Nebenkostenabrechnung / ungerechtfertigte Posten / unklare Widerspruchsfrist

  • Hallo liebes Mietrecht-Hilfe Forum,

    Ich bewohne seit dem 01.04.2015 eine Wohnung in einem 8 Parteien Haus. Nun wurde mir die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.04.2015 bis 31.12.2015 zugesandt. Die Abrechnung wurde am 30.06.2016 geschrieben und ich erhielt sie am 14.07.2016 in meinem Briefkasten (ohne postalischen Nachweis, unfrankiert per Hand eingeworfen)

    1. Ich habe im Internet gelesen, dass man grundsätzlich 12 Monate Zeit habe auf Fehler in der Nebenkostenabrechnung hinzuweisen. Muss ein Widerspruch vorher zwangsläufig stattfinden oder kann man sich damit Zeit lassen und man zahlt beispielsweise 1.5 Monate nicht und beanstandet dann erst die Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter verweist hierzu auf Verzugszinsen wenn man nicht innerhalb von 30 Tagen zahlt. Im Mietvertrag sind sogar von 21 Tagen nach Erhalt der Abrechnung die Rede. Was gilt?

    2. Falls man sich nicht Zeit lassen kann. Ab wann gilt die Widerspruchsfrist? Ab Erhalt des Schreibens und ist der Vermieter in der Nachweispflicht / Beweispflicht WANN man die Nebenkostenabrechnung erhalten hat? Er könnte schließlich auch behaupten er habe sie einen Tag nach dem 30.06. in den Briefkasten geworfen.

    3. Dürfen die Posten die der Vermieter aufgezählt hat so zusammengefasst werden wie sie hier in meiner hochgeladenen Nebenkostenabrechnung zu sehen sind? Beispielsweise Gartenarbeiten / Winterdienst ?

    4. Den Punkt Gartenarbeiten betreffend. Hier glauben alle Mieter des Hauses, dass der Vermieter hier Kosten abrechnet die nie entstanden sind. Der Garten des Grundstücks ist NICHT betretbar. Pflanzbewuchs und Unkraut ragen bis 1.50 Meter Höhe in die Landschaft. 1 mal im Jahr 2015 war ein Unternehmen da um den Bewuchs zu schneiden. SONST NIE. Der Garten verkommt. Auf das Thema angesprochen reagierte der Vermieter so : "Ich weiß auch nicht ich hab den Auftrag gegeben aber weiß auch nicht was die da machen" . -> Macht es überhaupt Sinn Belegeinsicht einzufordern wenn der Vermieter einem gefälschte Rechnungen vorlegt? (Was diesem Vermieter durchaus zuzutrauen ist)

    5. Der Punkt "Antenne/Kabel Tv" kommt auch allen Mietern etwas merkwürdig vor. Wir haben hier nie ein Unternehmen gesehen welche die Antenne überprüft hat und somit Kosten verursacht.

    6. Eine Mieterin die vor kurzem ausgezogen ist hat ebenfalls ihre Nebenkostenabrechnung erhalten. In dieser wurden jedoch ganz andere Verteilerschlüssel verwendet als in meiner Abrechnung. Sie hat mich darauf hingewiesen, dass der Vermieter wohl versucht durch Änderung der Verteilerschlüssel im Falle eines Leerstands die Kosten für die leerstehende Wohnung auf die Mieter abzuwälzen. Da die 8 Parteien im Haus leider sonst nicht viel miteinander zu tun haben weiß keiner von uns auswendig wann es in welcher Wohnung zu einem Auszug oder Neu - Einzug gekommen ist. Wie lässt sich die richtige Einberechnung von "Leerstand" plausibel überprüfen für einen Laien? Der Vermieter gibt an für die Nebenkostenabrechnung ein Programm zu benutzen. Wenn man aber in dieses Programm schon von vornherein die falschen Zahlen eingibt....Nunja....

