Fehlender Keller & cholerischer Vermieter

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe zum 1. Dezember 2011 eine Wohnung in einem Haus mit drei Wohnungen gemietet. In diesem Haus wohnt auch das Vermieter-Ehepaar, beide über 80.

    Das erste Problem trat ein paar Wochen nach meinem Einzug auf. Noch vor dem Einzug wurde mir gesagt, der Kellerraum sei noch nicht fertig. Da ich aus privaten Gründen aber so schnell wie möglich umziehen wollte und die Wohnung frei war, habe ich zugesagt, einen Monat auf den Keller zu warten. Ein paar Wochen später habe ich gefragt, wann ich den Keller bekommen würde. Frage meiner Vermieterin: "Welcher Keller? Wozu brauchen Sie überhaupt einen Keller?" Auf meinen Hinweis, dass der Keller im Mietvertrag stünde, wurde mir dann gesagt, ich könne meine Sachen auf eine Fläche im allgemein zugänglichen Keller stellen. Damit habe ich mich erst mal zufrieden gegeben - ich bin dazu erzogen, nett zu älteren Leuten zu sein.

    Vor ein paar Tagen habe ich dann meinen Vermieter gebeten, die Rechnung für einen neuen Kaltwasserhahn im Bad zu übernehmen, da der alte Hahn nach geschätzten 50 Jahren Benutzung schlicht verkalkt und verrostet war. Das führte zu einem Wahnsinnsgeschrei. Tenor zum einen: das habe nun 50 jahre funktioniert und ich würde nun alles kaputt machen. Zusätzlich hat er mir noch schreiend mitgeteilt, was ihm sonst alles an mir nicht passt: mein Balkon sähe scheiße aus, meine Wohnung auch und, wichtigstes Anliegen, er lasse sich nun nicht mehr gefallen, dass ich meine Wäsche in der Wohnung trockne (war bis dato nie ein Thema).

    Nun, ich habe die Rechnung für den Hahn bezahlt und noch einmal das Gespräch gesucht, erfolglos allerdings, weil er sofort wieder anfing zu schreien.

    Mein Fazit: Ich werde hier sicher nicht länger bleiben als nötig, aber auch nicht überhastet umziehen. In Zukunft werde ich alles schriftlich regeln. Das wird er allerdings sicher schon als Kriegserklärung sehen.

    Nun befürchte ich, dass ich in den nächsten Monaten über die Kleinreparaturenregelung in meinem Mietvertrag die Sanierung des uralten Bads bezahlen darf. Kann ich da irgendwas gegen machen?

    Zum anderen denke ich darüber nach, ihn aufzufordern, mir nun endlich den Keller zur Verfügung zu stellen, der in meinem Mietvertrag steht. Während seines Geschreis wurde der nämlich auch noch mal Thema: ich bräuchte keinen Keller, da stände ja sowieso nur Müll.

    Letzten Endes will ich aber hier nur in Ruhe wohnen, solange es dauert, allerdings nicht um jeden Preis.

    Viele Grüße

  • Zitat

    Nun befürchte ich, dass ich in den nächsten Monaten über die Kleinreparaturenregelung in meinem Mietvertrag die Sanierung des uralten Bads bezahlen darf. Kann ich da irgendwas gegen machen?

    Eine Sanierung ist keine Kleinreparatur. Was Du dagegen machen kannst? Nicht zahlen.

    Den fehlenden Keller solltest Du schriftlich anmahnen oder, da Du ja in Ruhe wohnen möchtest, es lassen.

  • Eine Sanierung ist keine Kleinreparatur.

    Schon klar, aber es wird ja nicht alles gleichzeitig kaputt gehen. Der Klempner, der den Wasserhahn ausgetauscht hat, hat z.B. schon festgestellt, dass sich der Haupthahn für die Wohnung nicht mehr drehen lässt.

  • Zitat

    Schon klar, aber es wird ja nicht alles gleichzeitig kaputt gehen.

    Wenn Teile, weil sie schlicht altersschwach sind, erneuert werden müssen ist das keine Reparatur. Das muß der Vermieter komplett zahlen. Der Mieter muß sich daran auch nicht beteiligen. Wird gerne mal von Vermietern versucht.

  • Wenn Teile, weil sie schlicht altersschwach sind, erneuert werden müssen ist das keine Reparatur. Das muß der Vermieter komplett zahlen. Der Mieter muß sich daran auch nicht beteiligen. Wird gerne mal von Vermietern versucht.

