Beiträge von anitari

    Um mit der sehr kurzen Frist, übrigens nur zum Monatsende, kündigen zu können müßten 3 von 3 Bedingungen erfüllt sein.

    1. Der VM wohnt mit dir in der selben Wohnung,

    2. Der VM hat die Mietsache (Zimmer) fast vollständig mit Möbeln ausgestattet,

    und, nicht oder

    3. Du bist alleiniger Nutzer der Mietsache.

    Wie Du siehst trifft keine einzige Bedingung zu.

    Also ist diese Kündigung was für die Tonne.

    Ist die außerordentliche Kündigung wie im 2. Absatz rechtskräftig oder kann ich dagegen Einspruch einlegen?

    Können ja, müssen nein. Solltest Du auch nicht.

    Die Wohnung (65qm) kostete 470€ warm (70€ NK, Heizkosten enthalten)

    Dann wären mindestens 70 € mehr besser.

    Kann ich zudem eine Auflistung der Betriebskosten verlangen, da die Vermieterin z.B. nicht wusste ob die Grundsteuer in den NK enthalten sind

    Hier die Liste aller umlagefähigen Betriebskostenarten. Villeicht auch als Info für die Vermieterin;)

    Leider befürchte ich, dass falls wir uns nicht auf einen Preis einigen können die Vormieterin Ihre ganzen Möbel einfach dort lässt und ich diese irgendwie Kostenpflichtig entsorgen lassen muss,

    Du kannst eine vollständig geräumte Wohnung von der Vermieterin und diese vom Vormieter verlangen.

    Die Infos sind immer

    Das sind immer noch keine verwertbaren Infos. Nur dahingeworfene Brocken.

    Dann habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Das Warmwasser wird 2 komplette Tage nicht zur Verfügung stehen. Nur KALTwasser wird täglich nach den Arbeiten wieder angestellt.

    Dann behilf dir 2 Tage anders. Warmwasser im Wasserkocher machen oder zum Duschen ins Schwimmbad, zu Freunden oder Verwandten gehen. Mein Gott, man kann sich aber auch haben. Was haben die Leute früher bloß ohne fließend Warmwasser aus Wand gemacht? Du kannst natürlich den Vermieter wahnsinnig ärgern und für die 2 Tage die Mindern. Um sagen wir mal 30 % bei angenommen 600 € Warmmiete wären das sagenhafte 12 €.

    Der Vermieter hat auch angekündigt, dass 2 Tage lang kein Warmwasser zur Verfügung stehen wird und meinte, das müsste geduldet werden. Wie ist hier eure Einschätzung zum Warmwasser?

    Was ich wirklich denke schreibe ich lieber nicht. An 2 Tagen steh für einige Stunden kein Warmwasser zur Verfügung. Wo ist das Problem? Duschen kannste Morgens eh die Arbeiten beginnen oder Abends.

    Falls Du auf Mietminderung spekulierst. Vergiß es. Der Betrag dürfte lächerlich gering sein.

    Das Recht die Kaution in Raten Zahlen zu dürfen, auch ohne Zustimmung, ist ja richtig.

    Allerdings nur in 3 Raten und nicht 7 wie der Fragesteller das möchte.

    Ich sehe grad Einzug/Mietbeginn war ja erst am 1.8., ich hoffe 2018 und nicht 2017;), dann wäre jetzt 1/3 der Kaution überfällig.

    1000 € Kaution sind sicher keine 2 Kaltmieten.

    Dann kann die Vermieterin nicht fristlos kündigen weil nicht gezahlt.

    Obwohl sie sagte wie wir das machen ist egal?

    Was sie sagte ist egal. Es ist eine Kaution vereinbart und die ist zu zahlen.

    Ebenso haben wir diese Kautionsbürgschaft ebenso schon 1 Jahr im Voraus bezahlt

    Hat die Vermieterin diese Bürgschaft nachweisbar akzeptiert?

    Das muß sie nämlich nicht. Ist vertraglich eine Barkaution vereinbart, muß die auch in bar gezahlt bzw. auf ein Konto der Vermieterin überwiesen werden.

    Einer NK-Abrechnung kann man binnen 12 Monate nach Zugang widersprechen.

    Das wäre, bei kalenderjähriger Abrechnung, jetzt vielleicht noch für die Abrechnung 2016 möglich.

    Alles davor ist Geschichte.

    Hallo zusammen, die letzten Betriebs-und Nebenkostenabrechnungen wurden immer 1-2 Monate zu spät zugestellt,

    Wie ist/war denn denn der Abrechnungszeitraum und wann sind die Abrechnungen zugegangen?

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