Fenstermodernisierung Mietwohnung

  • Wir wohnen seit 5 Jahren in diesem Mietobjekt unde zahlen eine Kaltmiete von €300,00. Nebenkosten monatl.€60,00. Nun sollen im Wohnzimmer (ca. 40qm), im Gästezimmer (ca. 15qm), ferner der Zugang zur Terasse (1 Klapptür nach innen) und die Haustür ersetzt werden. Der Vermieter kam in der letzten Woche telef. auf uns zu teilte uns mit das in ca. 4 Wochen diese Türen/Fenster durch neue ersetzt werden. Ferner teilte er uns mündlich mit, das eine Mieterhöhung käme.

    Meine Frage: ist dieses Urteil noch rechtskräftig?

    Von Gerichten entschiedene Fälle, die mietrechtlich keine Modernisierungsmaßnahmen sind, als Beispiele:
    ( LG Berlin , Urteil voFenstermodernisierungm 30. April 2002 , Az: 63 S 263/01): Der Gebrauchswert einer Wohnung wird durch den Austausch von Holzkastendoppelfenster bzw. Holzverbundfenster gegen Kunststoffisolierglasfenster nicht verbessert. Der Mieter muss die Maßnahme weder dulden, noch eine Mieterhöhung akzeptieren.

    Anmerkung: die vorhandenen Fenster (Holzverbundfenster doppelte Scheiben) verbaut 05/1970!!!

    Werden bereits vorhandene Isolierglasfenster durch neue Fenster ersetzt, so ist sehr fraglich, ob die Miete nach § 559 Abs. 1 BGB erhöht werden kann. Der Vermieter kann nach § 559 BGB die Miete um 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Der BGH (Urteil v. 25.01.2006 - VIII ZR 47/05) stellt dafür sehr strenge Kriterien auf: Anzugeben sind in der Begründung zur Mieterhöhung nicht nur der Wärmedurchgangskoeffizient der neuen Fenster. Es muss auch so genau beschrieben werden wie der Zustand der alten Fenster war, dass der Mieter dazu in der Lage ist einen entsprechenden Vergleich zwischen alten und neuen Fenstern anszustellen, um den Energiespareffekt zu beurteilen. Eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist nur zulässig, wenn sich dadruch der Gebrauchswert der Wohnung erhöht. Bei Ersatz alter Isoliergalsfenster durch neue Isoliergalsfenster ist sehr zweifelhaft, ob sich dadurch der Gebrauchwert "nachhaltig" erhöht. Sicher nur dann, wenn sich eine Energieeinsparung ergibt

    Ferner die Frage der Modernisierungskosten:

    Als Modernisierungskosten im Sinne des Mietrechts dürfen nur die reinen Baukosten und Baunebenkosten angesetzt werden, nicht zum Beispiel die Finanzierungskosten (OLG Hamburg RE, WM 1981, 152), oder die Kosten für Mietausfall während des Umbaues. Baunebenkosten sind die Kosten für Architekten, Bauleitung, Genehmigungsverfahren oder Baustatik.

    Ist diese Urteil auch noch rechtskräftig?

    Bin ich als Mieter verpflichtet, mich an den Kosten der Haustür mit zubeteiligen?

    Martin

  • Wenn Sie von Ihrem Vermieter die Modernisierungsankündigung bekommen, und in dem Zusammenhang auch Kosten auf Sie umgelegt werden, muss der Vermieter -spätestens auf Nachfrage- darlegen, wie sich die Verbesserung genau darstellt.

    Es ist mit Sicherheit richtig, dass der Austausch von Holz- auf Kunststoff-Fenster keine Verbesserung darstellt, wenn beide den gleichen Isolationswert haben und sich lediglich in Material, Farbe o.ä. unterscheiden. Haben die neuen Fenster aber bessere Isolationseigenschaften könnte durchaus eine Modernisierung vorliegen.

  • 1. Urteile von Landgerichten fußen immer auf eine speziellen Rechtsfall. Daran müssen sich andere Gerichte einen Teufel drum scheren. Also Vorsicht!

    2. Sie haben Holzverbundfenster doppelte Scheiben verbaut 05/1970. Das sind keine Isolierglasfenster; gab es damals noch garnicht.
    Wenn der Vermieter Ihnen neue Fenster der gleichen Bauart einbauen liese, wäre das eine Renovierung und müssten nichts zahlen.