    Das war ja mein Gedanke. Aber dazu habe ich im Netz nichts gefunden. Hast du vielleicht einen Link dazu?

  • Zitat

    Aber nichts darüber, ob Austausch wegen Altersschwäche auch als Reparatur zählt.

    Kann es auch nicht. Weil ein Austausch, z. B. einer Armatur, nun mal keine Reparatur ist.:cool:

    Eine Reparatur wäre es wenn lediglich z. B. eine Dichtung erneuert werden müßte.

  • Hallo alteglucke,

    "Noch vor dem Einzug wurde mir gesagt, der Kellerraum sei noch nicht fertig. Da ich aus privaten Gründen aber so schnell wie möglich umziehen wollte und die Wohnung frei war, habe ich zugesagt, einen Monat auf den Keller zu warten. Ein paar Wochen später habe ich gefragt, wann ich den Keller bekommen würde."
    Das sehe ich als ausreichend für eine sofortige Mietminderung an, da Du die Mietsache nicht in vollem zugesagten Umfang nutzen kannst.
    Zitat: Anstelle eines vereinbarten abgeschlossenen Kellerraums wurde dem Mieter nur eine Abstellfläche zur Verfügung gestellt.
    LG Hamburg, Urteil vom 14.11.1974 - 7 S 64/74. Minderung 10 %.
    Quelle: Mietminderungstabelle

    "Frage meiner Vermieterin: "Welcher Keller? Wozu brauchen Sie überhaupt einen Keller?""
    Eine Frage kann man/frau nicht mit einer Gegenfrage beantworten.

    "Vor ein paar Tagen habe ich dann meinen Vermieter gebeten, die Rechnung für einen neuen Kaltwasserhahn im Bad zu übernehmen, da der alte Hahn nach geschätzten 50 Jahren Benutzung schlicht verkalkt und verrostet war."
    Hattest Du die Musik äh den Installateur bestellt?

    "Zusätzlich hat er mir noch schreiend mitgeteilt, was ihm sonst alles an mir nicht passt: mein Balkon sähe scheiße aus, meine Wohnung auch und, wichtigstes Anliegen, er lasse sich nun nicht mehr gefallen, dass ich meine Wäsche in der Wohnung trockne"
    Geht ihn alles nichts an.

    "In Zukunft werde ich alles schriftlich regeln. Das wird er allerdings sicher schon als Kriegserklärung sehen."
    Take it easy...

    "Nun befürchte ich, dass ich in den nächsten Monaten über die Kleinreparaturenregelung in meinem Mietvertrag die Sanierung des uralten Bads bezahlen darf. Kann ich da irgendwas gegen machen?"
    Nun mal gaaaaanz laaaangsam, so schnell funktioniert das auch nicht.

  • Vielen Dank, Berny,

    meine Aufregung hat sich inzwischen etwas gelegt. Ich werde dennoch den Keller erneut anmahnen und die Miete mindern.


    Hattest Du die Musik äh den Installateur bestellt?

    Ja, das hatte ich nach Rücksprache mit meinem Vermieter. Den Wasserhahn habe ich inzwischen allerdings als Lehrgeld verbucht.

    Eins treibt mich jetzt noch um. Mein Vermieter hat noch mindestens einen Schlüssel zu dieser Wohnung (ohne mir etwas davon zu sagen übrigens). Ich weiß, dass ich den Schlüssel einfordern kann, aber dann bin ich immer noch nicht sicher, ob er nicht doch noch einen Schlüssel zurückbehalten hat. Deshalb denke ich darüber nach, ein neues Schloss einzubauen. Spricht irgendetwas dagegen?

  • Nein, Sie dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters ein neues Schloß einbauen (wäre die sicherste Methode). Aber das alte Schloß aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen.

  • Mein Vermieter hat noch mindestens einen Schlüssel zu dieser Wohnung


    Dann wird es höchste Zeit, dass Du den Schliesszylinder austauschst. Hatten wir sicherheitshalber bei Bezug unserer Wohnung auch gemacht. Jetzt ist da ein Markendingens für 44,90€ drin.
    Den alten und dazugehörige Schlüssel gut aufbewahren!
    Wenn Du das nicht publik machst, wirste vielleicht mal etwas vom VM hören... Dann hätte er sich selbst verraten.:D
    Logo, der Austausch ist legal und auch nicht unüblich.

