Mietminderung wegen dreckigen Heizkörpern

  • Hallo,

    haben heute unsere neue Wohnung übernommen und sin fleißig am streichen.
    Bei Übernahme haben wir es leider nicht gesehen, haben heute dann allerdings bemerkt, dass die Heizkörper total verdreckt waren: Staub, Tierhaare und in der Küche total fettig und versifft. Also die Reinigung der ganzen Heizkörper hat zu zweit mind. 2-3 h gedauert.
    Kann man da im Nachhinein (wenn wir das jetzt schon sauber gemacht haben) noch etwas möglich machen?

    Weiterhin ist die Wohnung komplett geweißt, im Schlafzimmer geht allerdings die Farbe schon ab, also blättert ab.
    Ist es da auch möglich noch mehr möglich zu machen als es nur zu erwähnen?

    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von Hasche (21. September 2012 um 22:07)

  • Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt mit der Aussage "Wenn Sie noch es entdecken, rufen Sie einfach an". Aber es ist unsere erste Mietswohnung, da haben wir nicht an die Heizkörper gedacht.

  • Hasche:

    "Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt mit der Aussage "Wenn Sie noch es entdecken, rufen Sie einfach an"."
    Komisch. Ein ÜP ist ein Schriftstück in zwei Ausfertigungen, 1x VM, 1x M, mit beider Unterschriften.

    "Aber es ist unsere erste Mietswohnung, da haben wir nicht an die Heizkörper gedacht."
    Manfrau lernt nie aus...

  • Hasche:

    "Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt mit der Aussage "Wenn Sie noch es entdecken, rufen Sie einfach an"."
    Komisch. Ein ÜP ist ein Schriftstück in zwei Ausfertigungen, 1x VM, 1x M, mit beider Unterschriften.

    "Aber es ist unsere erste Mietswohnung, da haben wir nicht an die Heizkörper gedacht."
    Manfrau lernt nie aus...

    Stimm ich dir ja voll und ganz zu, aber im Bezug auf meine Frage hab ich keine konkrete Antwort erhalten.

  • Stimm ich dir ja voll und ganz zu, aber im Bezug auf meine Frage hab ich keine konkrete Antwort erhalten.


    Natürlich hält Euch niemand davon ab, mit dem VM ein Gespräch zu führen.

  • Na, dann vielleicht hier:

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Der letzte Satz bezieht sich auf sogenannnte Krümelkacker.

  • So verdreckt wie die Heizkörper waren hätte die Heizung gar nicht mehr richtig geheizt. Weiterhin finde ich es eine Frechheit. Und Leute mit Tierhaarallergie haetten nicht zu nah an die Heizung gedurft.

  • Da es Deine erste Wohnung ist mußt Du noch einiges lernen.

    Die Miete mindern kann man nur, wenn überhaupt, bei Nichterfüllung einer vertraglichen Vereinbarung.

    Wurden vertraglich saubere Heizkörper vereinbart/zugesichert?

    Selbst wenn man für verdreckte Heizkörper die Miete mindern könnte, wäre das in Deinem Fall ein so läppischer Betrag der den Aufwand nicht lohnen würde.

    Rechne selbst nach:

    Monatsmiete : 30 : 24 x 2 oder 3 = Miete für 2 oder 3 Stunden an denen Du die Heizkörper nicht nutzen konntest. Und davon evtl. 1 %.

    Aber wie gesagt was nicht vertraglich zugesichert wurde kann man nicht bemängeln.

  • Hallo Hasche,
    reden Sie mit Ihren Vermieter über das Problem.
    Das kann eine gute Voraussetzung für eine gute Beziehung zwischen Mieter und Vermieter sein. Probleme mit der Wohnung sind am besten mit den Vermieter zu klären. Ist dieser nicht kooperativ, kann dann auf andere Erfahrungswerte und Fachwissen zurück gegriffen werden.

    Tipp: Mietminderungen sind keine Selbstläufer und oftmals Gift für ein gutes Miteinander besonders dann wenn die Mietminderung falsch und ungerechtfertigt erfolgt ist. Mietminderungen ja und nur dann wenn berechtigt.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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