    Da aber moderne Isolierglasfenster eine hohe Schall- und Wärmeisolation aufweisen wird hiermit auch für Sie eine nachhaltige positive Wirkung erzielt.

    Zitat

    Bin ich als Mieter verpflichtet, mich an den Kosten der Haustür mit zubeteiligen?

    Nein !

  • Wenn Sie von Ihrem Vermieter die Modernisierungsankündigung bekommen, und in dem Zusammenhang auch Kosten auf Sie umgelegt werden, muss der Vermieter -spätestens auf Nachfrage- darlegen, wie sich die Verbesserung genau darstellt.


    Wie kann ich das nun genau "nachverfolgen". Der Vermiter kann mir ja sonst was erzählen. Hier müssten dann ja Fakten und Zahlen vonm Unternehmen dargestellt werden, was die Fenster verbaut oder?

    Zur Zeit haben wir eine reine Kaltmiete von € 300,00.
    Bei einer gesetzl. Anhebung max. 11% heisst das für uns eine monatl. KM v. € 333,00 ?

  • Autsch...., das kann ja richtig teuer werden für uns. :eek::eek:

    Im Klartext heißt das:
    3 Fenster im Ges.Wert ca. 2000€ x 11%=220€ Mieterhöhung pro Monat???? KM 300€ zzgl. 220€ Fenstermodernisierung - ist die "Rechnung"richtig?

    11% Erhöhung ist das ein Richtwert? Zu mindest ist das der max.Prozentsatz, oder?

    Kann der Vermieter auch die Einbaukosten mit draufschlagen?

    Der Mieter hatte ja die Ankündigung fernmündlich in der letzten Woche gegenüber meiner Ehefrau mitgeteilt - jetzt sagt die gesetzl. Regelung: dieses muss schriftl. und das mind. 3 Monate vor Einbau passeren, das ist hier nicht der Fall! Wann bzw. zu welchem Zeitpunkt (Einbau erfolgt in 4 Wochen) müssen wir dann die Erhöhung zahlen?

    Ein Einblick in die Rechnung(en) darf ich als Mieter verlangen?

    Da dieser Vermieter eh zu den "Geiern" gehört die uns versuchen abzuzocken:mad:, bin ich mal gespannt was da auf uns zukommt!

    Ferner werde ich verlangen, das er uns, schriftl. darlegen soll, wie nun eine Energieeinsparung aaussieht?

  • Nein pro Jahr nicht pro Monat.

    10.000 Euro Kosten der Modernisierung
    11% sind 1.100 Euro

    5 Mieter im Haus 1.100 Euro / 5 = 220 Euro
    220 Euro / pro Mieter pro Jahr / 12 = 18,33 Euro

    Eine Mieterhöhung von 18,33 Euro pro Mieter.

    Achten sie darauf dass ggf. gewährte Förderungen von der Summe der Modernisierung abgezogen werden müssen und nicht umgelegt werden dürfen.

  • ok dass hat sich überschnitten

    die Rechnung ist falsch, die 11% der Gesamtsumme aufs JAHR durch alle Mieter.

    Zitat

    ist die "Rechnung"richtig?


    nein

    Zitat


    11% Erhöhung ist das ein Richtwert? Zu mindest ist das der max.Prozentsatz, oder?


    dass ist der maximale Prozentsatz, geht auch darunter aber nicht darüber.

    Zitat


    Kann der Vermieter auch die Einbaukosten mit draufschlagen?


    na logisch oder meinen Sie die bauen sich von selbst ein?

    Zitat


    Der Mieter hatte ja die Ankündigung fernmündlich in der letzten Woche gegenüber meiner Ehefrau mitgeteilt - jetzt sagt die gesetzl. Regelung: dieses muss schriftl. und das mind. 3 Monate vor Einbau passeren, das ist hier nicht der Fall! Wann bzw. zu welchem Zeitpunkt (Einbau erfolgt in 4 Wochen) müssen wir dann die Erhöhung zahlen?

    ja, ggf. tritt die Erhöhung aber erst später in Kraft, sind aber rechtliche Detailfragen die Sie mit einem Anwalt oder Mieterverein klären sollten. Der Aufwand lohnt meist nicht.
    Seien Sie froh dass Sie neue Fenster bekommen, es gibt hier Fälle im Forum die kämpfen darum und bekommen keine.

