Beiträge von anitari

    Kann diese hohe Nachzahlung daran liegen, das versucht wird irgendwelche Kosten aus dem Leerstand der Wohnung auf mich abzuwälzen?

    Nein. Diese hohe Nachzahlung liegt daran das Dein Nutzungszeitraum ausschließlich Heizmonate waren. Dazu noch die heizkostenintensivsten des Jahres. In denen die tatsächlichen Heizkosten ca. 3 x höher sind als die gezahlten. Da du keinerlei Guthaben aus heizfreien Monaten ansparen konntest haben Dich die tatsächlichen Kosten voll erwischt.

    Originalbelege Könnt Ihr , nach Terminvereinbarung, beim Vermieter einsehen.

    Zitat

    Ablesung war im Mai2012, während des Leerstandes.

    Wurde denn bei Auszug nicht abgelesen?

    Deine Angaben sind sehr dürftig.

    Abrechnungszeitraum?

    Nutzungszeitraum?

    Wie hoch/niedrig die monatlichen Vorauszahlungen?

    Wie wird abgerechnet (Umlageschlüssel)?

    Kannst Du die Abrechnung einscannen? Das wäre das einfachste.

    Ganz grober Richtwert für Heizkosten inkl. Warmwasseraufbereitung 1,20 € - 1,50 € pro m², im Jahresdruchschnitt.

    Halli Hallo,


    Ich habe bei meinen Vermieter die Kündigung eingereicht, ganz normal mit 3 Monaten Kündigungsfrist, nun rief sie mich an und sagte mir das in meinen Mietvertrag 6 Monate Kündigungsfrist ist. Ich hatte da nicht mehr dran gedacht weil ich es nur mit 3 monaten kenne. der Mietvertrag ist vom 1 Mai 2012

    Nun meine Frage ich habe ja den Vertrag unterschieben, ist es trozdem rechtens mit den 6 monaten, oder gilt nur 3 monatefrist.

    Wenn die Kündigungsfrist von 6 Monaten nicht in einer individuellen, vom eigentlichen Mietvertrag getrennten, Vereinbarung geregelt wurde, sondern im Mietvertrag direkt, ist dies unwirksam.

    Aber wie Kolinum schon schreibt, der genaue Wortlaut der entsprechenden Vereinbarung wäre hilfreich.

    Der 1.5.12 - 30.4.13 ist der Abrechnungszeitraum. Das müssen 12 Monate und die Gesamtkosten des Hauses für diesen Zeitraum sein.

    Der 15.9.12. - 30.4.13 ist Dein Nutzungszeitraum. Dafür mußt Du anteilig NK zahlen.

    Du hast das große Pech das Dein Nutzungszeitraum fast ausschließlich die Heizperiode (Oktober - April) umfaßt. In der Zeit sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Und wenn man bedenkt das in diesem Jahr von Anfang Februar bis Ende April knackig kalt war sind es ganz sicher das 3fache.

    Außerdem werden Heizkosten nur zu 70 oder 50 % nach Verbrauch abgerechnet und der Rest nach der Wohnfläche.

    Wenn man das alles bedenkt kann das mit den 900 € durchaus stimmen.

    Natürlich ist auch die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen zu berücksichtigen. Bei 70 m² müßten es mindestens 140 € sein. Davon 70 € allein für Heizkosten. Was wenn auch die Warmwasseraufbereitung dabei schon wieder zu wenig wäre.

    Wenn Du aber immer noch unsicher bist mach einen Termin mit dem Vermieter und laß Dir die Abrechnung erklären und die Originalbelege vorlegen.

    und er meinte das die Anlage noch nicht abbezahlt sei. Das kann ich aber nicht glauben und deshalb würde ich gerne die Rechnung sehen.

    Kann es sein das der Vermieter die Anlage geleast hat? In dem Fall wäre die Umlage der Leasingraten u. U. rechtens.

    Einsicht in die Rechnung bzw. entsprechende Verträge muß der VM gewähren. Ohne Einsicht keine Zahlung!

    Die Abrechnung muß schriftlich erfolgen. Diese Anforderung erfüllt eine E-Mail. Für die Erstellung der NK-Abrechnung durch einen Dritten ist eine Vollmacht des Vermieters nicht zwingend notwendig und auch keine Unterschrift des Erstellers.

