Untermieter-Vertrag 4 Wochen Kündigungsfrist was gilt?

  • Hallo allerseits,

    ich lebe in einer 2-WG, wobei ich ein Zimmer unter vermiete.
    Dieser Person würde ich nun gern kündigen.
    Im Mietvertrag haben wir 4 Wochen zum Monatsende stehen.
    Der Mietvertrag ist für ein teilmöbliertes Zimmer, im Zimmer ist allerdings nur eine Gardinenstange von mir,
    allerdings ist die Küche komplett von mir eingerichtet und natürlich auch Bad/Toilette, Gang.

    Nun habe ich viel gelesen und bin etwas verunsichert, ob denn nun auch diese 4 Wochen gelten.
    In vielen Foren steht 3-6 Monate (??).

    Der Grund meiner Kündigung ist einfach, dass alles dreckig hinterlassen und sich nicht an WG-Regeln gehalten wird.
    Wie zum Beispiel Mitbenutzung bzw. Verbrauch von Lebensmitteln ohne Zustimmung und ohne Ersatz zu beschaffen, alles wird dreckig hinterlassen ect.

    Brauche ich überhaupt einen bestimmten Grund?
    Wie muss ich die Kündigung aufbauen?

    Außerdem möchte ich der Person zusätzlich 2 Wochen geben, also insgesamt 6 Wochen. Kann man da einen extra befristeten Mietvertrag für 2 Wochen ausmachen?

  • Das Zimmer ist unmöbliert.

    Folglich gilt das Mietrecht, besonders der Mieterschutz, in vollem Umfang.

    Gemäß § 573c Abs. 1 beträgt die Kündigungsfrist für Vermieter mindestens 3 Monate. Dies kann nicht per Vertrag verkürzt werden.

    Gemäß § 573 dürfen Vermieter nur auch wichtigem Grund, der im Kündigungsschreiben anzugeben ist, kündigen.

    Mindestens 6 Monate Kündigungsfrist wären es wenn Du von Deinem erleichterten Kündigungsrecht, da brauchst Du keinen Grund angeben, gem. § 573a Gebrauch machst.

    Hier eine Vorlage zum Kündigungsschreiben

    http://deutschesmietrecht.de/kuendigung/218…-vermieter.html

    Ach so, für den Mieter darf die Kündigungsfrist vertraglich verkürzt werden. Heißt für Deinen Mieter sind die 4 Wochen bindend.

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