Zitathm so viel ich es noch weiß muss erst mahnung vorliegen von dem vermieter
Mietzahlungen müssen nicht angemahnt werden.
Zitatund er sollte es nachweisen können das die monatsmieten nicht eingegangen sind.
Und wie bitte?
Zitathm so viel ich es noch weiß muss erst mahnung vorliegen von dem vermieter
Mietzahlungen müssen nicht angemahnt werden.
Zitatund er sollte es nachweisen können das die monatsmieten nicht eingegangen sind.
Und wie bitte?
ZitatKann das einfach nur ein Verwaltungsfehler sein?
Meine Glaskugel ist gerade beschlagen![]()
Wie wäre es damit morgen die Verwaltung anzurufen?
ZitatIst so eine Regelung überhaupt gültig
Da es hier nicht um Wohnraummiete geht, gilt was vertraglich vereinbart wurde.
ZitatJetzt müssten wir das Grundstück noch über ein Jahr bewirtschaften.
Bewirtschaften, außer es ist vertraglich so vereinbart, müßt Ihr das Grundstück nicht. Nur die Vereinbarte Pacht zahlen. Und natürlich rechtzeitig, am besten gleich, zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Da es Deine erste Wohnung ist mußt Du noch einiges lernen.
Die Miete mindern kann man nur, wenn überhaupt, bei Nichterfüllung einer vertraglichen Vereinbarung.
Wurden vertraglich saubere Heizkörper vereinbart/zugesichert?
Selbst wenn man für verdreckte Heizkörper die Miete mindern könnte, wäre das in Deinem Fall ein so läppischer Betrag der den Aufwand nicht lohnen würde.
Rechne selbst nach:
Monatsmiete : 30 : 24 x 2 oder 3 = Miete für 2 oder 3 Stunden an denen Du die Heizkörper nicht nutzen konntest. Und davon evtl. 1 %.
Aber wie gesagt was nicht vertraglich zugesichert wurde kann man nicht bemängeln.
Wenn Sie Zimmer tageweise vermieten wollen, sollten Sie eine Pension oder ein Hotel pachten, aber keine Wohnung mieten.
Es ist erlaubt die ordentliche (fristgerechte) Kündigung auf bestimmte Zeit auszuschließen. Wenn dies für Mieter und Vermieter vereinbart wird.
Bis maximal 4 Jahre in einem Formularmietvertrag möglich.
Zitatda ich die ersten 2 Jahre bezahlen muß
Willst etwa keine Miete zahlen?
Untervermietung ist nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt.
Es zwingt Dich keiner den Vertrag zu unterschreiben.
Willenserklärungen einer Vertragspartei müssen von allen Personenund an alle Personender anderen Partei erklärt werden.
Folglich dürfte das Mieterhöhungsverlangen, wenn nicht auch in einem separaten schreiben an die 2. Person geschickt, unwirksam sein.
In dem Fall würde ich gar nicht reagieren (schlafende Hunde wecken).
ZitatHat ein Nachmieter, den der jetztige Mieter mitbringt Vorzug?
Jein
ZitatJetziger Mieter kündigt und schlägt uns vor? Vermieter meldet sich dann?
Möglich
ZitatKann man das vllt so machen, dass in einem Umschlag die Kündigung des jetzigen Mieters und unser unterschriebener
Mietvertrag beim Vermieter eintrifft?
Den Mietvertrag müßt Ihr doch erst vom Vermieter bekommen.
ZitatOder kann man bei der Kündigung angeben, dass jemand den Mietvertrag nahtlos übernimmt?
In der Kündigung schon einen Interessenten vorschlagen der ab xx.xx.xxx einziehen könnte, ok.
Den Mietvertrag "übernehmen"? Das wird ein kluger Vermieter nie machen.
Im Normalfall wird ein neuer Vertrag abgeschlossen.
Das mit dem Mietvertrag ist ganz einfach zu lösen. Deine Frau meldet dem Vermieter einfach das Du (ihr Ehemann) bei ihr eingezogen bist. Denn den Zuzug von Lebenspartnern kann der Vermieter nicht untersagen. Damit wäre eine Vertragsänderung unnötig.
Das einzige womit Ihr evtl. leben müßtet wären ein paar € mehr für Nebenkosten die evtl. pro Person abgerechnet werden. z. B. Müll oder Wasser.
ZitatBei einer Mietzeit von 7 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 5 Monate!
6 Monate .....
ZitatDarf er das???
Darf er. Anzeige, gegen wen auch immer, wegen Sachbeschädigung.
Nebenbei, den Namen des Vermieters hättest Du nicht veröffentlichen dürfen.
ZitatIch war heute im Amtsgericht und die hat gesagt: Ihnen muss doch wohl klar sein dass sie da nicht auf lebenszeit drin wohnen können.
Was für eine hirnlose Auskunft.:( Ich hoffe Du mußtest dafür nicht auch noch zahlen.
Hallo,
wo hängt Ihr Briefkasten?
wo stehen die Mülltonnen und müssen Sie ggf. für den Zugang durch den anderen Eingang?
