5 monatige Kündigung??

  • Guten Tag liebe Forenmitglieder

    Ich hab da mal eine Frage bezüglich unseres Freizeitgrundstückes.
    Wir haben vor 9 Jahren ein Wochenendgrundstück gepachtet. Jetzt wollten wir zum Jahresende kündigen, doch die Verpächterin teilte uns mit, dass wir damals eine Vereinbarung ( 5 Monate vor Jahresende ) getroffen haben.
    Jetzt müssten wir das Grundstück noch über ein Jahr bewirtschaften.
    Ist so eine Regelung überhaupt gültig:confused:

    Freue mich über jede Hilfe von euch
    LG Silverbird:)

  • Zitat

    Ist so eine Regelung überhaupt gültig

    Da es hier nicht um Wohnraummiete geht, gilt was vertraglich vereinbart wurde.

    Zitat

    Jetzt müssten wir das Grundstück noch über ein Jahr bewirtschaften.

    Bewirtschaften, außer es ist vertraglich so vereinbart, müßt Ihr das Grundstück nicht. Nur die Vereinbarte Pacht zahlen. Und natürlich rechtzeitig, am besten gleich, zum nächstmöglichen Termin kündigen.

  • Hallo Silverbird,
    wenn Sie ein begehrtes Grundstück pachten und ein Nachpächter schnell zu finden ist, besteht die Möglichkeit ein Aufhebungsvertrag mit einer kürzeren Kündigungszeit mit der Verpächterin abzuschließen.

    Der Vorteil der Verpächterin liegt darin, dass dann ein neuer und längerer Vertrag mit den nachfolge Pächter abgeschloßen werden kann und das ist dann in der Regel länger als Ihre 5 Monate "Restzeit".

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Heute hat mich die Verpächterin angerufen, dass der Garten verkauft wird und am Samstag ein Makler zur Besichtigung kommt.
    Besteht dann der Pachtvertrag immer noch, sobald der Garten vermaklet wird??

  • Was wollen Sie eigentlich noch bis zum Jahresende mit dem Garten anfangen. Sind Sie froh das das Land schon jetzt weggeht, so könnte ein Aufhebungsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt sogar noch vorteilhaft sein, wegen eingesparter Pacht.
    Aber bei vorzeitiger Beendigung eine Aufhebungsvereinbarung mit dem Pächter machen, nicht den Makler.

  • Zitat

    Besteht dann der Pachtvertrag immer noch, sobald der Garten vermaklet wird??

    Das das Grundstück angeboten wird ändert nichts an dem Vertrag. Auch der Verkauf nicht wenn der neue Eigentümer den Pachtvertrag fortsetzen möchte.

  • Es handelt sich hierbei rein rechtlich um einen gewerblichen Mietvertrag, wie sie z.B. auch für einzeln vermietete Garagen bzw. Stellplätze genutzt werden. Diese sind viel freier in der Gestaltungsmöglichkeit, haben aber auch andere Kündigungsfristen und Bedingungen für die Kündigung.
    Eine Begründung der Kündigung durch den Vermieter ist z.B. nicht notwendig. Die Kündigungsfristen können ggf. abweichen.

    Der Vertrag selbst besteht weiter und geht mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer über, daran ändert der Verkauf nichts.

  • Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten, ich wart jetzt einfach mal ab, was die Verpächterin am Samstag meint..
    Ich hoffe natürlich schon vorzeitig aus dem Pachtvertrag zu Kommen ;)

    die Argumentation dass ein Verkauf mehr Geld bringt wenn kein Pachtvertrag besteht sollte da schon ziehen...

    wo ist denn der Garten?

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