    7. Die Mieterin die vor kurzem ausgezogen ist hat mir mitgeteilt, dass mein Vermieter letztens bei mir geklingelt hat (vor dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung), da er wohl meinte, dass irgendwas mit meinen Zählerständen nicht stimmen sollte. Das kam mir spanisch vor.... Ich dachte mir wenn da was nicht stimmt und es ist zu seinen Ungunsten wird er sich schon melden. Habe aber nichts mehr weiter von ihm gehört. Weder telefonisch noch sonstwie. Ich gehe also davon aus , dass der mysteriöse Fehler bei den Zählerständen eher zu seinen Gunsten ist. Ich habe ihn noch nicht darauf angesprochen.

    8. Es geht um einen Streitwert von knapp 140 Euro. Da ich leider eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bei meiner Rechtsschutzversicherung habe würde das ein wirtschaftliches Schattenboxen darstellen. Ich würde daher darum bitten, dass sich evtl jemand meine Nebenkostenabrechnung hier ansieht und mit meinem Mietvertrag vergleicht den ich hier hochladen werde. Vielleicht sind es ja auch schon einfache Formfehler die die Nebenkostenabrechnung unwirksam machen und mir somit auch mehr Zeit verschafft.

    9. ALLE Mieter haben Nachzahlungen erhalten. Darunter auch mehrere mit weit über 400 Euro. Der Vermieter hat einen sehr schlechten Ruf. Auch beim Mieterbund. Dort soll er schon mehrfach aufgefallen sein beim Betreten von Wohnungen ohne Genehmigung des Mieters und beim beschäftigen von Putzfrauen die wohl schwarz bezahlt worden seien (Gerüchte über die ich nichts sagen kann).

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    .....

    Hier die Nebenkostenabrechnung und mein Mietvertrag mit der Regeleung der Nebenkosten:

    Regelung im Mietvertrag:

  • Zitat

    Die Abrechnung wurde am 30.06.2016 geschrieben und ich erhielt sie am 14.07.2016 in meinem Briefkasten (ohne postalischen Nachweis, unfrankiert per Hand eingeworfen)

    Sie hätte auch unter der Wohnungstür durchgeschoben oder per Brieftaube zugestellt werden können. Hauptsache der Vermieter kann den fristgerechten Zugang nachweisen.

    Fristgerecht wäre der Zugang auch noch am 31.12.2016.

    Einwände gen die Abrechnung können binnen 12 Monate nach Zugang erhoben werden.

    Gartenpflege und Winterdienst wenn von ein und der selben Firma ausgeführt können zu einem Posten zusammengefaßt werden.

    Das bei anderen Mietern ein anderer Umlageschlüssel verwendet wird kann an deren vertraglicher Vereinbarung dazu liegen.

    Fällig ist die Nachzahlung, sofern kein Zahlungsziel benannt ist, sofort nach Erhalt der Abrechnung.

    Allerdings steht dem Mieter eine Prüfungsfrist von 30 Tagen zu.

    Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Kosten läßt man sich vom Vermieter die Originalbelege vorlegen.

    Du hast für den Zeitraum April bis Dezember Vorauszahlungen in Höhe von 1080 € geleistet.

    Für welche Wohnfläche?

    Die Umlage nach Personen ist in Deinem Vertrag, vorsorglich, vereinbart und somit korrekt wenn nach Verbrauch nicht möglich.

  • Hallo liebes Mietrecht-Hilfe Forum,

    Hallo neuer Mieter,
    zunächst sieht es absolut nach einer ordentlichen Abrechnung aus.

    Was mir allgemein aufgefallen ist,
    ist das die Zählermiete nicht zusammen mit den Heizkosten verteilt werden,
    sondern einzeln abgerechnet werden. das ist m.E. ein inhaltlicher Fehler


    1. Ich habe im Internet gelesen, dass man grundsätzlich 12 Monate Zeit habe auf Fehler in der Nebenkostenabrechnung hinzuweisen. Muss ein Widerspruch vorher zwangsläufig stattfinden oder kann man sich damit Zeit lassen und man zahlt beispielsweise 1.5 Monate nicht und beanstandet dann erst die Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter verweist hierzu auf Verzugszinsen wenn man nicht innerhalb von 30 Tagen zahlt. Im Mietvertrag sind sogar von 21 Tagen nach Erhalt der Abrechnung die Rede. Was gilt?