Haben Sie einen Kellerraum der durch den Haupteingang erreicht wird?
Gibt es Gemeinschaftsräume / Waschküche oder ähnliches welche durch das Treppenhaus erreichbar sind?
Was sagt der MV dazu? Standard Betriebskostenverordnung?
Ansonsten gilt, wenn Sie das Treppenhaus nicht in irgendeiner Form nutzen können, können Sie auch nicht mit den Kosten der Treppenhausreinigug belastet werden.
Hallo Vermieter, Frage richtig gelesen? Laut Joesta fehlt eine eindeutige Vereinbarung über die Kosten der Treppenhausreinigung im Mietvertrag.
Da spielt es keine Rolle wo z. B. die Briefkästen hängen oder ob irgend welche Gemeinschaftsräume genutzt werden können.
ZitatAber nichts darüber, ob Austausch wegen Altersschwäche auch als Reparatur zählt.
Kann es auch nicht. Weil ein Austausch, z. B. einer Armatur, nun mal keine Reparatur ist.![]()
Eine Reparatur wäre es wenn lediglich z. B. eine Dichtung erneuert werden müßte.
ZitatSchon klar, aber es wird ja nicht alles gleichzeitig kaputt gehen.
Wenn Teile, weil sie schlicht altersschwach sind, erneuert werden müssen ist das keine Reparatur. Das muß der Vermieter komplett zahlen. Der Mieter muß sich daran auch nicht beteiligen. Wird gerne mal von Vermietern versucht.
ZitatNun befürchte ich, dass ich in den nächsten Monaten über die Kleinreparaturenregelung in meinem Mietvertrag die Sanierung des uralten Bads bezahlen darf. Kann ich da irgendwas gegen machen?
Eine Sanierung ist keine Kleinreparatur. Was Du dagegen machen kannst? Nicht zahlen.
Den fehlenden Keller solltest Du schriftlich anmahnen oder, da Du ja in Ruhe wohnen möchtest, es lassen.
Es ist nicht unüblich den Mietern einen Teil der Renovierung "aufs Auge zu drücken". Aber nicht so plump wie es diese Vermieterin macht.;)
Aber wie schon geschrieben, niemand zwingt Euch die Wohnung zu mieten.
ZitatHEUTE, 2 Wochen vor meinem Umzug, sagt er mir dass er keinem von meinen vorgeschlagenen Interessenten eine Zusage gegeben hat. Eine Begründung konnte er mir nicht nennen.
Der Vermieter muß weder vom Mieter vorgeschlagene Interessenten akzeptieren, noch begründen warum nicht.
ZitatWas für Chancen habe ich, in 2 Wochen einfach auszuziehen, ohne die Miete für Oktober zahlen zu müssen?
Ausziehen kannst Du wann Du willst, nur der Vertrag ist bis zum 31.10. zu erfüllen.
ZitatUnd kann ich auf meine Kaution bestehen?
Natürlich. Wenn die Wohnung am 31.10. mängelfrei übergeben wurde und der Vermieter keinerlei Ansprüche mehr hat, sofort.
Ansonsten hat der VM bis zu 6 Monate Zeit um zu prüfen ob er noch Ansprüche hat. Z. B. evtl. Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechnungen.
Zum "abwohnen" darf die Kaution nicht verwendet werden.
ZitatHab ich überhaupt irgendwelche Rechte?
Mieter haben in Deutschland sehr viele Rechte. In diesem Fall ist das Recht aber auf Seiten des Vermieters.
Zitataus dem grund das die neue wohnung 3 km von meiner arbeit weg ist und ich zur zeit 50 km hin und wieder zurück fahren muss,
Ganz schön verwirrend was Du da schreibst. Kein Wunder das sich manch ein User darüber lustig macht.
Ich verstehe das aber so, das die neue Wohnung nur 3 km von der Arbeit weg und Du jetzt täglich 50 km fahren mußt.
Zitatkann ich da was machen?
Du kannst die jetzige Wohnung fristgerecht kündigen. Das wäre jetzt, wenn Deine Kündigung spätestens am 3. Werktag im Oktober beim Vermieter ist, zum 31.12.12 möglich. Vorausgesetzt es ist ein unbefristeter Vertrag ohne Kündigungsverzicht.
Umziehen kannst Du natürlich wann Du willst. Mußt nur einige Monate für 2 Wohnungen Miete zahlen.
ZitatMeine Vermieter haben mir gestern zum 31.12.12 schriftlich gekündigt. Grund: Der Tierarzt (der neben meine Wohnung seine Praxis hat) möchte meine um zu vergrößern.
Die Kündigung ist schlicht und ergreifend unwirksam. Mal davon abgesehen wäre die K-Frist für den Vermieter 6 und nicht 3 Monate.
Mit dem Hintergrundwissen das die Kündigung weder wirksam noch fristgerecht ist, wie Kolinum vorschlägt, handeln.
Kein vernünftiges Angebot - kein Aus-/Umzug. Fertig.
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