Zitat
Die Abrechnung wurde am 30.06.2016 geschrieben und ich erhielt sie am 14.07.2016 in meinem Briefkasten (ohne postalischen Nachweis, unfrankiert per Hand eingeworfen)
Sie hätte auch unter der Wohnungstür durchgeschoben oder per Brieftaube zugestellt werden können. Hauptsache der Vermieter kann den fristgerechten Zugang nachweisen.
Fristgerecht wäre der Zugang auch noch am 31.12.2016.
Einwände gen die Abrechnung können binnen 12 Monate nach Zugang erhoben werden.
Gartenpflege und Winterdienst wenn von ein und der selben Firma ausgeführt können zu einem Posten zusammengefaßt werden.
Das bei anderen Mietern ein anderer Umlageschlüssel verwendet wird kann an deren vertraglicher Vereinbarung dazu liegen.
Fällig ist die Nachzahlung, sofern kein Zahlungsziel benannt ist, sofort nach Erhalt der Abrechnung.
Allerdings steht dem Mieter eine Prüfungsfrist von 30 Tagen zu.
Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Kosten läßt man sich vom Vermieter die Originalbelege vorlegen.
Du hast für den Zeitraum April bis Dezember Vorauszahlungen in Höhe von 1080 € geleistet.
Für welche Wohnfläche?
Die Umlage nach Personen ist in Deinem Vertrag, vorsorglich, vereinbart und somit korrekt wenn nach Verbrauch nicht möglich.