    Zitat


    Ein Einblick in die Rechnung(en) darf ich als Mieter verlangen?


    die Kosten sind vom Vermieter darzulegen und auf Verlangen auch Einsicht in die Rechnungen

    Zitat


    Da dieser Vermieter eh zu den "Geiern" gehört die uns versuchen abzuzocken, bin ich mal gespannt was da auf uns zukommt!


    ja die bösen Vermieter. Wollen immer Geld. Sie bekommen monatliche ein Gehalt für Ihre Arbeit oder? Sind Sie deswegen Geier?

    Zitat


    Ferner werde ich verlangen, das er uns, schriftl. darlegen soll, wie nun eine Energieeinsparung aaussieht?

    Es reicht ihmo wenn die Fenster auf aktuellem Stand der Technik isoliert sind. Wollen Sie noch ein Gutachten? Wer soll dass bezahlen?

  • Vielen Dank für die schnelle Info!

    Also es handelt sich bei uns um ein alleinstehendes Haus. Wir wohnen im EG, hier werden 2 Fenster und 1 Terassentür erneurt. Im OG hat die Vermieterin den davor wohnenden Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Das war imJahr 2007, zu diesem Zeitpunkt sind wir auch eingezogen. Die DG Wohnung hat nun die Vermieterin, wurde aber seit 2007 von Ihr nie benutzt, da stehen nur Möbek, muss renoviert werden und stinkt nach Schimmel, weil keiner lüftet. Da es sich hier nun auch um einen Mieter handelt, (ist zwar Sie als Vermieterin trifft dann auch Ihr Rechnungsbeispiel zu?

    Ihr Beispiel:
    10.000 Euro Kosten der Modernisierung
    11% sind 1.100 Euro

    5 Mieter im Haus 1.100 Euro / 5 = 220 Euro
    220 Euro / pro Mieter pro Jahr / 12 = 18,33 Euro

    Eine Mieterhöhung von 18,33 Euro pro Mieter.


    Ansonsten würden wir ja dann alle Kosten tragen oder?

    Was müssten wir denn zahlen?

  • Wenn es zwei Wohnungen in dem Haus gibt zahlen Sie natürlich nur Ihren Anteil. Auch wenn die Eigentümerin die Wohnung leerstehen lässt bzw. keine Miete zahlt, trägt Sie den Anteil an der Modernisierung.

    11% der Kosten / Anzahl der Wohnungen (2) / 12 Monate = Ihre Mieterhöhung pro Monat

  • Nochmals Dank für Ihr Rechenbeispiel.

    Da die Fenster nur bei uns im EG eingebaut werden (hier befinden sich die Terassentür und die zwei anderen Fenster aus dem Jahre 1970) wird diese Rechnung aber nicht "aufgehen" denn in der Wohnung der VM wird ja nicht erneuert.

    Meine Rechnung gem. Ihrer Formel:

    Fenster incl. Eibau ( ich sage mal z.B.: € 3000,00)
    3000x11= 330€ /12 Monate = Ihre Mieterhöhung pro Monat /27,50€

    ????????????????

  • ijn der Wohnung der VM im DG sind die Fenster schon vor ca. 6 Jahen ausgetauscht wurden. AAuch bei uns auf der Ostseite des Hauses wurden in diesem Zusammenhang mit den obig erneuerten Fenster unsere Fenster erneuert.
    Es sind am ganzen Haus nur noch die drei beschriebenen Fenster bei uns und die Haustür zu erneuern.

    Ist meine Berechnung so richtig?

  • Morgen kommen unsere Vermieter und möchten mit uns den neuen Mitvertrag besprechen, weil Fenster wie bereits in den Beiträgen erwähnt ausgetauscht werden sollen.
    Der vermieter hat im DG eine eigene Wohnung,steht aber leer. Dort werden keine neuen fenster eingesetzt-muss er sich trotzdem an den Kosten beteiligen?

    Einen neuen Mietvertrag muss ich ja nicht unterschreiben, wenn neue Fenster reinkommen oder?

    Mieterhöhung ab diesem Moment wo die neuen Fenster drin sind?

    Wo erhalte ich für unseren Ort (PLZ31096) einen aktuellen Mitspiegel her?

    Das Haus liegt direkt an einer vielbefahrenen Bundesstrasse- wenn die Mieterhöhung ins unendliche geht, steht mir doch eine Mietminderung durch die Bundesstrasse zu, weil viel Lärm und Geruchsbelästigung durch PKW und LKW entsteht?

    Martin

  • Zitat

    Dort werden keine neuen fenster eingesetzt-muss er sich trotzdem an den Kosten beteiligen?

    Nö, warum sollte er.

