Hallo,
Ausgangssituation:
Meine Mietwohnung hat ca. 67 m² tatsächliche Wohnfläche inkl. Kellerraum. Im Mietvertrag ist die m² nicht festgehalten. Im Zeitungsinserat wurde die Wohnung mit ca. 70 m² angegeben.
Die Wohnung hat einen umlaufenden Balkon. Die Freifläche des Balkons beträgt ca. 66 m². Die Freifläche ist auf einer Seite vom Treppenhaus einsehbar.
Andere Wohnungen (ca. 25 Parteien) im Haus verfügen ebenfalls über Balkone. Diese haben jedoch bis auf 2 weitere Ausnahmen eine Größe von ca. 8-12 m²
Die Heizkosten werden nach der 30 | 70 Prozent Regelung umgelegt. D.h. 30% Grundverbrauch, 70% tatsächlicher Verbrauch.
Bis einschließlich 2013 wurde vom Vermieter die beheizte Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung von sich aus auf die tatsächliche Wohnfläche von ca. 67 m² reduziert.
Seit 2014 ist dies nicht mehr der Fall. Die Balkonfläche wird zu 25% in die Heizungs-, Warmwasser-, Kaltwasser und Abwasserkosten eingerechnet. D.h. die Gesamtwohnfläche wird mit 83,5 m² angegeben. Das wurde sie zuvor auch, jedoch vom Vermieter jeweils in der Abrechnung handschriftlich gekürzt.
Mit Abrechnung 2017 möchte der Vermieter die Nebenkostenpauschale generell anheben (primär wegen Grundsteuer). Erst dadurch habe ich mir die Abrechnungen genauer angesehen.
Dass ein Balkon Abwasser erzeugt ist kein Thema. Dass ich für eine nicht beheizte Freifläche Kaltwasser, Warmwasser- und Heizungskosten zahlen soll, ist für mich allerdings nicht nachvollziehbar, da nach meiner Meinung kein tatsächlicher Verbrauch entsteht (lasse mir das aber gerne erklären).
Rechnet man bei gleicher Wohnfläche einen Durchschnittsbalkon im Haus mit 10 m², so ergibt sich für meinen Balkon die ca. 6.5 fache Belastung, trotzdem meiner Ansicht nach keine tatsächlichen Zusatzkosten außer Abwasser entstehen. Das halte ich für nicht gerecht.
Frage:
Gibt es ein aktuelles Urteil oder Gesetz, welches so einen Fall in 2018 behandelt?
Wie schätzt ihr die Situation ein? Wie würdet ihr vorgehen?
Danke & Grüße