Höchstgrenze sind.

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    Heute haben meine Eltern einen Brief vom Vermieter bekommen, in dem steht, dass sie demnächst ausziehen müssten, da es bereits Interessenten zum Kauf gibt.

    Einfacher Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete (Vgl. § 566 BGB).
    Alle Rechte und Pflichten gehen auf einen potentiellen Erwerber über, auch der Mietvertrag.
    Der jetzige Eigentümer kann nicht kündigen (was er wohl auch nicht getan hat), allerdings kann der neue Eigentümer einen (begründeten) Eigenbedarf geltend machen.

    Zitat

    Haben meine Eltern irgendeinen Rechtsanspruch?

    Eigentlich nicht. Die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung ist gesetzlich im § 573 BGB geregelt. Der neue Eigentümer kann demnach fristgemäß kündigen (3 Monate Frist).
    Die einzige Möglichkeit stellt der § 574 BGB dar, wonach deine Eltern einen Härtefall erklären können. Das wäre aber nur dann möglich, wenn es in der Stadt keine freien Wohnungen gibt oder deinen Eltern ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist.

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    Der Makler hätte ja eigentlich im Interesse beider Parteien handeln sollen und hat auch eine Provision bekommen.

    Nein, der Makler vermittelt eine Wohnung und bekommt dafür eine Provision. Er kann ja nicht wissen, dass der Eigentümer ein Jahr später einen Verkauf plant.

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    Gilt denn eine Wohnung als bewohnbar, in der sich im Flur kein Bodenbelag befindet, 24 Std Lärm am Tag durch Trocknungsgeräte in Flur, Bad und Küche herrscht und keine Körperpflege betrieben werden kann, weil die Dusche ausgebaut ist die einzige Möglichkeit wäre.

    Eine Wohnung ist dann unbewohnbar, wenn eine nachweisliche Gesundheitsgefährdung vorliegt, bzw. wenn die Wohnung abgebrannt, oder das Dach/die Decke weggeflogen ist.
    Trotz Lärm oder fehlendem Fußboden ist eine Wohnung faktisch immer noch bewohnbar.

    Ansonsten: Hast Du eine Wohnung, die Du sofort beziehen kannst? Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung müsstest Du nämlich eben auch sofort ausziehen. Eine Frist gibt es da nicht.

    Hallo,

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    Meine Frage ist nun, ob, falls eine erneuter Rohrbruch vorliegt, ich die Möglichkeit habe vom Sonderkündigungsrecht Nutzen zu machen, da ich den Sommer 2015 nicht schon wieder 2 Monate ohne Dusche verbringen möchte!

    Nein, Du hast kein Sonderkündigungsrecht. Dies wäre nur gegeben, wenn die gesamte Wohnung nicht nutzbar wäre. Hier hilft nur eine Mietminderung, bzw. eine ordentliche fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses.

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    Am selben Tag noch wurden uns die 3 Parkplätze die wir angemietet hatten gekündigt

    Wenn die Parkplätze nicht Teil des Wohnraummietvertrages sind, kann der Vermieter diese auch kündigen.

    Zitat

    ein Paar Tage später kam eine Mieterhöhung um 300€ rein

    Mit welcher Begründung? Hier gelten die Bestimmungen des § 558 BGB. Einfach Miete erhöhen, geht nicht. Ich gehe hier auch jede Wette ein, dass die entsprechenden Kappungsgrenzen (keine Erhöhung > 15-20%) nicht eingehalten worden sind.

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    Auch die Fahrräder die 4 Jahre im Flur standen (niemand sonst geht dort durch außer wir..) stören ihn urplötzlich.

    Die Beseitigung kann er wohl verlangen. Eurer persönliches Eigentum hat in den gemeinschaftlich genutzten Räumen nichts verloren, auch wenn er das viele Jahre geduldet hat.

