Übertriebene Betriebskostenabrechnung nach 2 Jahren

  • Hallo,
    Dachte mir das ich bei euch bestimmt gute Ratschläge bekommen kann.
    Ich fasse mal möglichst kurz zusammen:

    Ich wohne in einer WG mit ca. 110m².
    Vor 3 Monaten haben wir eine Nachzahlung (betrifft mich zwar nicht aber trotzdem) erhalten,
    über satte 3700€ aus dem Jahr 2013. Obwohl weder übertrieben geheizt noch viel Wasser verbraucht wurde. In der Bude ist es sowieso immer übertrieben warm.
    Als wir uns beim Mieterschutzbund informiert hatten, kam dabei heraus das die Zahlung hinfällig sei, verjährt. Als wir dies dem Vermieter bei einem Gespräch erwähnten Droht er uns mit Rausschmiss.
    Am selben Tag noch wurden uns die 3 Parkplätze die wir angemietet hatten gekündigt, ein Paar Tage später kam eine Mieterhöhung um 300€ rein Auch die Fahrräder die 4 Jahre im Flur standen (niemand sonst geht dort durch außer wir..) stören ihn urplötzlich. Ausziehen möchte ich dort nicht, 300€ mehr im Monat sind total weit her geholt und stehen in keinem Verhältniss, die Nachzahlung von 3700€ sowieso nicht, damit beheizt man ja mehrere Häuser, außerdem sind das ja weit über 3 Monatsmieten, das kann doch gar nicht sein.
    Mir ist auch aufgefallen, das kein Stromzähler zu finden ist. Unter uns befindet sich ein Restaurant, wenn dort im Gang das licht eingemacht wird, geht bei uns im Flur IN der Wohnung, ebenfalls das Licht an, da ist doch gewaltig der Wurm drin meiner Meinung nach.

    Außerdem kam heraus das wir einen Gewerblichen Mietvertrag bekommen haben, aber seit mehr als 4 Jahren wird dort ganz normal gewohnt.

    Jetzt frage ich mich, was der Vermieter von den oben genannten Dingen darf und was nicht.

    Freue mich auf eure Antworten.

    Liebe Grüße

  • Zitat

    Am selben Tag noch wurden uns die 3 Parkplätze die wir angemietet hatten gekündigt

    Wenn die Parkplätze nicht Teil des Wohnraummietvertrages sind, kann der Vermieter diese auch kündigen.

    Zitat

    ein Paar Tage später kam eine Mieterhöhung um 300€ rein

    Mit welcher Begründung? Hier gelten die Bestimmungen des § 558 BGB. Einfach Miete erhöhen, geht nicht. Ich gehe hier auch jede Wette ein, dass die entsprechenden Kappungsgrenzen (keine Erhöhung > 15-20%) nicht eingehalten worden sind.

    Zitat

    Auch die Fahrräder die 4 Jahre im Flur standen (niemand sonst geht dort durch außer wir..) stören ihn urplötzlich.

    Die Beseitigung kann er wohl verlangen. Eurer persönliches Eigentum hat in den gemeinschaftlich genutzten Räumen nichts verloren, auch wenn er das viele Jahre geduldet hat.

    Zitat

    Unter uns befindet sich ein Restaurant, wenn dort im Gang das licht eingemacht wird, geht bei uns im Flur IN der Wohnung, ebenfalls das Licht an, da ist doch gewaltig der Wurm drin meiner Meinung nach.

    und das habt Ihr in den letzten 4 Jahren nicht einmal bemängelt? :confused:
    Zahlt Ihr vielleicht die Stromkosten des Restaurants gleich mit?
    Vielleicht auch noch Wasser und Fernwärme? Das würde die Höhe der Nachzahlung erklären.

    Zitat

    Außerdem kam heraus das wir einen Gewerblichen Mietvertrag bekommen haben, aber seit mehr als 4 Jahren wird dort ganz normal gewohnt.