    2. Falls man sich nicht Zeit lassen kann. Ab wann gilt die Widerspruchsfrist? Ab Erhalt des Schreibens und ist der Vermieter in der Nachweispflicht / Beweispflicht WANN man die Nebenkostenabrechnung erhalten hat? Er könnte schließlich auch behaupten er habe sie einen Tag nach dem 30.06. in den Briefkasten geworfen.

    Das ist richtig, die 12 Monate gelten ab Zugang beim M.
    Den Termin muss der VM im Zweifel beweisen können,
    wie er das macht ist sein Problem.
    Da jetzt 30.06. und 14.07. nicht so wahnsinnig weit auseinander liegen,
    würde ich an deiner Stelle vom 30.06 ausgehen.
    ...
    Die Nachzahlung ist m.E. am 01.08. fällig,
    und wenn du nicht bis zum 31.08. gezahlt hast fallen Verzugszinsen an.
    Sowohl im MV als auch in der Abrechnung sind widersprüchliche Fälligkeiten angegeben,
    ich gehe daher davon aus, dass einen M die längere Zeit zugestanden wird.



    3. Dürfen die Posten die der Vermieter aufgezählt hat so zusammengefasst werden wie sie hier in meiner hochgeladenen Nebenkostenabrechnung zu sehen sind? Beispielsweise Gartenarbeiten / Winterdienst ?

    Ja das ist möglich



    4. Den Punkt Gartenarbeiten betreffend. Hier glauben alle Mieter des Hauses, dass der Vermieter hier Kosten abrechnet die nie entstanden sind. Der Garten des Grundstücks ist NICHT betretbar. Pflanzbewuchs und Unkraut ragen bis 1.50 Meter Höhe in die Landschaft. 1 mal im Jahr 2015 war ein Unternehmen da um den Bewuchs zu schneiden. SONST NIE. Der Garten verkommt. Auf das Thema angesprochen reagierte der Vermieter so : "Ich weiß auch nicht ich hab den Auftrag gegeben aber weiß auch nicht was die da machen" . -> Macht es überhaupt Sinn Belegeinsicht einzufordern wenn der Vermieter einem gefälschte Rechnungen vorlegt? (Was diesem Vermieter durchaus zuzutrauen ist)

    Naja ohne Belegeinsicht wirst du aber auch nicht feststellen können ob Kosten angefallen sind.
    Einfach nur so sagen da wurde ja nie was gemacht reicht nicht.



    5. Der Punkt "Antenne/Kabel Tv" kommt auch allen Mietern etwas merkwürdig vor. Wir haben hier nie ein Unternehmen gesehen welche die Antenne überprüft hat und somit Kosten verursacht.

    Dazu wäre nachzufragen was ihr für einen Anschluss habt.
    für eine Terrestische bzw. Sat.-Antenne sind die Kosten m.E. zu hoch.
    Sollte es sich um einen Gemeinschaftskabelanschluss handeln kommt das aber hin.



    6. Eine Mieterin die vor kurzem ausgezogen ist hat ebenfalls ihre Nebenkostenabrechnung erhalten. In dieser wurden jedoch ganz andere Verteilerschlüssel verwendet als in meiner Abrechnung. Sie hat mich darauf hingewiesen, dass der Vermieter wohl versucht durch Änderung der Verteilerschlüssel im Falle eines Leerstands die Kosten für die leerstehende Wohnung auf die Mieter abzuwälzen. Da die 8 Parteien im Haus leider sonst nicht viel miteinander zu tun haben weiß keiner von uns auswendig wann es in welcher Wohnung zu einem Auszug oder Neu - Einzug gekommen ist. Wie lässt sich die richtige Einberechnung von "Leerstand" plausibel überprüfen für einen Laien? Der Vermieter gibt an für die Nebenkostenabrechnung ein Programm zu benutzen. Wenn man aber in dieses Programm schon von vornherein die falschen Zahlen eingibt....Nunja....

