Kein Warmwasser während Moderdernisierung

  • Mein Vermieter möchte unsere Gastherme ausbauen und uns an Fernwärme anschließen. Dazu hat er angekündigt, dass während der täglichen Arbeitszeiten kein Wasser zur Verfügung steht. Das Wasser wird nach Feierabend am Nachmittag wieder angeschlossen. Der Vermieter hat auch angekündigt, dass 2 Tage lang kein Warmwasser zur Verfügung stehen wird und meinte, das müsste geduldet werden. Wie ist hier eure Einschätzung zum Warmwasser? Wo finde ich dazu Urteile (kein Warmwasser während der Modernernisierung)?

  • Einschränkungen sind 3 Monate zu dulden, in der Zeit ist eine Mietminderung ausgeschlossen.

    Auch persönlich finde ich es nun gar nicht schlimm, das man 2 Tage kein Warmwasser hat, auch weil es eh Sommer ist.

  • Hallo!

    Warmwasser

    (dmb) Der Vermieter muss die zentrale Warmwasserversorgung des Mietshauses das ganze Jahr, 24 Stunden am Tag, in Betrieb halten. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) gehört es zu den vertraglichen Vermieterpflichten rund um die Uhr ausreichend warmes Wasser mit einer Mindesttemperatur von 40 – 50 Grad Celsius zur Verfügung zu stellen.

    Wassertemperaturen von weniger als 40 Grad Celsius sind ein Wohnungsmangel. Der Mieter hat Anspruch auf Abhilfe, so lange das Wasser nicht warm wird, kann er die Miete kürzen. ...........

    Kein warmes Wasser zu haben stellt einen Wohnungsmangel dar

    und muss auch nicht geduldet werden. Dazu auch:


    Gruß



  • Man schaut einfach in § 536 Abs. 1a BGB und schon sieht man, dass das Recht zur Minderung für 3 Monate bei energetischen Modernisierungen ausgeschlossen sind.

    Also schön das es ein Mangel ist, aber wegen diesen kann man halt nicht mindern und muss es hinnehmen unter diesen Umständen.

    Genau darauf bezog sich auch meine Antwort, wenn etwas erneuert wird ist das vorteilhaft, aber halt mit sowas verbunden, aber in solchen Kontext halt einfach nicht sehr schlimm. Ist ja nicht so, das der Vermieter den Mieter nur ärgern will.

  • Dulden muss man den Ausfall natürlich. Was will man sonst auch dagegen unternehmen, wenn die Installation erneuert wird? Ohne Wasserleitungen kein Warmwasser.

    Ob hier eine energetische Sanierung vorliegt und somit eine Mietminderung ausgeschlossen ist, wage ich nicht zu beurteilen. Aufgrund der Tatsache, dass eine Versorgung durch Fernwärme nicht gerade günstig ist, bezweifle ich sogar, dass hier im Endeffekt Energie eingespart wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Vermieter hat auch angekündigt, dass 2 Tage lang kein Warmwasser zur Verfügung stehen wird und meinte, das müsste geduldet werden. Wie ist hier eure Einschätzung zum Warmwasser?

    Was ich wirklich denke schreibe ich lieber nicht. An 2 Tagen steh für einige Stunden kein Warmwasser zur Verfügung. Wo ist das Problem? Duschen kannste Morgens eh die Arbeiten beginnen oder Abends.

    Falls Du auf Mietminderung spekulierst. Vergiß es. Der Betrag dürfte lächerlich gering sein.

  • Hallo!

    Ob hier eine energetische Sanierung vorliegt und somit eine Mietminderung ausgeschlossen ist, wage ich nicht zu beurteilen. Aufgrund der Tatsache, dass eine Versorgung durch Fernwärme nicht gerade günstig ist, bezweifle ich sogar, dass hier im Endeffekt Energie eingespart wird.

    Ist richtig, kann man nicht beurteilen und der Themenersteller sollte sich

    lieber kompetenten Rat durch einen Anwalt, oder den ortsansässigen

    Mieterverein holen. Keinesfalls die Miete von sich aus alleine mindern,

    wenn überhaupt.

    Fernwärme ist auch nicht immer günstiger und spart Energie ein.

    Am Rande dazu etwas OT: Fernwärme – Pro und Kontra

    Ich bezweifele auch, ob das besser ist!

    Gruß



  • Was ich wirklich denke schreibe ich lieber nicht. An 2 Tagen steh für einige Stunden kein Warmwasser zur Verfügung. Wo ist das Problem? Duschen kannste Morgens eh die Arbeiten beginnen oder Abends.

    Dann habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Das Warmwasser wird 2 komplette Tage nicht zur Verfügung stehen. Nur KALTwasser wird täglich nach den Arbeiten wieder angestellt.

  • Dann habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Das Warmwasser wird 2 komplette Tage nicht zur Verfügung stehen. Nur KALTwasser wird täglich nach den Arbeiten wieder angestellt.

    Dann behilf dir 2 Tage anders. Warmwasser im Wasserkocher machen oder zum Duschen ins Schwimmbad, zu Freunden oder Verwandten gehen. Mein Gott, man kann sich aber auch haben. Was haben die Leute früher bloß ohne fließend Warmwasser aus Wand gemacht? Du kannst natürlich den Vermieter wahnsinnig ärgern und für die 2 Tage die Mindern. Um sagen wir mal 30 % bei angenommen 600 € Warmmiete wären das sagenhafte 12 €.

  • Grundsätzlich sollte man sich hier in die Lage des Vermieters, bzw. des Handwerkers setzen. Ein Austausch solcher Wasserleitungen nimmt halt ein paar Tage in Anspruch. Wenn diese einmal ausgebaut sind, kann logischerweise keine Versorgung stattfinden. Wie will man dann sonst Abhilfe schaffen?

    Hier sollte man dem Vermieter schon zu Gute halten, dass er zumindest die Kaltwasserleitungen nach Feierabend wieder anbindet. Das ist nämlich auch mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden.

    Ansonsten würde ich mich als Mieter freuen, dass der Vermieter sein Objekt in Schuss hält und überhaupt Instandsetzungen vornimmt. Wenn man sich so umhört, gibt es etliche Vermieter, die das nicht tun.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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