Um mit der sehr kurzen Frist, übrigens nur zum Monatsende, kündigen zu können müßten 3 von 3 Bedingungen erfüllt sein.
1. Der VM wohnt mit dir in der selben Wohnung,
2. Der VM hat die Mietsache (Zimmer) fast vollständig mit Möbeln ausgestattet,
und, nicht oder
3. Du bist alleiniger Nutzer der Mietsache.
Wie Du siehst trifft keine einzige Bedingung zu.
Also ist diese Kündigung was für die Tonne.
Ist die außerordentliche Kündigung wie im 2. Absatz rechtskräftig oder kann ich dagegen Einspruch einlegen?
Können ja, müssen nein. Solltest Du auch nicht.