Fragen zu Mietvertrag und Neuvermietung

  • Aloha,

    ich habe einige Fragen mitgebracht, deswegen packe ich es hier mal in Sonstiges rein.

    In 2014 zog ich in diese Wohnung, die jetzt bewohne, zunächst als Mitbewohner, um diese dann später aber zu übernehmen. Es wurde eine Abnahme gemacht und während die Dame durch die Wohnung lief, erzählte sie fast beiläufig, dass sie diese Wohnung lieber sanieren wollen. Da ich aber keine andere Wahl hatte als in dieser Wohnung zu bleiben, meinte ich, man könnte das ja auch selbst irgendwie schaffen, mit etwas finanzieller Unterstützung. Ich dachte in diesen Moment an Tapezieren und Malern! Doch im Protokoll stand dann später Türen, Fenster und Böden. Im Mietvertrag wurde dann alles schriftlich festgehalten, bis zu wann alles fertig sein soll, wie viel Geld vorher und danach fließt. Das Geld vorher habe ich bereits erhalten, hat aber nicht ansatzweise für das gereicht, was ich vor hatte. Wir haben aus der Not heraus die Wände in 2 Zimmer nur gespachtelt und weiß gestrichen. Entspricht sehr wahrscheinlich nicht den Anforderungen, hat aber das ganze Budget schon aufgefressen, da wir davon nicht nur Material sondern auch Werkzeug kaufen mussten.

    Jetzt ist meine Frage, ob ich für Fenster (innen, Altbau Doppelfenster), Türen und Böden überhaupt als Mieter zuständig wäre? Ich hatte damals einfach keine andere Wahl und hab versucht das Beste raus zu handeln. Was meint ihr? Unterschrieben ist unterschrieben oder hätte man mir diese Option gar nicht anbieten dürfen?

    Diese Frage ergibt sich, weil ich erwähne auszuziehen, habe aber 2 Mitbewohner. Der eine würde die Wohnung vermutlich als Hauptmieter übernehmen, wenn dann diese Renovierungssache vom Tisch ist. Bei mir haben sie damals bei der Neuvermietung noch 100 Euro oben drauf geschlagen. Dürften die das jetzt auch wieder? Neuvermietung im unsanierten Zustand? Ich hoffe doch nicht.. es sind ca. 68m² und 699€ Miete. In Berlin Prenzlauer Berg. Fenster sind undicht.

    Und eine weitere Frage: könnten sie den nachkommenden, neuen Hauptmieter ablehnen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Jenny

  • Zitat

    Jetzt ist meine Frage, ob ich für Fenster (innen, Altbau Doppelfenster), Türen und Böden überhaupt als Mieter zuständig wäre?

    Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder?

    Zitat

    Ich hatte damals einfach keine andere Wahl und hab versucht das Beste raus zu handeln. Was meint ihr? Unterschrieben ist unterschrieben

    So ist es. Man hat dich ja wohl nicht unter Androhung von Gewalt zum unterschreiben genötigt.

    Zitat

    oder hätte man mir diese Option gar nicht anbieten dürfen?

    Schon mal davon gehört das man Angebote auch ablehnen kann?

    Zitat

    Bei mir haben sie damals bei der Neuvermietung noch 100 Euro oben drauf geschlagen. Dürften die das jetzt auch wieder?

    Ja

    Zitat

    Diese Frage ergibt sich, weil ich erwähne auszuziehen, habe aber 2 Mitbewohner.

    Die müssen auch zum Ende der Kündigungsfrist ausziehen.

    Zitat

    Und eine weitere Frage: könnten sie den nachkommenden, neuen Hauptmieter ablehnen?

    Sie können alle vorgeschlagenen Interessenten ablehnen.

  • Natürlich meine ich jede Frage ernst. Habe es noch nie erlebt das man Fenster und Türen streichen muss oder die Boden (Dielen) selber streichen soll.

    Finde deine Antworten nicht besonders hilfreich.

  • Natürlich meine ich jede Frage ernst. Habe es noch nie erlebt das man Fenster und Türen streichen muss oder die Boden (Dielen) selber streichen soll.

    Muß man als Mieter auch nicht. Aber Du hast es freiwillig gemacht.

  • Habe es noch nie erlebt das man Fenster und Türen streichen muss oder die Boden (Dielen) selber streichen soll.


    Hast du mal in deinen Mietvertrag geschaut? Dort ist beim Thema Schönheitsreparaturen mit Sicherheit vereinbart, dass nebem den Wänden auch Türen, Heizkörper und Fenster von innen vom Mieter gestrichen werden müssen. Und wenn wie in deinem Fall die Dielen mit Fußbodenfarbe gestrichen ist, gehört das auch zu deinen Aufgaben.

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