    Sprich die Abrechnung ist in der Form wie sie Euch vorliegt gültig.

    Wenn die Abrechnung rechnerisch und inhaltlich korrekt ist, ist sie spätestens 30 Tage nach Erhalt fällig.

    Für Vertragsänderungen oder Kündigung allerdings muß die Mutter eine Vollmacht mit Originalunterschrift haben/vorweisen.

    Antwort 1: Ein befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag) ist nur mit einem von 3 gesetzlich anerkannten Gründen möglich/Wirksam. Dazu bitte den § 575 BGB ergoogeln.

    Antwort zu Frage 3: Mit ein und dem selben Mieter nur ein mal.

    Antwort zu Frage 2: Fristlose Kündigung

    Antwort zu Frage 1: Keine. Denn Neuvermietung ist kein Befristungsgrund. Sprich der Vertrag ist vom 1. Tag an unbefristet.

    Danke für die Antwort. Aber ich/wir haben ZWEI Mahnbescheide bekommen. Ist sowas rechtens ?

    Ist es. Sind mehrere Personen z. B. die Partei Mieter dann muß der Mahnbescheid an jede Person gerichtet werden. Denn jede Person haftet in voller Höhe, sprich zu 100 %.

    Vorsicht, bei dem Vermieter solltet Ihr nicht öfter verspätet zahlen, denn auch mehrfach verspätete Mietzahlungen berechtigen zur fristlosen Kündigung.


    Ist dies so normal? :confused:

    Nein. Normalerweise stehen alle NK-Posten im Vertrag oder es wird auf den § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen.

    Und normalerweise werden NK monatlich voraus gezahlt und dann 1 x jährlich darüber abgerechnet, aber nicht nicht alle 2 Monate in bar kassiert.

    Aber wie Kolinum schreibt, den genauen Wortlaut bitte.


    Ich verstehe das schon richtig, dass das nicht in der Jahresabrechnung auftauchen sollte, d.h. wir auch nicht nachzahlen müssen?

    Du verstehst, bis auf die Verwaltungskosten, gar nichts richtig. Der Vermieter muß jeweils für ein Jahr bzw. 12 Monate abrechnen. Nicht irgend wann sondern spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Sind die 190 € eine Nachzahlung für den aktuellen Abrechnungszeitraum müßt Ihr schon nachzahlen. Wenn die Abrechnung fristgerecht zugegangen ist.

    Hast Du gelesen und verstanden was im Link in meiner Antwort steht?

    Laut Deinem Vertrag sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart. Darüber muß der Vermieter abrechnen. Aber nicht wann und wie er will, sondern 1 x jährlich. Und auch dann wenn keine Nachzahlungen entstehen.

    Mal angenommen der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, hätten die Abrechnungen spätestens am 31.12. nach Ende dieses Zeitraumes vorliegen müssen. Also für 2010 am 31.12.2011, für 2011 am 31.12.2012 usw.

    Ansonsten sind evtl. Nachzahlungen verfristet. Sprich der Vermieter hat keinen Anspruch mehr darauf. Evtl. Guthaben dagegen muß er trotzdem erstatten.

    Du kannst bzw. Ihr könnt jetzt folgendes tun, den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung auffordern alle Abrechnungen der zurückliegenden Jahre ordnungsgemäß zu erstellen. Kommt er dem innerhalb der Frist nicht nach könnt Ihr die monatlichen Vorauszahlungen einstellen.

    Hier zum Vergleich die Mindestanforderungen an eine korrekte Abrechnung Mietrecht: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung, F


    Bis auf die Verwaltungskosten sind die von Dir genannten Posten umlegbar.

    Zitat

    Könnte der Vermieter uns dann verwähren in Zukunft einen Hauptmieter auszutauschen

    Könnte er. Denn so einfach und unkompliziert wir bisher muß das kein Vermieter zulassen. Das war reine Kulanz.

    Gesetzlich müßte der komplette Vertrag gekündigt werden und ein neuer abgeschlossen. Vorausgesetzt der Vermieter möchte das.

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