Die erste gemeinsame Wohnung

  • Hallo,

    ich und meine Partnerin sollen am Samstag einen Mietvertrag unterzeichnen. Da dieser unser Erster sein wird, plagen mich natürlich gewisse Zweifel und Sorgen von denen Ihr mir hoffentlich einige nehmt.

    Grund meines Zweifels ist die aktuelle Lage. Die Wohnung (65qm) kostete 470€ warm (70€ NK, Heizkosten enthalten), hat jedoch keine seperaten Heizkosten- und Wasserzähler.

    Mir ist, so wie ich gelesen habe, bekannt, dass dies in Ausnahmefällen in Ordnung geht, wenn es sich z.B. um ein Zwei-Parteien Haus handelt. Leider weiß ich gar nicht, was für eine "Kategorie" von Haus das sein soll;

    Die Vermieterin wohnt nebenan. Ihr Haus und Grundstück ist mit einer angebauten Werkstatt, welches ebenfalls im Besitz der Vermieterin ist, verbunden. Dort - an der Werkstatt, befindet sich eine Tür, welche in einen Flur nach unten Leitet an dessen Ende die Haustür der zu vermietenden Wohnung ist. Nebenan, wohnt eine weitere Person (Berglage).

    Meine Befürchtung ist, dass wir im Wurst-Case am Ende des Jahres eine saftige Nachzahlung erwarten dürfen gegen die wir nichts machen können.

    Die Wohnung ist wirklich wunderschön und die Vermieterin machte auch einen sehr guten Eindruck, nur ist der Preis 1. im Vergleich etwas günstiger als andere Wohnungen im Umkreis, was allerdings nicht unbedingt auf etwas schlimmes hindeuten muss (aber kann!).


    Zweitens ist die Wohnung noch möbiliert und wir würden gerne die Einbauküche der Vormieterin übernehmen, da diese zum Verkauf steht. Leider befürchte ich, dass falls wir uns nicht auf einen Preis einigen können die Vormieterin Ihre ganzen Möbel einfach dort lässt und ich diese irgendwie Kostenpflichtig entsorgen lassen muss, sofern sie bei der Wohnungsübergabe (1. September) noch nicht weg sind.

    Wie sollte ich eurer Meinung nach handeln? Die Wohnung ist super schön und wirklich das was wir wollen, aber natürlich möchten wir auch nicht in die Kostenfalle treten. Kann ich verlangen, dass Zähler eingebaut und die Wohnung bei Übergabe leer sein muss, bis auf einige Ausnahmen? Wo halte ich sowas schriftlich fest?

    Kann ich zudem eine Auflistung der Betriebskosten verlangen, da die Vermieterin z.B. nicht wusste ob die Grundsteuer in den NK enthalten sind (Der Mann würde das regeln)?

    Ich bedanke mich im Vorfeld für eure Antworten und hoffe auf Rückmeldung vor Samstag.

    Beste Grüße!

  • Grund meines Zweifels ist die aktuelle Lage. Die Wohnung (65qm) kostete 470€ warm (70€ NK, Heizkosten enthalten), hat jedoch keine seperaten Heizkosten- und Wasserzähler.

    Was steht dem im Vertrag, bzw. soll im Vertrag stehen? Wird eine Pauschale vereinbart?

    Nebenan, wohnt eine weitere Person (Berglage).

    Auch noch im Eigentum der Vermieterin?

    Meine Befürchtung ist, dass wir im Wurst-Case am Ende des Jahres eine saftige Nachzahlung erwarten dürfen gegen die wir nichts machen können.

    Bei bewussten viel zu geringen angesetzten Nebenkosten muss man auch nichts nachzahlen. Das ist aber nur in Extremfällen so.

    Mir ist, so wie ich gelesen habe, bekannt, dass dies in Ausnahmefällen in Ordnung geht

    Ja, da gibt es noch einige weitere Ausnahmen. Wenn Einbau von Zähler sehr teuer ist, wenn mit bestimmten Methoden geheizt wird, ect.

    . Kann ich verlangen, dass Zähler eingebaut

    Nö. Aber wenn du unter keine Ausnahme der Heizkosten fällst, kannst du diese um 15% kürzen.

    die Wohnung bei Übergabe leer sein muss, bis auf einige Ausnahmen?

    Den Anspruch hast du sowieso. Wenn die Vormieterin die Wohnung nicht räumt, bringt dir eine zusätzliche Klausel auch nichts.

    Kann ich zudem eine Auflistung der Betriebskosten verlangen

    Jap, mit der ersten Abrechnung. Aber im Mietvertrag steht auch meistens was enthalten ist. Die Grundsteuer ist übrigens umlagefähig.


    Wo halte ich sowas schriftlich fest?

    Im Mietvertrag?

    Aber es kann gut passieren, das wenn du sagst "im Mietvertrag soll rein, das Zähler eingebaut werden" usw. gar kein Mietvertrag unterschrieben wird.

  • Die Wohnung (65qm) kostete 470€ warm (70€ NK, Heizkosten enthalten)

    Dann wären mindestens 70 € mehr besser.

    Kann ich zudem eine Auflistung der Betriebskosten verlangen, da die Vermieterin z.B. nicht wusste ob die Grundsteuer in den NK enthalten sind

    Hier die Liste aller umlagefähigen Betriebskostenarten. Villeicht auch als Info für die Vermieterin;)

    Leider befürchte ich, dass falls wir uns nicht auf einen Preis einigen können die Vormieterin Ihre ganzen Möbel einfach dort lässt und ich diese irgendwie Kostenpflichtig entsorgen lassen muss,

    Du kannst eine vollständig geräumte Wohnung von der Vermieterin und diese vom Vormieter verlangen.

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