    In der Abrechnung sind die entstandenen Kosten anhand der vertraglich vereinbarten VS umzulegen.
    Diese können in unterschiedlichen MV auch unterschiedlich sein.
    Natürlich darf dadurch nicht der Leerstand auf andere M umgelegt werden,
    bei Personenabrechung ist für die Leerstandszeit eine Person zu lasten des VM anzunehmen.
    Dies kannst du bei der Überprüfung der Personentage feststellen.



    7. Die Mieterin die vor kurzem ausgezogen ist hat mir mitgeteilt, dass mein Vermieter letztens bei mir geklingelt hat (vor dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung), da er wohl meinte, dass irgendwas mit meinen Zählerständen nicht stimmen sollte. Das kam mir spanisch vor.... Ich dachte mir wenn da was nicht stimmt und es ist zu seinen Ungunsten wird er sich schon melden. Habe aber nichts mehr weiter von ihm gehört. Weder telefonisch noch sonstwie. Ich gehe also davon aus , dass der mysteriöse Fehler bei den Zählerständen eher zu seinen Gunsten ist. Ich habe ihn noch nicht darauf angesprochen.

    Wo sollen die Zählerstände mysteriös sein?



    8. Es geht um einen Streitwert von knapp 140 Euro. Da ich leider eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bei meiner Rechtsschutzversicherung habe würde das ein wirtschaftliches Schattenboxen darstellen. Ich würde daher darum bitten, dass sich evtl jemand meine Nebenkostenabrechnung hier ansieht und mit meinem Mietvertrag vergleicht den ich hier hochladen werde. Vielleicht sind es ja auch schon einfache Formfehler die die Nebenkostenabrechnung unwirksam machen und mir somit auch mehr Zeit verschafft.

    Der Streitwert ist m.E. der Abrechnungsbetrag, nicht die Nachzahlung.



    9. ALLE Mieter haben Nachzahlungen erhalten. Darunter auch mehrere mit weit über 400 Euro. Der Vermieter hat einen sehr schlechten Ruf. Auch beim Mieterbund. Dort soll er schon mehrfach aufgefallen sein beim Betreten von Wohnungen ohne Genehmigung des Mieters und beim beschäftigen von Putzfrauen die wohl schwarz bezahlt worden seien (Gerüchte über die ich nichts sagen kann).

    Wieviel die einzelnen Parteien Nachzuzahlen haben ist nicht relevant,
    einzig die einzelnen Abrechnungsbeträge sind interessant.
    ...
    Das Betreten der Mietsache ist ganz einfach zu unterbinden,
    indem der M den Schließzylinder zu seiner WHG austauscht.
    Das ist mein persönlicher Rat an alle meine M,
    denn ich weiß ja auch nicht ob mir der VorM alle Schlüssel zurückgegeben hat.


    VG Syker

  • Du hast für den Zeitraum April bis Dezember Vorauszahlungen in Höhe von 1080 € geleistet.

    Für welche Wohnfläche?

    Die Umlage nach Personen ist in Deinem Vertrag, vorsorglich, vereinbart und somit korrekt wenn nach Verbrauch nicht möglich.

    Die Wohnfläche für die 1080 Euro Vorauszahlung beträgt 71 Quadratmeter.

  • Die Wohnfläche für die 1080 Euro Vorauszahlung beträgt 71 Quadratmeter.

    Dann wundert mich eine Nachzahlung überhaupt nicht.

    Inklusive Heiz- und Warmwasserkosten ist das schlicht zu wenig. Und zwar etwa 50 %.

    Möglicherweise ist das bei den anderen Mietern auch so. Darum die hohen Nachzahlungen.

