Beiträge von martin4157

    Wir wohnen jetzt genau 5 Jahre hier.
    Bezgl. Keller: Kellerflur ist kein Raum! In jeder Mietwohnung hat der Mieter eigentlich einen sep. Raum wo er Lebensmittel usw. abstellen kann-hier nicht der Fall!
    Habe das Gefühl, das die VM überhaupt immer "am längeren Hebel" sitzen....
    Wenn ich 100 qm Grundfläche habe, die ich mit dem Zollstock nachgemessen habe, sind es 100 und nicht 120qm.
    Und die Miete wird nun einaml pro QPreis in der Regel gezahlt.
    Wenn VM heute kommt unterschreiben wir eh nix-dann gebe ich lieber den Betrag für einen Rechtsanwalt aus, der diesen nach den neuesten Kriterien prüft.
    Was bezgl. Zuschuss ist, sieht man (der Mieter) wieder, da man , evtl. schön besch.. werden kannn. VM bekommt Zuschuss-verschweigt diesen...und wir als Mieter zahlen schön drauf!

    Hallo,

    bezgl. Mietspiegel habe ich heute von der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung eine Liste bekommen, dort liegt nun unser qm-Preis bei € 3,70. Dieser qm-Preis ist für Wohnungen über 90qm.
    Der VM hat im Mietvertrag eine Fläche von 120qm angegeben-richtig wären aber 100qm nur (habe nachgemessen)
    Kellerräum(Kellerräume haben wir ja nicht, evtl. hat VM die mit einbezogen. Im Keller selber haben wir nur die Waschküche, ´Trockner und Waschmaschine stehen.
    Unsere Lebensmittel stehen im Kellerflur(!)-VM meint, dieses wäre "ein Raum"!!!! Meinesachtens ist das nicht richtig!
    Was die Falschberechnung der Gesamtfläche sich bezieht, gehe ich von aus, das Sie den "Keller" mit einbezieht.
    Darf der VM das?
    Ich werde heute, wenn VM den neuen Mietvertrag vorlegt, darauf bestehen, das diese eine neue Berechnung der Gesamtfläche vornehmen muss. Es gibt elektronische Messer dafür.
    Bezgl. KM zahlen wir z.Zt. 320,00€. Wemm die Gesamtfläche ohne Keller aber incl. anteilige Terasse bei 90qm liegt, dürften wir max. 90x3,70=333,00€ zahlen. (qm-Preis Mietspiegel)
    Ih werde darauf bestehen, wenn der VM den neuen Mietvertrag vorlegt und dort die neue Miete /Mietkosten einträgt, eine genaue Berechnung der Grundmiete zzgl. der Moderniesrung klar aufschlüsselt!
    Sobald die neuen fenster verbaut wurden sind kann Sie dann auch die Kosten auf die neue Grundmiete draufschlagen. Ist das so ok?

    Ferner möchte ich einen Kostenvoranschlag sehen. Was ist, wenn VM Zuschüße bekommt? Da muss ich mich doch "blind " darauf verlassen. Was ist, wenn VM diesen bekommt, ihn aber nicht vorlegt? Denn die Zuschüsse müssen von der Gesamtrechnung des Fenstereinbaus abgerechnet werden, oder?

    Morgen kommen unsere Vermieter und möchten mit uns den neuen Mitvertrag besprechen, weil Fenster wie bereits in den Beiträgen erwähnt ausgetauscht werden sollen.
    Der vermieter hat im DG eine eigene Wohnung,steht aber leer. Dort werden keine neuen fenster eingesetzt-muss er sich trotzdem an den Kosten beteiligen?

    Einen neuen Mietvertrag muss ich ja nicht unterschreiben, wenn neue Fenster reinkommen oder?

    Mieterhöhung ab diesem Moment wo die neuen Fenster drin sind?

    Wo erhalte ich für unseren Ort (PLZ31096) einen aktuellen Mitspiegel her?

    Das Haus liegt direkt an einer vielbefahrenen Bundesstrasse- wenn die Mieterhöhung ins unendliche geht, steht mir doch eine Mietminderung durch die Bundesstrasse zu, weil viel Lärm und Geruchsbelästigung durch PKW und LKW entsteht?

    Martin

    Hallo,

    ich habe bitte eine Frage:

    Stromanbieter und Abrechnung laufen, wie gesetzlich geregelt über den Mieter.
    Was ist mit dem Stromzähler. Die jährlichen Kosten werden uns vom Stromlieferanten mit in Rechnung gestellt (€66,00)

    Muss der Vermieter nicht diese Grundkosten tragen, den das gehört doch, wie die Wasseruhr zum Grundbestandteil einer Wohnung, wie z.B. die Heizung.