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    Unter uns befindet sich ein Restaurant, wenn dort im Gang das licht eingemacht wird, geht bei uns im Flur IN der Wohnung, ebenfalls das Licht an, da ist doch gewaltig der Wurm drin meiner Meinung nach.

    und das habt Ihr in den letzten 4 Jahren nicht einmal bemängelt? :confused:
    Zahlt Ihr vielleicht die Stromkosten des Restaurants gleich mit?
    Vielleicht auch noch Wasser und Fernwärme? Das würde die Höhe der Nachzahlung erklären.

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    Außerdem kam heraus das wir einen Gewerblichen Mietvertrag bekommen haben, aber seit mehr als 4 Jahren wird dort ganz normal gewohnt.

    Das ist egal. Bei mietvertraglichen Vereinbarungen, die zu Eurem Nachteil sind, greifen automatisch die Bestimmungen des BGB. Einen Nachteil habt Ihr also nicht dadurch.

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    welches Ergebnis wäre besser, so wie es jetzt geschätzt ist oder wenn nach qm abgerechnet wird?

    Keine Ahnung. Das kannst Du ja problemlos durchrechnen. Einfach die Gesamtkosten durch die Gesamtwohnfläche des Hauses dividieren und mit deiner Wohnfläche multiplizieren. Dann 15% abziehen und Du hast das Ergebnis.

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    Darf ich die 15 % jetzt schon von dem Schätzwert abziehen oder muss man auf eine korrigierte Abrechnung nach Grundfläche warten und dort dann erst die 15 % abziehen?

    Ich würde hier auf die Neuberechnung nach Wohnfläche warten.

    Zitat

    Was ist wenn keine korrigierte Abrechnung erfolgt?

    Rechne erst einmal durch, ob Du bei einer Korrektur nach m² überhaupt einen Vorteil hast. Wenn nicht, würde ich erst mit der Verwaltung sprechen, bevor ich die großen Geschütze auffahre.

    Hallo,

    kann keine verbrauchsabhängige Umlage der Heizkosten erfolgen, kann eine Schätzung gemäß § 9a Heizkostenverordnung erfolgen.
    Das Problem ist aber, dass hierfür vorhergehende Heizkostenabrechnungen bzw. vergleichbare Wohnungen vorhanden sein müssen.

    Beides ist hier nicht der Fall, so dass eine Schätzung gar nicht möglich ist. Ebenso wenig ist hier eine Berechnung nach Gradtagsanteilen möglich.

    Meiner Meinung nach hat hier eine Umlage aller Kosten nach m² zu erfolgen wobei hier dann 15 % von den Gesamtkosten abgezogen werden können (Vgl. § 12 Heizkostenverordnung).

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    D.h. laut $555a BGB kann ich dies Dulden muss aber nicht Mitwirken, somit auch nicht für die Kosten aufkommen. Richtig?

    Puh...hier bewegen wir uns teilweise schon im Versicherungsrecht. Hier gibt es beispielswiese fast grundsätzlich ein Teilungsabkommen zwischen Gebäudeversicherern und Hausratversicherung. Das heißt, dass sich die beiden Versicherer die Kosten teilen.

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    Der Mitarbeiter von der Trocknungsfirma meinte, dass um die Trocknungsarbeiten durchführen zu können, sowohl Küchen wie auch alle Möbel aus meiner Wohnung rausmüssen.

    Müssen oder sollten? Wie gesagt, hier hilft nur das Gespräch mit dem Vermieter. Du kannst dich ja mal auf den § 555a BGB beziehen.

    Zitat

    Ich möchte wissen ob ich jetzt ab 21 Uhr nachtruhe einhalten muss, wie es im Mietvertrag steht

    Das habe ich Dir doch schon in dem letzten Beitrag beantwortet. Die Lärmschutzverordnungen der einzelnen Länder und das BImSchG beziehen sich in der Regel auf Geräuschentwicklungen im öffentlichen Bereich. Hier wurde innerhalb der Hausgemeinschaft eine andere Lösung gefunden.
    Selbst wenn in der Hausordnung eine Ruhezeit festgelegt wurde, heißt das nur, dass Du keine lärmintensiven Arbeiten durchführen musst. Du kannst aber völlig normal Fernsehen, Musik hören, etc.

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