  • Zitat

    Was mir allgemein aufgefallen ist,
    ist das die Zählermiete nicht zusammen mit den Heizkosten verteilt werden,
    sondern einzeln abgerechnet werden. das ist m.E. ein inhaltlicher Fehler

    Ist das denn ein inhaltlicher Fehler bei dem jeder der Mietparteien drauf zahlt?

    Zitat

    Dazu wäre nachzufragen was ihr für einen Anschluss habt.
    für eine Terrestische bzw. Sat.-Antenne sind die Kosten m.E. zu hoch.
    Sollte es sich um einen Gemeinschaftskabelanschluss handeln kommt das aber hin.

    Es ist eine terrestrische / Sat. Antenne. Ich habe von einem anderen Mieter gehört, dass die anzusetzenden Kosten für diese Antenne durchaus variabel sind. Ich hab nur nie jemanden gesehen der diese Antenne mal "gewartet" hat. Die ist da seit Jahren und hat einmalig Geld gekostet.


    Zitat

    Natürlich darf dadurch nicht der Leerstand auf andere M umgelegt werden,
    bei Personenabrechung ist für die Leerstandszeit eine Person zu lasten des VM anzunehmen.
    Dies kannst du bei der Überprüfung der Personentage feststellen.

    Dementsprechend muss der Vermieter ja eine Art Liste führen wer wann wo ausgezogen ist und einen Nachweis in seinem Computer Programm haben, dass er den Leerstand auch dort angegeben hat. Von einer anderen Mieterin weiß ich, dass er für die Berechnung der Nebenkosten ein Computerprogramm nutzt. Muss er mir hier nicht theoretisch auch zeigen was er dort eingetippt hat?

    Zitat

    Wo sollen die Zählerstände mysteriös sein?

    Es kann nur um den Warm/Kaltwasserstand oder den Heizkostenzähler gehen . Beim Strom rechnen wir privat über einen individuellen Stromanbieter ab. Inwiefern die Zählerstände mysteriös sein sollen hat er nicht durchblicken lassen. Ich finde es nur auffällig wenn er einer anderen Mieterin sagt, dass er mich mal erreichen muss weil was mit den Zählerständen nicht stimmt und dann aber sich deswegen nicht bei mir meldet. Weder telefonisch noch sonstwie. Dann kommt plötzlich die Abrechnung und sein dringender Gesprächsbedarf hat sich erledigt? ...Kann ja nur zu seinem Vorteil sein....

  • Dann wundert mich eine Nachzahlung überhaupt nicht.

    Inklusive Heiz- und Warmwasserkosten ist das schlicht zu wenig. Und zwar etwa 50 %.

    Möglicherweise ist das bei den anderen Mietern auch so. Darum die hohen Nachzahlungen.

    Naja es ist eine sehr energietechnisch moderne effiziente Fußbodenheizung. Zudem war ich nicht so oft zu Hause und habe sehr sparsam geheizt da vom Kellergeschoss auch sehr viel Wärme von der Wohnung unter mir hochkam.

  • Naja es ist eine sehr energietechnisch moderne effiziente Fußbodenheizung. Zudem war ich nicht so oft zu Hause und habe sehr sparsam geheizt da vom Kellergeschoss auch sehr viel Wärme von der Wohnung unter mir hochkam.

    25 € Heiz- und WW-Kosten monatlich sind ja nun wirklich ein Klacks. Normal/Durchschnitt wären bei der Wohnfläche etwa 100 €.

    Also kein Punkt an dem es was zu deuteln gibt.

    Noch mal, ein Teil der Heizkosten wird ja verbrauchsunabhängig abgerechnet.


    Die schreibst von einer Nachzahlung in Höhe von 140 €, knapp 12 € pro Monat.

    Das kann ganz schlicht und einfach an höheren Gesamtkosten liegen. Die kann ein Vermieter nun mal nicht voraussehen.