    Martin

    Wir wohnen in einem 1 Familienhaus (EG) Der Vermieter hat die obere Wohnung, diese aber seit Einzug nie benutzt, (stehen Möbel drin, muss renoviert werden usw.) Hat ein eigenes Haus in der Nähe von Hannover. Denke, das die Wohnung aus steuerrechtl. Gründen hier noch ist, aber nicht bewohnt wird.
    Wir pflegen das Grundstück mit Teich und Steingrten, das eine Fläche von 2500qm hat. Der Vater der VM mäht den Rasen, da überweisen wir moantl.€40,00. Habe diesen bis 2008 selber gemäht, bin aber seit Okt.2008 ernsthaft erkrankt und nicht mehr in der Lage diese Tätigkeit auszuführen.
    Der Mietspiegel sagt aus: Zitat:
    Als weitere Richtwerte finden Sie hier die Durchschnittsmieten der umliegenden Gemeinden. Mit 3.77 €/m² sind in der Umgebung von Duingen die Mieten in 37627 Deensen am günstigsten Ende.
    Wir wohnen am A...der Welt PLZ31096. Am Haus direkt liegt eine starkbefahrene Bundesstrasse 240. Wenn hier Sonnabends und Sonntags sehr strarker Verkehr ist, kann man die Terasse "abhacken"-verstehst das eigene Wort nicht mehr. In der Woche ist ab 6.00 bis 20.00 Uhr starker Berufsverkehr!
    Denke das muss alles im Mietvertrag berücksichtigt werden!
    Werde heute mal alles nachmessen-VM gibt 120qm an. Zählt Flur und Kellerräume mit zur qm-Berechnung?

    Hallo,

    wir wohnen jetzt seit 5 Jahren hier. Vermieter hat angekündigt, das 3 neue Fenster und eine Haustür (damit haben wir nichts zutun) ersetzt werden. Das wir Moderniesierungskosten, die im gesetzl. Bereich liegen müssen) zahlen ist uns klar.
    Nun kommt Vermieter heute morgen zu uns und will eine Kopie vom unbefristeten Mietvertrag. Habe Kopien gemacht und gefragt ob er auch nicht eine hätte-Antwort: "...unsere liegt neim Steuerberater (ß) und als Vermieter käme er nicht an diese Unterlagen..."!

    Ich vermute das Vermieter einen neuen Vertrag machen will, denn er hat schon angedeutet das der Mietpreis im Gegensatz zu anderen Objekten (fast gleiche Lage) westentlich zu niedrig sei!:confused:

    Mit der Kopie ist ne "Hinterfotzigkeit"...solch Argument!:mad:

    Darf V hier neuen Vertrag wegen der beiden Punkte machen?

    Ferner tritt nun der neue Ehemann immer "als Verhandlungspartner" auf mit Hinweis: "..hat meine Frau abgegeben!..."

    Ist das rechtl. so möglich?

    Martin

    ijn der Wohnung der VM im DG sind die Fenster schon vor ca. 6 Jahen ausgetauscht wurden. AAuch bei uns auf der Ostseite des Hauses wurden in diesem Zusammenhang mit den obig erneuerten Fenster unsere Fenster erneuert.
    Es sind am ganzen Haus nur noch die drei beschriebenen Fenster bei uns und die Haustür zu erneuern.

    Ist meine Berechnung so richtig?

    Nochmals Dank für Ihr Rechenbeispiel.

    Da die Fenster nur bei uns im EG eingebaut werden (hier befinden sich die Terassentür und die zwei anderen Fenster aus dem Jahre 1970) wird diese Rechnung aber nicht "aufgehen" denn in der Wohnung der VM wird ja nicht erneuert.

    Meine Rechnung gem. Ihrer Formel:

    Fenster incl. Eibau ( ich sage mal z.B.: € 3000,00)
    3000x11= 330€ /12 Monate = Ihre Mieterhöhung pro Monat /27,50€

    ????????????????

    Vielen Dank für die schnelle Info!

    Also es handelt sich bei uns um ein alleinstehendes Haus. Wir wohnen im EG, hier werden 2 Fenster und 1 Terassentür erneurt. Im OG hat die Vermieterin den davor wohnenden Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Das war imJahr 2007, zu diesem Zeitpunkt sind wir auch eingezogen. Die DG Wohnung hat nun die Vermieterin, wurde aber seit 2007 von Ihr nie benutzt, da stehen nur Möbek, muss renoviert werden und stinkt nach Schimmel, weil keiner lüftet. Da es sich hier nun auch um einen Mieter handelt, (ist zwar Sie als Vermieterin trifft dann auch Ihr Rechnungsbeispiel zu?

    Ihr Beispiel:
    10.000 Euro Kosten der Modernisierung
    11% sind 1.100 Euro

    5 Mieter im Haus 1.100 Euro / 5 = 220 Euro
    220 Euro / pro Mieter pro Jahr / 12 = 18,33 Euro

    Eine Mieterhöhung von 18,33 Euro pro Mieter.


    Ansonsten würden wir ja dann alle Kosten tragen oder?

    Was müssten wir denn zahlen?

    Autsch...., das kann ja richtig teuer werden für uns. :eek::eek:

    Im Klartext heißt das:
    3 Fenster im Ges.Wert ca. 2000€ x 11%=220€ Mieterhöhung pro Monat???? KM 300€ zzgl. 220€ Fenstermodernisierung - ist die "Rechnung"richtig?