  • Hallo alle zusammen,

    ich wollte noch mal ein kleines update geben - und das auch gleich wieder mit einer Frage verbinden.

    Nachdem ich schon dachte, dass nun Ruhe eingekehrt wäre, hat mein Vermieter einen Anwalt beauftragt, mir das Wäschetrocknen in der Wohnung zu untersagen. Daraufhin bin ich Mitglied im Mieterbund geworden, von dem er eine entsprechende Antwort erhalten hat. Außerdem habe ich schriftlich den fehlenden Kellerraum angemahnt und die Miete entsprechend gemindert.

    Gestern kam nun der nächste Brief des Vermieter-Anwalts. Was mich daran empört, ist, dass als Beweis für das Wäschetrocknen in der Wohnung (das ich nie abgestritten habe) Fotos angehängt sind. Die haben meine Vermieter gemacht, indem sie sich (in ihrem Garten) direkt an meine Balkonbrüstung gestellt und in mein Wohnzimmer rein fotografiert haben. Ist sowas erlaubt?

    Viele Grüße

  • Gestern kam nun der nächste Brief des Vermieter-Anwalts. Was mich daran empört, ist, dass als Beweis für das Wäschetrocknen in der Wohnung (das ich nie abgestritten habe) Fotos angehängt sind. Die haben meine Vermieter gemacht, indem sie sich (in ihrem Garten) direkt an meine Balkonbrüstung gestellt und in mein Wohnzimmer rein fotografiert haben. Ist sowas erlaubt?


    Ich würde den Mieterbund-Anwalt fragen, ob damit nicht der Straftatbestand der Hausfriedensbruchs erfüllt ist. Google doch erst mal.
    Davon mal abgesehen, Wäschetrocknen in der Wohnung kann der VM nicht verbieten, solange hieraus keine Schäden beweisbar entstehen können. Meine Meinung.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (1. Dezember 2012 um 15:03)

  • Ich würde den Mieterbund-Anwalt fragen, ob damit nicht der Straftatbestand der Hausfriedensbruchs erfüllt ist. Google doch erst mal.

    Im Netz habe ich was gefunden zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten und damit verbunden, dass solche Fotos deshalb vor Gericht nicht verwendet werden dürfen. Meinen Mieterbund-Anwalt ksnn ich ja leider erst am Montag fragen.


    Davon mal abgesehen, Wäschetrocknen in der Wohnung kann der VM nicht verbieten, solange hieraus keine Schäden beweisbar entstehen können. Meine Meinung.

    Das war auch die Meinungdes Mieterbund-Anwalts und das hat er dem gegnerischen Anwalt auch so mitgeteilt. Der hat dem auch gar nicht widersprochen - trotzdem soll ich meine Wäsche nicht mehr in der Wohnung trocknen.

  • Ein kleines Update:

    Den letzten unverschämten Brief meiner Vermieter bzw. seines Anwalts haben wir nicht mehr beantwortet.

    Jetzt haben meine Vermieter geklagt: Auf Unterlassen des Wäschetrocknens in der Wohnung, auf Rückzahlung der Mietminderung wegen des fehlenden Kellers und auf Übernahme der vorprozesslichen Anwaltskosten.

    Bei unserem letzten Gespräch sagte mein Mieterbundanwalt übrigens, es hätten durchaus schon mal Richter das Wäschetrocknen in der Wohnung untersagt. Er meinte aber auch, einer Klage könnten wir relativ gelassen entgegen sehen, der Richter wäre wahrscheinlich schon genervt, wenn er die gegnerischen Anwaltsbriefe lesen muss.

  • Zitat

    sagte mein Mieterbundanwalt übrigens, es hätten durchaus schon mal Richter das Wäschetrocknen in der Wohnung untersagt.


    Das machen die meisten Richter, weil bekannt ist, dass dadurch Feuchtigkeitsschäden entstehen.
    Socken, Unterwäsche und gleichartige Kleinteile dürfen in der WHG getrocknet werden, alles andere nicht !

    Zitat

    Er meinte aber auch, einer Klage könnten wir relativ gelassen entgegen sehen,


    Na klar, der will ja Geld verdienen.

    Zitat

    der Richter wäre wahrscheinlich schon genervt, wenn er die gegnerischen Anwaltsbriefe lesen muss.


    Das ist egal, der Verlierer darf bezahlen.
    Hoffentlich hast Du Rechtschutz die Mietsachen beinhaltet.

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