Balkon - Warmwasser- und Heizungskosten

  • Hallo,

    Ausgangssituation:

    Meine Mietwohnung hat ca. 67 m² tatsächliche Wohnfläche inkl. Kellerraum. Im Mietvertrag ist die m² nicht festgehalten. Im Zeitungsinserat wurde die Wohnung mit ca. 70 m² angegeben.

    Die Wohnung hat einen umlaufenden Balkon. Die Freifläche des Balkons beträgt ca. 66 m². Die Freifläche ist auf einer Seite vom Treppenhaus einsehbar.

    Andere Wohnungen (ca. 25 Parteien) im Haus verfügen ebenfalls über Balkone. Diese haben jedoch bis auf 2 weitere Ausnahmen eine Größe von ca. 8-12 m²

    Die Heizkosten werden nach der 30 | 70 Prozent Regelung umgelegt. D.h. 30% Grundverbrauch, 70% tatsächlicher Verbrauch.

    Bis einschließlich 2013 wurde vom Vermieter die beheizte Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung von sich aus auf die tatsächliche Wohnfläche von ca. 67 m² reduziert.

    Seit 2014 ist dies nicht mehr der Fall. Die Balkonfläche wird zu 25% in die Heizungs-, Warmwasser-, Kaltwasser und Abwasserkosten eingerechnet. D.h. die Gesamtwohnfläche wird mit 83,5 m² angegeben. Das wurde sie zuvor auch, jedoch vom Vermieter jeweils in der Abrechnung handschriftlich gekürzt.

    Mit Abrechnung 2017 möchte der Vermieter die Nebenkostenpauschale generell anheben (primär wegen Grundsteuer). Erst dadurch habe ich mir die Abrechnungen genauer angesehen.

    Dass ein Balkon Abwasser erzeugt ist kein Thema. Dass ich für eine nicht beheizte Freifläche Kaltwasser, Warmwasser- und Heizungskosten zahlen soll, ist für mich allerdings nicht nachvollziehbar, da nach meiner Meinung kein tatsächlicher Verbrauch entsteht (lasse mir das aber gerne erklären).

    Rechnet man bei gleicher Wohnfläche einen Durchschnittsbalkon im Haus mit 10 m², so ergibt sich für meinen Balkon die ca. 6.5 fache Belastung, trotzdem meiner Ansicht nach keine tatsächlichen Zusatzkosten außer Abwasser entstehen. Das halte ich für nicht gerecht.

    Frage:

    Gibt es ein aktuelles Urteil oder Gesetz, welches so einen Fall in 2018 behandelt?

    Wie schätzt ihr die Situation ein? Wie würdet ihr vorgehen?

    Danke & Grüße

  • Nebenkosten- Wie werden Balkone und Terrassen betrachtet ist alles wunderbar erklärt. Daher spare ich mir meine persönlichen Ausführungen dafür.

    Nur so als kleines Fazit: Ist dein Balkon/Terasse größer, muss du mehr zahlen, jedoch wird solcher nicht zu 100% als Wohnfläche gewertet.

    Du solltest deinen Vermieter darauf hinweisen, das du jetzt eine gesetzeskonforme Berechnung wünscht. Gleichzeitig kannst du ja sagen um ihn zu beruhigen, das du bisherige Abrechnungen nicht angreifen wirst, obwohl du ein Recht dazu hättest. Aber auch nur die aus 2016, 2017, abhängig davon, wann dir diese jeweils zugestellt worden sind, 12 Monate hast du ein Widerspruchrecht, ab Zugang.

  • Hallo,

    erst mal Danke für eure Antworten. Ich denke, ich war noch zu unpräzise.

    Nur so als kleines Fazit: Ist dein Balkon/Terasse größer, muss du mehr zahlen, jedoch wird solcher nicht zu 100% als Wohnfläche gewertet.

    Der Balkon wird ja nicht zu 100% als Wohnfläche gewertet, sondern zu 25%.

    Wohnfläche Wohnung plus Kellerraum: ca. 67 m². Balkon ca. 66 m² / 4 = 16,5 m². Gesamtwohnfläche laut Nebenkostenabrechnung 83,5 m².

    Mein Punkt ist ja die Belastung gegenüber anderen Bewohnern mit kleinen Balkonen. Denen gegenüber zahle ich geschätzt für den Balkon die ca. 6.5 fachen Wert an Kalt- / Warmwasser, sowie Heizungskosten, ohne das tatsächliche Kosten für diese Freifläche durch Kalt- / Warmwasser oder Heizung anfallen.

    Und was ist mit Grundsteuer, Versicherungen etc.?

    Das ist richtig.

    Nur mir geht es in der Nebenkostenabrechnung wie ich oben schrieb um Kalt- / Warmwasser, sowie Heizungskosten, die für den Balkon abgerechnet werden.

    Grundsteuer und Versicherungen werden je extra ausgewiesen und die zahle ich natürlich.

    Danke & Grüße

  • Nur mir geht es in der Nebenkostenabrechnung wie ich oben schrieb um Kalt- / Warmwasser, sowie Heizungskosten, die für den Balkon abgerechnet werden.

    Kaltwasser wird nach Wohnfläche Abgerechnet?

    Bei Warmwasseraufbereitungs- und Heizkosten wird ja nur ein Teil nach Wohnfläche abgerechnet.

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