    11% Erhöhung ist das ein Richtwert? Zu mindest ist das der max.Prozentsatz, oder?

    Kann der Vermieter auch die Einbaukosten mit draufschlagen?

    Der Mieter hatte ja die Ankündigung fernmündlich in der letzten Woche gegenüber meiner Ehefrau mitgeteilt - jetzt sagt die gesetzl. Regelung: dieses muss schriftl. und das mind. 3 Monate vor Einbau passeren, das ist hier nicht der Fall! Wann bzw. zu welchem Zeitpunkt (Einbau erfolgt in 4 Wochen) müssen wir dann die Erhöhung zahlen?

    Ein Einblick in die Rechnung(en) darf ich als Mieter verlangen?

    Da dieser Vermieter eh zu den "Geiern" gehört die uns versuchen abzuzocken:mad:, bin ich mal gespannt was da auf uns zukommt!

    Ferner werde ich verlangen, das er uns, schriftl. darlegen soll, wie nun eine Energieeinsparung aaussieht?

    Wenn Sie von Ihrem Vermieter die Modernisierungsankündigung bekommen, und in dem Zusammenhang auch Kosten auf Sie umgelegt werden, muss der Vermieter -spätestens auf Nachfrage- darlegen, wie sich die Verbesserung genau darstellt.


    Wie kann ich das nun genau "nachverfolgen". Der Vermiter kann mir ja sonst was erzählen. Hier müssten dann ja Fakten und Zahlen vonm Unternehmen dargestellt werden, was die Fenster verbaut oder?

    Zur Zeit haben wir eine reine Kaltmiete von € 300,00.
    Bei einer gesetzl. Anhebung max. 11% heisst das für uns eine monatl. KM v. € 333,00 ?

    Wir wohnen seit 5 Jahren in diesem Mietobjekt unde zahlen eine Kaltmiete von €300,00. Nebenkosten monatl.€60,00. Nun sollen im Wohnzimmer (ca. 40qm), im Gästezimmer (ca. 15qm), ferner der Zugang zur Terasse (1 Klapptür nach innen) und die Haustür ersetzt werden. Der Vermieter kam in der letzten Woche telef. auf uns zu teilte uns mit das in ca. 4 Wochen diese Türen/Fenster durch neue ersetzt werden. Ferner teilte er uns mündlich mit, das eine Mieterhöhung käme.

    Meine Frage: ist dieses Urteil noch rechtskräftig?

    Von Gerichten entschiedene Fälle, die mietrechtlich keine Modernisierungsmaßnahmen sind, als Beispiele:
    ( LG Berlin , Urteil voFenstermodernisierungm 30. April 2002 , Az: 63 S 263/01): Der Gebrauchswert einer Wohnung wird durch den Austausch von Holzkastendoppelfenster bzw. Holzverbundfenster gegen Kunststoffisolierglasfenster nicht verbessert. Der Mieter muss die Maßnahme weder dulden, noch eine Mieterhöhung akzeptieren.

    Anmerkung: die vorhandenen Fenster (Holzverbundfenster doppelte Scheiben) verbaut 05/1970!!!

    Werden bereits vorhandene Isolierglasfenster durch neue Fenster ersetzt, so ist sehr fraglich, ob die Miete nach § 559 Abs. 1 BGB erhöht werden kann. Der Vermieter kann nach § 559 BGB die Miete um 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Der BGH (Urteil v. 25.01.2006 - VIII ZR 47/05) stellt dafür sehr strenge Kriterien auf: Anzugeben sind in der Begründung zur Mieterhöhung nicht nur der Wärmedurchgangskoeffizient der neuen Fenster. Es muss auch so genau beschrieben werden wie der Zustand der alten Fenster war, dass der Mieter dazu in der Lage ist einen entsprechenden Vergleich zwischen alten und neuen Fenstern anszustellen, um den Energiespareffekt zu beurteilen. Eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist nur zulässig, wenn sich dadruch der Gebrauchswert der Wohnung erhöht. Bei Ersatz alter Isoliergalsfenster durch neue Isoliergalsfenster ist sehr zweifelhaft, ob sich dadurch der Gebrauchwert "nachhaltig" erhöht. Sicher nur dann, wenn sich eine Energieeinsparung ergibt

    Ferner die Frage der Modernisierungskosten:

    Als Modernisierungskosten im Sinne des Mietrechts dürfen nur die reinen Baukosten und Baunebenkosten angesetzt werden, nicht zum Beispiel die Finanzierungskosten (OLG Hamburg RE, WM 1981, 152), oder die Kosten für Mietausfall während des Umbaues. Baunebenkosten sind die Kosten für Architekten, Bauleitung, Genehmigungsverfahren oder Baustatik.

    Ist diese Urteil auch noch rechtskräftig?

    Bin ich als Mieter verpflichtet, mich an den Kosten der Haustür mit zubeteiligen?

    Martin

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