    Kaltwasserverbrauch wird ja nach Personen abgerechnet. Ergo kann es keinen Zählstand bzw. Zähler geben der den exakten Verbrauch ermittelt.

    Ansatzpunkt wäre hier evtl. die genaue Personenzahl des Hauses und ob Leerstand berücksichtigt wurde.

    Gleiches gilt für den Allgemeinstrom.

  • Es ist eine terrestrische / Sat. Antenne. Ich habe von einem anderen Mieter gehört, dass die anzusetzenden Kosten für diese Antenne durchaus variabel sind. Ich hab nur nie jemanden gesehen der diese Antenne mal "gewartet" hat. Die ist da seit Jahren und hat einmalig Geld gekostet.

    Hallo neuer Mieter,

    Da bei solchen Antennen eigentlich keine Wartungen anfallen,
    dürften auch keine Kosten anfallen.

    Wartung bei einer Terrestischen/Sat-Antenne sind m.E. höchstens das Ausrichten der Antennen.
    Sollten Teile getauscht worden sein LNB/Multiswitch ist das Instandhaltung und nicht umlegbar.


    VG Syker

  • Dementsprechend muss der Vermieter ja eine Art Liste führen wer wann wo ausgezogen ist und einen Nachweis in seinem Computer Programm haben, dass er den Leerstand auch dort angegeben hat. Von einer anderen Mieterin weiß ich, dass er für die Berechnung der Nebenkosten ein Computerprogramm nutzt. Muss er mir hier nicht theoretisch auch zeigen was er dort eingetippt hat?

    M.E. muss eine solche Liste bestehen.
    Das kannst du bei der Einsichtnahme der Belege überprüfen.

  • Hallo neuer Mieter,

    Da bei solchen Antennen eigentlich keine Wartungen anfallen,
    dürften auch keine Kosten anfallen.

    Wartung bei einer Terrestischen/Sat-Antenne sind m.E. höchstens das Ausrichten der Antennen.
    Sollten Teile getauscht worden sein LNB/Multiswitch ist das Instandhaltung und nicht umlegbar.


    VG Syker

    Meine Nachbarin hat mir jetzt von ihrem Termin zur Belegeinsicht erzählt.

    Was die Antenne betrifft so hat der Vermieter SELBST eine Rechnung dazu geschrieben.

    1. Darf er das? 2. Falls ja, welche "Ausrichtungsgebühren" kann er als Höchstmaß festsetzen und was wäre ein realistischer Wert in einer Nebenkostenabrechnung für meinen Abrechnungszeitraum?

    2. Der Vermieter hat mir auch bereits geantwortet , ist aber nur auf die wenigsten Punkte meines Widerspruchs eingegangen. Ich werde dazu den Widerspruch und seine Antwort hier noch ein mal separat posten.

    Als er auf die Transparenz der Belege hingewiesen worden ist und darum gebeten worden ist die Belege speziell von der Gartenarbeit zu zeigen wurde er ganz ungehalten hab ich mir sagen lassen...

    3. Meine Nachbarin wollte dann noch Belege abfotografieren. Das wollte er nicht. Darf er das verweigern?

    Schon mal Danke für alle Antworten :)

  • So wie versprochen hier mein Widerspruch und dazu das Antwortschreiben von meinem Vermieter

    Was mir aufgefallen ist. Der Mietvertrag wurde nicht am 21.05.2016 unterschrieben sondern am 21.02! 2015! Er erwähnt, dass der Leerstand berücksichtigt worden ist und gibt einen angeblichen Pauschalvertrag an mit der Firma die zeitgleich Winterdienst UND Gartenarbeiten machen soll.

  • Der Vermieter hat einen sehr schlechten Ruf. Auch beim Mieterbund. Dort soll er schon mehrfach aufgefallen sein beim Betreten von Wohnungen ohne Genehmigung des Mieters und beim beschäftigen von Putzfrauen die wohl schwarz bezahlt worden seien (Gerüchte über die ich nichts sagen kann).


    Und das o.t. bringt uns auch nicht weiter.

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