    Das ist egal. Bei mietvertraglichen Vereinbarungen, die zu Eurem Nachteil sind, greifen automatisch die Bestimmungen des BGB. Einen Nachteil habt Ihr also nicht dadurch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Guten Abend,

    aus meiner Erfahrung ist es wichtig, die von Ihnen beschriebenen Unklarheiten schriftlich festzuhalten und den Vermieter zu bitten, diese zu erläutern bzw. mögliche Mängel zu prüfen und zu beseitigen. Hitzige Disskussionen führen selten zu einem positiven Ergebnis. Wenn sich auf dem schriftlichen Weg keine Einigung erreichen lässt und die Angelegenheit - wie in Ihrem Fall - emotional wird, hilft es einen unparteiischen Experten zu beauftragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas Ehret
    BDSH geprüfter Sachverständiger

  • Hallo,

    Danke für eure Antworten.
    Ich habe mir die Erhöhung noch einmal angesehen, hier wurde nicht die Miete, sondern die Nebenkosten-vorrauszahlung erhöht, was ja leider erlaubt ist.
    Vorausgezahlt wurden laut Mietvertrag Monatlich 320€ für Nebenkosten, Heizkosten,Strom.
    Mit der Erhöhung wären es Satte 630€. Mir kommt das alles Spanisch vor.
    Behauptet wurde das wir wohl eine Heizung hätten laufen lassen, das ganze Jahr über.
    Erstens ist es in der Wohnung sowieso unglaublich warm, zweitens laufen die Heizungen im Sommer nicht mal.

    Laut einem Schreiben wurde die Heizung Ende letzten Jahres abgelesen, die Heizkosten von 2013 ende 2014 ablesen? Das funktioniert doch nicht.
    Laut der Abrechnung Zahlen wir, wegen einer Mietswohnung, für ein Komplettes, riesiges Gelände, mit einem Supermarkt, einigen Restaurants und Co, einige Kosten anteilig mit. Sollten die Gewerbe nicht gesondert von der Mietswohnung laufen? Das Restaurant zum Beispiel hohe Kosten verursacht ist mir klar, sollte aber doch einen normalen Mieter nichts angehen oder?

    Es handelt sich übrigens tatsächlich um Fernwärme.

    Ich hänge mal die Kostenabrechnung und die Erhöhung an.


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    Viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von LoveLetMeGo (16. Juli 2015 um 09:18)

  • Hallo,

    der Punkt Verwaltungskosten macht mich stutzig. Das ist nicht Umlagefähig.
    Ansonsten bitte mal noch die Heizkostenabrechnung hochladen. Das ist ja die höchste Kostenposition.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sobald ich zuhause bin, werde ich die Heizkostenabrechnung ebenfalls hochladen.
    Mir kommt es fast so vor als wäre das Ganze für einen Abrechnungszeitraum von 2 Jahren und es wurde schlichtweg versäumt im Jahr 2013 abzulesen.
    Aber das sind nur Spekulationen, da ich selbst erst seit September letzten Jahres hier wohne.

  • Sobald ich zuhause bin, werde ich die Heizkostenabrechnung ebenfalls hochladen.
    Mir kommt es fast so vor als wäre das Ganze für einen Abrechnungszeitraum von 2 Jahren und es wurde schlichtweg versäumt im Jahr 2013 abzulesen.
    Aber das sind nur Spekulationen, da ich selbst erst seit September letzten Jahres hier wohne.

    Das können Sie dann anhand der Kassenbelege leicht feststellen.

  • Zitat

    Es handelt sich übrigens tatsächlich um Fernwärme.

    Gleich nach Strom die teuerste Art zu heizen, wie ich immer wieder anhand von Fragen dazu feststellen muß.

    Wenn dann noch der Gesamtverbrauch des Objektes relativ niedrig ist wird es besonders teuer. Vor allem die WW-Aufbereitung.

