Hallo,
ich habe bitte eine Frage:
Stromanbieter und Abrechnung laufen, wie gesetzlich geregelt über den Mieter.
Was ist mit dem Stromzähler. Die jährlichen Kosten werden uns vom Stromlieferanten mit in Rechnung gestellt (€66,00)
Muss der Vermieter nicht diese Grundkosten tragen, den das gehört doch, wie die Wasseruhr zum Grundbestandteil einer Wohnung, wie z.B. die Heizung.
Martin