    Zitat

    Einen neuen Mietvertrag muss ich ja nicht unterschreiben, wenn neue Fenster reinkommen oder?

    Rischtisch

    Zitat

    Wo erhalte ich für unseren Ort (PLZ31096) einen aktuellen Mitspiegel her?

    Frag an deiner Gemeinde im Rathaus.

    Zitat

    steht mir doch eine Mietminderung durch die Bundesstrasse zu, weil viel Lärm und Geruchsbelästigung durch PKW und LKW entsteht?

    Nö! Die Straße war wohl eher da als du, oder?

  • Martin4157:
    "Morgen kommen unsere Vermieter und möchten mit uns den neuen Mitvertrag besprechen,"
    Quatsch.

    "weil Fenster wie bereits in den Beiträgen erwähnt ausgetauscht werden sollen."
    Ist kein Grund - und für Euch eher nachteilig, da dann evtl. Kündigungsfristen für den VM deutlich verringert werden könnten.

    "Der vermieter hat im DG eine eigene Wohnung,steht aber leer. Dort werden keine neuen fenster eingesetzt-muss er sich trotzdem an den Kosten beteiligen?"
    Hat ja mit dem Arbeitsumfang an Eurer Wohnung nichts zu tun. Das, was an Eurer Wohnung gemacht werden wird, ist umlegbar (Berechnung wurde ja inzwischen begriffen;)).
    Mit der Haustür habt Ihr m.E. nichts zu tun, falls nicht doch Euer Wohnwert entscheidend verbessert wurde, was ich nicht annehme.

    "Einen neuen Mietvertrag muss ich ja nicht unterschreiben, wenn neue Fenster reinkommen oder?"
    Njet. Der schriftliche Nachtrag des VM mit Umfang der Arbeiten und Berechnung der neuen Miete ab -Datum- ist zum bestehenden MV zu nehmen.

    "Mieterhöhung ab diesem Moment wo die neuen Fenster drin sind?"
    Ab nächsten Monatsersten. Bin mir nicht sicher, bitte mal hie lesen: Mieterhöhung nach Modernisierung

    "Wo erhalte ich für unseren Ort (PLZ31096) einen aktuellen Mitspiegel her?"
    Bei der Gemeindeverwaltun? Mal anrufen. Oder Mieterverein...

    "wenn die Mieterhöhung ins unendliche geht, steht mir doch eine Mietminderung durch die Bundesstrasse zu,"
    Haben miteinander nichts zu tun.

    "viel Lärm und Geruchsbelästigung durch PKW und LKW"
    war bereits vorhanden bei Mietbeginn, also nope.

  • Zitat

    Das Haus liegt direkt an einer vielbefahrenen Bundesstrasse- wenn die Mieterhöhung ins unendliche geht, steht mir doch eine Mietminderung durch die Bundesstrasse zu, weil viel Lärm und Geruchsbelästigung durch PKW und LKW entsteht?

    Vorallem die Schlußfolgerung, wenn die Mieterhöhung ins undendliche geht steht mir doch eine Mietminderung durch die Bundesstrasse zu ...
    Faszinierend... :)

    wenn die Mieterhöhung ins unendliche steigt, zeigt man dem VM den Stinkefinger (bildlich gesprochen, natürlich nicht real) und sucht sich ne ruhige gemütliche günstigere Wohnung sofern vorhanden, die Postleitzahl lässt jetzt nicht auf Wohnraummangelgebiet schliessen...

  • Hallo,

    bezgl. Mietspiegel habe ich heute von der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung eine Liste bekommen, dort liegt nun unser qm-Preis bei € 3,70. Dieser qm-Preis ist für Wohnungen über 90qm.
    Der VM hat im Mietvertrag eine Fläche von 120qm angegeben-richtig wären aber 100qm nur (habe nachgemessen)
    Kellerräum(Kellerräume haben wir ja nicht, evtl. hat VM die mit einbezogen. Im Keller selber haben wir nur die Waschküche, ´Trockner und Waschmaschine stehen.
    Unsere Lebensmittel stehen im Kellerflur(!)-VM meint, dieses wäre "ein Raum"!!!! Meinesachtens ist das nicht richtig!
    Was die Falschberechnung der Gesamtfläche sich bezieht, gehe ich von aus, das Sie den "Keller" mit einbezieht.
    Darf der VM das?
    Ich werde heute, wenn VM den neuen Mietvertrag vorlegt, darauf bestehen, das diese eine neue Berechnung der Gesamtfläche vornehmen muss. Es gibt elektronische Messer dafür.
    Bezgl. KM zahlen wir z.Zt. 320,00€. Wemm die Gesamtfläche ohne Keller aber incl. anteilige Terasse bei 90qm liegt, dürften wir max. 90x3,70=333,00€ zahlen. (qm-Preis Mietspiegel)
    Ih werde darauf bestehen, wenn der VM den neuen Mietvertrag vorlegt und dort die neue Miete /Mietkosten einträgt, eine genaue Berechnung der Grundmiete zzgl. der Moderniesrung klar aufschlüsselt!
    Sobald die neuen fenster verbaut wurden sind kann Sie dann auch die Kosten auf die neue Grundmiete draufschlagen. Ist das so ok?

