Mietvertrag zu zweit, einer will raus, Alleine übernehmen mit Untermieter

  • Liebe Mietrecht Community,

    erst mal möchte ich mich vorstellen, ich bin von Wohnungsmangel geplagter Münchner, seit 4 Jahren selbstständig und 28 Jahre alt.

    Ich habe ein sehr spezifisches Problem:

    Vor einem halben Jahr bin ich in die WG meiner Freundin eingezogen und habe ihren Mitbewohner abgelöst. Die beiden standen gleichberechtigt im Vertrag und wir haben das mit einem Schreiben an den Vermieter geklärt. In diesem stand, dass ich mit allen Rechten und Pflichten den Platz des ehemaligen Mitwohners einnehmen werde und ihm seinen Teil der Kaution ausbezahlen werde.

    Jetzt sind wir also beide in dem Vertrag.

    Nachdem meine mittlerweile Ex-Freundin jetzt wieder ausziehen möchte und in eine andere Stadt gehen möchte, stehe ich nun wieder vor dem Punkt an dem ich mich entscheiden muss wie es weiter geht. Ich würde die Wohnung auf jeden Fall gerne behalten und mir eine/n neue/n Mitbewohner/in suchen, der aber bei mir zur Untermiete wohnt, d.h. dass ich alleiniger Hauptmieter bin.

    Hier nun meine Fragen:
    - kann man den Vertrag wieder umschreiben lassen, so dass ich alleine drin stehe, oder muss dafür ein neuer Vertrag aufgesetzt werden?
    - Da ich mir die Wohnung ohne Untermieter nicht leisten kann, und der Vermieter dem Einzug eines Untermieters zustimmen muss, sollte ich das gleich in das gleiche Schreiben mit rein packen?

    Mein Angst ist ein bisschen dass der Mieter das eventuell nicht haben möchte, in unserem Haus gibt es keine WGs und hauptsächlich Pärchen/Ehepaare. Dass ich den Vertrag übernehmen durfte, kam glaube ich auch nur Zustande weil wir dem Vermieter glaubhaft gemacht haben, ein Paar zu sein. Sie und Ihr vorheriger Mitbewohner haben sich auch als Paar beworben, obwohl sie keines waren.

    - Was kann passieren wenn der Vermieter nicht zustimmt? Bleibt alles wie es ist? Kann es sein dass ich aus der Wohnung raus muss?

    Dann wäre da noch die letzte Möglichkeit: Meine Exfreundin hat angeboten, dass sie im Mietvertrag drin bleibt und ich einfach unter der Hand das Zimmer weiter vermiete. Was kann mir da schlimmstenfalls passieren? (Vermieterseits)

    Ich danke euch schonmal vorab!

    Liebe Grüße

  • Zitat

    und wir haben das mit einem Schreiben an den Vermieter geklärt. In diesem stand, dass ich mit allen Rechten und Pflichten den Platz des ehemaligen Mitwohners einnehmen werde

    Und was, wenn überhaupt, hat der Vermieter darauf geantwortet?

    Nach Beantwortung dieser Frage kann man auf die anderen Fragen eingehen.

  • Zitat

    kann man den Vertrag wieder umschreiben lassen, so dass ich alleine drin stehe, oder muss dafür ein neuer Vertrag aufgesetzt werden?

    Das sollte mit dem Vermieter geklärt werden. Er kann auch auf die gemeinschaftliche Kündigung des Mietverhältnisses bestehen. Es kann natürlich auch eine Vereinbarung getroffen werden, dass sie aus dem Vertrag ausscheidet, oder ein neuer Vertrag vereinbart werden muss.

    Zitat

    Da ich mir die Wohnung ohne Untermieter nicht leisten kann, und der Vermieter dem Einzug eines Untermieters zustimmen muss, sollte ich das gleich in das gleiche Schreiben mit rein packen?

    Das könnte das Problem sein: Wenn Du Dir die Wohnung gar nicht leisten kannst, wird der Vermieter vermutlich keinen Vertrag mit Dir alleine abschließen, Untermieter hin oder her. Einen Anspruch auf einen Untermieter hast Du auch nicht.

    Zitat

    Was kann passieren wenn der Vermieter nicht zustimmt?

    Dann müsst Ihr den bestehenden Vertrag kündigen.

    Zitat

    Meine Exfreundin hat angeboten, dass sie im Mietvertrag drin bleibt und ich einfach unter der Hand das Zimmer weiter vermiete. Was kann mir da schlimmstenfalls passieren? (Vermieterseits)

    Das wäre dann eine unerlaubte Gebrauchüberlassung nach § 540 BGB und kann mittelfristig die Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Da klingt die mittelfristige Kündigung ja gar nicht mal so schlecht

    Das heißt hier aber, außerordentlich fristlos.

    Mittelfristig heißt weiterhin, nach 2 erfolgten und fruchtlosen Abmahnungen. Das kann innerhalb von einem Monat passieren.

    Dann sitzt Du auf der Straße und hast ggfs. nicht einmal eine saubere Vormietbescheinigung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Naja war jetzt auch nicht ganz ernst gemeint.
    Der Vermieter hat meine Einkommenssteuererklärung und ich kann mir die Wohnung auch alleine leisten, möchte ich aber nicht. Ich werds wohl einfach versuchen müssen und hoffen dass er dem zustimmt.
    Danke für die Antworten schon mal!

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