Vorabnahmeprotokoll

  • Hallo,

    Ich habe folgende Frage. Vor etwas mehr als 2 Wochen habe ich aufgrund des ausdrücklichen Wunsches meines Vermieter ein Vorabnahme Protokoll unterzeichnet, da ich eine neue Wohnung anmieten werde.

    Dabei habe ich angegeben mich um das beschädigte Laminat zu kümmern, da nach 5 1/2 Jahren Gebrauchsspuren aufgetreten sind.

    Bei diesem Gespräch wurde ich von meinem Vermieter dazu hingeleitet diese Willenserklärung abzugeben, da ich noch jung bin und wenig Ahnung habe von Beändigungen von Mietverträgen. Zudem wurde mir gesagt sonst würde ich nicht an meine Mietkaution kommen.

    Um zu meiner abschließenden Frage zu kommen, kann ich diese Unterschrift in irgendeiner Form ungültig machen bzw. anfechten und wenn ja wie stehen die Aussichten auf Erfolg?

    Mit freundlichen Grüßen


  • Dabei habe ich angegeben mich um das beschädigte Laminat zu kümmern, da nach 5 1/2 Jahren Gebrauchsspuren aufgetreten sind.
    Zudem wurde mir gesagt sonst würde ich nicht an meine Mietkaution kommen.

    Für normale Gebrauchsspuren des Fußbodens brauchen Sie nicht gerade zu stehen. Das ist immer Sache des Vermieters. Dafür erhält er ja Miete. Da ist es Wurst, ob Sie sowas unterschreiben oder nicht.
    Die Drohung mit der Einbehaltung der Kaution könnte man sogar als Nötigung werten.

    Wichtig ist allein, ob es sich tatsächlich um Gebrauchsspuren handelt. Das kann nur vor Ort geklärt werden.

    StGB § 240 - Nötigung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

  • Zitat

    Bei diesem Gespräch wurde ich von meinem Vermieter dazu hingeleitet diese Willenserklärung abzugeben, da ich noch jung bin und wenig Ahnung habe von Beändigungen von Mietverträgen.

    Hier müsstest Du erst einmal nachweisen, dass Du tatsächlich "gezwungen" wurdest, die Unterschrift zu leisten.

    Zitat

    Um zu meiner abschließenden Frage zu kommen, kann ich diese Unterschrift in irgendeiner Form ungültig machen bzw. anfechten und wenn ja wie stehen die Aussichten auf Erfolg?

    Schwierig...
    Nach der Rechtsprechung des BGH gelten Absprachen in (Vor-) Abnahmeprotokollen als Individualvereinbarung und unterliegen somit nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Tritzdem gilt nach wie vor:

    § 538 BGB Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
    Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

    Da ändern auch genötigte Schuldbekenntnise nichts. Aber eben immer nur beim "vertragsgemäßen Gebrauch".

  • Hallo,

    Ich habe folgende Frage. Vor etwas mehr als 2 Wochen habe ich aufgrund des ausdrücklichen Wunsches meines Vermieter ein Vorabnahme Protokoll unterzeichnet, da ich eine neue Wohnung anmieten werde.

    Dabei habe ich angegeben mich um das beschädigte Laminat zu kümmern, da nach 5 1/2 Jahren Gebrauchsspuren aufgetreten sind.

    Bei diesem Gespräch wurde ich von meinem Vermieter dazu hingeleitet diese Willenserklärung abzugeben, da ich noch jung bin und wenig Ahnung habe von Beändigungen von Mietverträgen. Zudem wurde mir gesagt sonst würde ich nicht an meine Mietkaution kommen.

    Um zu meiner abschließenden Frage zu kommen, kann ich diese Unterschrift in irgendeiner Form ungültig machen bzw. anfechten und wenn ja wie stehen die Aussichten auf Erfolg?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo,

    wie alt bist du denn? 14?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass du mit der Argumentation vor Gericht durchkommen würdest. Erstmal müßte von einem Sachverständigen festgelegt werden, dass es Abnutzungen und keine Beschädigung ist. Dann müßtest du nachweisen, dass du tatsächlich gezwungen wurdest. Der Hinweis, dass dir der Schaden von der Kaution abgezogen wird, ist durchaus angebracht, wenn es eine Beschädigung ist.

    Du mußt jetzt wissen was du tust. Du stellst auf stur, bekommst deine Kaution nicht wieder und kannst, mit hohen Kostenrisiko, dagegen klagen. Oder du reparierst wie abgesprochen das Laminat und merkst dir, dass du nicht alles unterschreiben solltest, was dir vorgelegt wird. Am Ende landest du noch in der Fremdenlegion.

    Gruss
    H H

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