    Ferner möchte ich einen Kostenvoranschlag sehen. Was ist, wenn VM Zuschüße bekommt? Da muss ich mich doch "blind " darauf verlassen. Was ist, wenn VM diesen bekommt, ihn aber nicht vorlegt? Denn die Zuschüsse müssen von der Gesamtrechnung des Fenstereinbaus abgerechnet werden, oder?

  • Heute ist aber auch Tiefflug Tag oder?

    das Wichtigste zuerst

    WENN Du, entgegen dem Anraten ALLER Poster hier einen NEUEN Mietvertrag unterschreibst, kann der Vermieter dort als Miete einsetzen was er will. Neuer Vertrag neue Miete neue Kündigungsfrist.
    Also Nie und nicht...

    dann nochmal zum auf der Zunge zergehen lassen für 120 qm zahlst Du 330 Euro. Ok, sieht nach jwd aus .. also janz weit draussen ... aber finde ich günstig.

    nun zu den Details

    wie lange wohnen Sie dort?

    die Berechnung der qm kann nach verschiedenen Normen erfolgen und ergibt unterschiedliche Ergebnisse, als Sie die Wohnung angemietet haben, war sie aber genauo gross und Sie haben Sich entschieden für diese Wohnung eine vereinbarte Miete zu zahlen.
    Als VM schreibt man die qm daher nicht in den Mietvertrag und wenn dann als nicht zugesicherte Eigenschaft zu Abrechnungszwecken.
    Haben Sie die Abrechnungen länger als 4 Jahre widerspruchslos akzeptiert gilt die qm Zahl als konkluent vereinbart. Dass heisst Sie haben es stillschweigend anerkannt auch wenns falsch ist.
    Wenn Sie den Kellerflur nutzen, muss er wohl zur Mietsache gehören, wie diese Fläche berechnet wird hängt von der verwendeten Norm ab.

    Wohnfläche ? Wikipedia

    Zitat

    Es gibt elektronische Messer dafür.


    mit denen schneidet man den Sonntagsbraten ;)

    Zollstock geht auch, man braucht allerdings die passenden Regeln nach denen z.B. Balkon, Abstellkammer, Keller, Dachschrägen usw. bewertet werden.

    Wirklich gerichtsverwendbar darauf verlassen können Sie sich nur wenn Sie ein Ingenieursbüro mit der Ausmessung beauftragen. Kostet ca. 3 bis 6 Euro pro qm. Also locker mal ein bis zwei Monatsmieten.

    Zitat

    Ih werde darauf bestehen, wenn der VM den neuen Mietvertrag vorlegt und dort die neue Miete /Mietkosten einträgt, eine genaue Berechnung der Grundmiete zzgl. der Moderniesrung klar aufschlüsselt!


    bedenken Sie dass der VM beim neuen Mietvertrag nicht an die Vergleichsmiete gebunden ist, er kann auch mehr nehmen und die Modernisierung noch draufschlagen.

    Zitat

    Sobald die neuen fenster verbaut wurden sind kann Sie dann auch die Kosten auf die neue Grundmiete draufschlagen. Ist das so ok?

    imho Ja

    Zitat

    Ferner möchte ich einen Kostenvoranschlag sehen. Was ist, wenn VM Zuschüße bekommt? Da muss ich mich doch "blind " darauf verlassen. Was ist, wenn VM diesen bekommt, ihn aber nicht vorlegt? Denn die Zuschüsse müssen von der Gesamtrechnung des Fenstereinbaus abgerechnet werden, oder?

    muss er berücksichtigen, tut er dass nicht nennt man das Betrug
    den müssten Sie aber nachweisen ... schwierig

    Ansprechen kann man Zuschüsse ja mal

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