Beiträge von anitari

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    Hallo, danke für Ihre Unterstützung.

    Hier die Bilder.

    In der Abrechnung wird 2016 & 2017 abgerechnet (Wasser & Abwasser). :)

    (ich habe im Startpost die Zahlen etwas Verändert, damit man nicht unter Umständen auf mich schließen kann) :(

    Moment!

    Da steht Ihr Abrechnungszeitraum 01.11. - 31.12.2016

    Ist das ein möglicher Tippfehler oder hat das Mietverhältnis tatsächlich erst am 01.11.2016 begonnen?

    Laut Abrechnung (Bild 1) beträgt Eure Nachzahlung doch nur 392 €, nicht 700 €.

    Das ergibt eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen um ca. 32 €.

    Und der Wasserverbrauch wurde auch nicht geschätzt, sondern eindeutig ermittelt. Siehe Bild 2.

    Die Bezeichnung der Kostenart in der Abrechnung Wasser bzw. Abwasser Vorauszahlung 2017 ist ziemlich unglücklich/verwirrend. Ist aber nichts anderes als die tatsächlichen Kosten des Jahres 2016.

    Neu berechnet ja, das ist ja normal. Aber auch die gesamte Forderung? Ich kenne das nur so, dass die Nebenkosten dann halt angepasst werden. :confused:

    Und das was im Abgerechneten Zeitraum zu wenig gezahlt wurde nachfordern.

    Übliche und zulässigen Praxis.

    Stell doch bitte mal die Abrechnung als Bild(er) ein. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Deine Angaben im Ausgangspost sind etwas verwirrend.

    Korrekt wäre die 700 € nachzahlen und dann 58 € mehr monatliche Vorauszahlungen.

    Wie kommst Du auf geschätzten Verbrauch?

    800 € allein für Wasser ist schon eine ordentliche Hausnummer. Selbst bei mir wo Wasser recht teuer ist.

    Zitat

    Jetzt ist meine Frage, ob ich für Fenster (innen, Altbau Doppelfenster), Türen und Böden überhaupt als Mieter zuständig wäre?

    Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder?

    Zitat

    Ich hatte damals einfach keine andere Wahl und hab versucht das Beste raus zu handeln. Was meint ihr? Unterschrieben ist unterschrieben

    So ist es. Man hat dich ja wohl nicht unter Androhung von Gewalt zum unterschreiben genötigt.

    Zitat

    oder hätte man mir diese Option gar nicht anbieten dürfen?

    Schon mal davon gehört das man Angebote auch ablehnen kann?

    Zitat

    Bei mir haben sie damals bei der Neuvermietung noch 100 Euro oben drauf geschlagen. Dürften die das jetzt auch wieder?

    Ja

    Zitat

    Diese Frage ergibt sich, weil ich erwähne auszuziehen, habe aber 2 Mitbewohner.

    Die müssen auch zum Ende der Kündigungsfrist ausziehen.

    Zitat

    Und eine weitere Frage: könnten sie den nachkommenden, neuen Hauptmieter ablehnen?

    Sie können alle vorgeschlagenen Interessenten ablehnen.

    Zum Verständnis. Der Hauptmieter ist Vermieter und der Untermieter Mieter wie jeder andere Vermieter und Mieter.

    Es ist also kein Wohnraum in einem Studentenwohnheim. Dann gilt das Mietrecht, vor allem der Mieterschutz, in vollem Umfang.

    Ist im Vertrag ein Grund für die Befristung genannt?

    Wenn keiner oder ein anderer als Eigenbedarf, Abriss/Umbau oder Bedarf für einen Mitarbeiter, ist die Befristung unwirksam. Dann ist es ein ganz "normaler" unbefristeter Mietvertrag.

    Der Mieter kann diesen, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart" jeder Zeit, nicht nur zum Semesteranfang, mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen. Auch wenn kein Nachmieter gefunden wird.

    Nachmietersuche ist übrigens Sache des Vermieters, nicht des Mieters.

    Befristete Mietverträge können fristgerecht gar nicht gekündigt werden. Sie enden automatisch mit Ablauf der Befristung.

    Sollte die Befristung allerdings in Wirklichkeit ein Kündigungsverzicht sein, bitte mal den exakten Wortlaut posten.

    Abschließend noch der Satz mit dem fast jeder Paragraf zum Mietrecht endet:

    Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Und noch zur Überschrift:

    Gültig ist der Vertrag schon, nur möglicherweise einige Klauseln nicht.

    Da ein befristeter Mietvertrag gar nicht ordentlich (fristgerecht) gekündigt werden kann hat sich das ganze doch erledigt.

    Die Kündigung ist unwirksam. Der Vertrag endet am 30.09.

    Zitat

    Es geht nur darum, dass die Verlängerung ohnehin nur für den Zeitraum nach Ende des alten Vertrags gewesen wäre.

    Was heißt alter Vertrag? Wurde ein neuer abgeschlossen?

    Wenn nicht siehe oben.

    Nein, es geht um eine erstmalige Abrechnung. Ich wohn zwar seit 2013 hier, habe bissher aber nur Schreiben vom Vermieter bekommen, dass ich "so und so" viel Euro nachbezahlen muss.