    Verwaltungskosten sind, wie Leipziger schon anmerkt, nicht umlegbar. Auch wenn sie unter sonstige BK aufgeführt sind.

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    Hier die Abrechnung der Heizkosten.

  • Die Heizkostenabrechnung ist gegenstandslos geworden. Diese hätte Ihnen bis spätestens 31.12.2014 zugehen müssen.
    Da das nicht der Fall ist, brauchen Sie auch nichts nachzuzahlen.


    § 556 BGB - Vereinbarungen über Betriebskosten
    (1).......
    (2).......
    (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • Bloß gegen die Mieterhöhung werde ich wohl nichts machen können oder?
    Außerdem bin ich mir ziemlich sicher das die nächsten Rechnungen genau so hoch werden. Ist an den Rechnungen alles so in Ordnung wie es ist, mir erscheint es einfach viel zu hoch, das steht doch in keinem Verhältnis.

  • Ergänzend zu Kolinums Ausführung noch folgendes:

    Zitat

    Obwohl weder übertrieben geheizt noch viel Wasser verbraucht wurde.

    Die Heizkostenabrechnung sagt hier etwas anderes aus. Ihr habt über 1.000 € Warmwasserkosten und fast 1.900 € an verbrauchsabhängigen Heizkosten. Wie viele Personen leben denn in dem Haushalt? Den Verbrauch von 136m³ Warmwasser erreiche ich in unserem 2-Personen-Haushalt erst nach 4-5 Jahren.

    Zitat

    Bloß gegen die Mieterhöhung werde ich wohl nichts machen können oder?

    Vermutlich nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wer weiß was alles mit auf unsere Zähler läuft. Aber dies nachzuweisen wird wohl schwierig.
    Angeblich lief das ganze Jahr ein Heizkörper durch, der aber eigentlich nie genutzt wird, weil er viel zu groß ist.
    Sind diese Heizungszähler eigentlich genau? ich weiß nicht wie man diese nennt, eben solche die vorne an jedem Heizkörper sind oder kann es sein das diese auch bei erhöhter Umgebungstemperatur mit laufen?

    Gewohnt wird dort zu dritt, eine Zeit lang waren es auch 4 Personen.

    Krass finde ich auch, das die Kosten sich, ohne Heizung und Wasser, schon auf 1879,35€ belaufen. Ich habe noch nie von derartigen Kosten bei einer Mietswohnung gehört.

  • Lassen Sie die Rechnung vor Ort sachkundig prüfen. Weiteres Gezeter hier führt zu nichts.
    Auch ich gehe davon aus, das die Rechnung schon formell ungültig ist.

  • Zitat

    Wer weiß was alles mit auf unsere Zähler läuft.

    Wenn sich die Zähler in der Wohnung befinden, wird auch nur der Verbrauch der Wohnung erfasst.

    Zitat

    Angeblich lief das ganze Jahr ein Heizkörper durch, der aber eigentlich nie genutzt wird, weil er viel zu groß ist.

    Wenn ein Heizkörper das ganze Jahr (aufgrund eines defekten Ventils) lief, warum wurde dieser Mangel nicht dem Vermieter gemeldet?

    Zitat

    Sind diese Heizungszähler eigentlich genau? ich weiß nicht wie man diese nennt, eben solche die vorne an jedem Heizkörper sind

    Ja, die Heizkostenverteiler laufen in der Regel fehlerfrei. Das kann aber ganz leicht selbst geprüft werden: Zählen die Geräte, obwohl die Heizung aus ist, dürfte irgend etwas defekt sein.

    Zitat

    kann es sein das diese auch bei erhöhter Umgebungstemperatur mit laufen?

    Wenn, dann nur minimal. Grundsätzlich zählen diese Geräte nur, wenn es einen hohen Temperaturunterschied zwischen Heizkörper- und Raumtemperatur gibt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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