Hallo,
ich habe meine Betriebskostenabrechnung erhalten und habe ein paar Fragen, vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen:
• Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen (5 x 2 Raum und 5 x 3 Raum)
• Bezugsfertig nach komplett Sanierung am 01.10.2013
• Einzug der Mieter gestaffelt zum 01.11.2013/15.11.2013/01.12.2013/15.12.2013 usw.
• Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12. eines Kalenderjahres
Nun zur eigentlichen Schilderung…..
Bei Unterzeichnung des Mietvertrages haben alle Mieter zugestimmt, das ausnahmsweise eine Betriebskostenabrechnung für mehr als 12 Monate erstellt wird (nämlich für den Zeitraum vom 01.11.2013 - 31.12.2014) da die Ablesekosten für die Monate November und Dezember 2013 genauso hoch sind wie für ein ganzes Jahr und natürlich auf die Mieter umgelegt werden.
Nun wurden Anfang 2015 von der Ablesefirma per Funk die gesamten Werte der einzelnen Wohnungen ermittelt. Hierbei stellte sich heraus, dass die Heizkostenzähler der rechten Seite des Hauses (alles die 2 Raumwohnungen) keine Werte anzeigten. Der Fehler liegt bei der Montage der Heizungsanlage, hier wurden irgendwelche Kabel vertauscht (laut Aussage der Heizungsfirma).
Ein paar Monate später erhalten die Mieter ihre Abrechnungen, daraus ersichtlich ist, dass die Heizkosten für die 2 Raumwohnungen geschätzt wurden und zwar anhand der Mietdauer (wie oben erwähnt sind alle Parteien verstreut eingezogen). Lediglich die linke Haushälfte wurde nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Die Rechnungslegung der Heizkosten erfolgte im Verhältnis 30% Grund- und 70% Verbrauchskosten. Die Grundkosten sind unstrittig, lediglich die Verbrauchskosten werden angezweifelt.
Also die Verbrauchswerte wurden angeblich so ermittelt:
* Gesamtkosten abzüglich der 5 funktionierenden Zähler
* aus dem Zwischenergebnis wurde ein Wert pro Tag ermittelt (keine Ahnung wie)
* Der Wert pro Tag wurde auf die Mieter nach Wohndauer aufgeteilt (wer also zum 01.11.2013 eingezogen ist hat ca. 70 EUR mehr verbraucht als jemand der erst zum 15.11.2013 eingezogen ist
Eine Schätzung anhand von Vorjahreswerten kann nicht durchgeführt werden da das Haus erst zum 01.11.2013 bezogen wurde. Auch eine Schätzung anhand von Vergleichswohnungen fällt aus da alle 2 Raumwohnungen vom Geräteausfall betroffen sind.
Als Mieter ist es echt schwierig die Berechnungsgrundlage der Ablesefirma zu verstehen (hier wurde anscheinend mit den Gradzahltagen gearbeitet).
Nun ergibt sich für eine WG die mind. 2 Zimmer regelmäßig beheizt und einer von 1 Person bewohnten Wohnung ein identisch hoher Verbrauch (ca. 550,00 EUR für 14 Monate mit Fußbodenheizung) was jedoch tatsächlich nicht der Fall sein kann und auch nicht so ist. Es wurde lediglich das Wohnzimmer sporadisch beheizt, also wirklich gespart.
Ist eine derartige Schätzung tatsächlich in Ordnung? Besteht für den Mieter die Möglichkeit 15 Prozent des geschätzten Verbrauches in Abzug zu bringen? Der Mieter hat den Ausfall der Zähler (sind immerhin die Hälfte aller Zähler) ja nicht verschuldet und hätte auch nicht erkennen können das diese defekt sind. Mittlerweile wurde die Heizungsanlage angeblich repariert. Wie sollte der Mieter hier vorgehen oder macht es keinen Sinn diesbezüglich etwaige Anstrengungen zu betreiben???
Auf eure Anregungen und Meinungen bin ich gespannt.
Viele Grüße