    Also keine tabellarische Aufstellung der Kosten?

    Wenn dem so ist mußt Du, denn Du bist Vertragspartner des Vermieters, ihn auffordern korrekte Abrechnungen zu erstellen, nicht das Jobcenter.

    Was genau ist eigentlich zu Betriebs-/Nebenkosten vereinbart?

    Monatliche Vorauszahlungen oder eine Pauschale?


    Letztmalig den Vermieter auffordern, die Abrechnung zu er -und zuzustellen und ankündigen, dass ansonsten die Vorauszahlungen einbehalten werden.

    Ob hier keine Abrechnungen erfolgt sind ist völlig unklar.

    Denn Fragesteller schreibt u. a.

    Zitat

    Vor zwei Wochen habe ich dann erneut einen Brief vom Jobcenter bekommen, dass die eine Bescheinigung vom Vermieter wollen, warum er mir keine Kopie der Abrechnungen gibt.

    Zitat

    Aber das mit der Verfristung ist glaube der eigentliche Punkt. Die Abrechnung kam am 3.2.2017 und gilt vom 1.1.2016 - 31.12.2016.

    Da ist nix verfristet.

    Das der Verbrauch aus vorherigen Jahren ist spielt keine Rolle.

    Zitat

    Oder in Kurz, denkt ihr, dass ein guter Grund vorliegt die Rechnung nicht zu bezahlen, oder wäre das eher etwas dreist?

    Aus meiner Sicht nein.

    Zitat

    1. Wir haben das mal so gemacht, die Rechnung kam ein 1.5 Jahre nach dem Abrechnungszeitraum und wir musste nicht zahlen (hat mein ehemaliger Mitbewohner geregelt). Hab das gestern auch nochmal gegooglet und es stimmt wohl.

    Dann war die Abrechnung verspätet und die Nachforderung des Vermieters verfristet.

    Wie ist denn der Abrechnungszeitraum und wann kam die aktuelle Abrechnung?

    Zitat

    An dem Zähler hängt nämlich nur eine Toilette und ich weiß nicht ob man für eine Toilette wirklich 35.000 Liter pro Jahr benötigt...

    Nur? Wasserverbrauch für die Toilettenspülung kommt gleich nach dem Verbrauch für duschen/baden.
    Pi x Fensterkreuz verbraucht eine Person etwa 40 Liter am Tag für die Klospülung. Mach hochgerechnet aufs Jahr und 2 Personen 29.200 Liter. Wenn dann die Spülung evtl. noch undicht ist oder eine Person ungewöhnlich oft aus Klo muß ...

    Zitat

    Zweitens: Ich weiß, dass Nebenkostenabrechnungen nur ein Jahr gültig sind

    Ach ja? Woher?

    Zitat

    hier werden jetzt aber Kosten vom 1.1.2014 - 31.12.2016 abgerechnet, allerdings ja nur "indirekt", wir haben ja das mit dem Zähler verbaselt, muss ich nun zahlen?

    Nein. Es wird ein Wasserverbrauch von 35 m³ abgerechnet. Wann der entstanden ist, ist völlig egal. Sofern die Abrechnung korrekt ist wirst Du wohl zahlen müssen.

    Zitat

    Erstens: Wie hat die Hausverwaltung das gemacht, es sind acht Objekte hier im Haus der Wasserzähler hat eine Menge von ungefähr 35 m^3 bei einer Gesamtwassermenge von ca. 780 m^3 im Haus. Wie wurde das bisher umgerechnet?

    Auf 3 Jahre umgerechnet sind das ca. 11,5 m³ im Jahr. Das könnte als Differenz zwischen Haupt- und Unterzähler "verbucht" worden sein. Bei angenommen 24 Unterzählern im Haus geht das nie ganz auf.

    Zitat

    Miete ist erstmal raus aber kann ich die Nebenkosten vom Vermieter zurückfordern?

    Ja. Das der inzwischen gewechselt hat spielt keine Rolle.

    Der neue Vermieter tritt mit allen Rechten und Pflichten an Stelle des alten Vermieters.

    Zitat

    Falls nicht gegen wen klage ich am besten? Alte Hausverwaltung oder Neue?

    Gegen deiner Vertragspartner. Das ist der Vermieter.

    Aber eh es zu einer Klage kommt ist es ein weiter, teurer und vielleicht unnötiger Weg.

    Schreib den Vermieter an und fordere, mit Fristsetzung, die Erstattung des Guthabens.

    Kommt der Vermieter dem nicht nach verrechnest Du das Guthaben mit der nächsten Miete, fertig.

    Zitat

    Das kommt mir doch sehr komisch vor, denn entweder man vermietet eine Wohnung komplett mit oder halt komplett ohne Boden, oder etwa nicht ?

    Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Mietsache mit Bodenbelag auszustatten. Es sei denn er hat sich vertraglich dazu verpflichtet.

    Zitat

    Er sagte allerdings auch nichts von einer Mietminderung oder einer Entschädigung, wenn wir den Boden verlegen.

    Warum sollte er?

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