NK-Abrechnung von Mutter des Vermieters

  • Hallo,
    ich bräuchte bitte ein paar Meinungen:

    Wir wohnen seit 2007 zu zweit in unserer Wohnung. 2011 wurde die Wohnung verkauft. Seit wir diesen neuen Vermieter haben, haben wir noch nie eine NK-Abrechnung erhalten (also weder für 2010, noch für 2011). Vor knapp 2 Wochen wurden wir per Telefon von der Mutter unseres Vermieters aufgefordert, ihr den Mietvertrag per Mail zukommen zu lassen, weil ihr Sohn, der sich derzeit im Ausland aufhalte, vom vorherigen Vermieter keinen Mietvertrag erhalten hat. Entgegenkommend wie wir sind, haben wir ihr den Mietvertrag per Mail geschickt mit dem Hinweis, dass wir vor jeder weiteren Anfrage oder Forderung eine schriftliche Vollmacht ihres Sohnes brauchen.
    Vor einer Woche hat sie nochmal angerufen, um uns mitzuteilen, dass sie die NK-Abrechnung für 2012 zusammengestellt hat und uns diese schon mal per Mail schicken will, damit wir sie gleich haben, und später noch per Post. Am selben Tag haben wir besagte Mail mit NK-Abrechnung im pdf-Format (aber ohne jegliche Unterschrift) erhalten. Zeitgleich hat sich ihr Sohn, unser Vermieter, per Mail bei uns gemeldet, dass seine Mutter alle rechtlichen Belange für ihn regle, solange er im Ausland sei und er uns eine unterschriebene Vollmacht per Mail zukommen lassen wird.
    Bis heute haben wir weder eine Vollmacht noch die versprochene NK-Abrechnung per Post erhalten.

    1) Haben wir jetzt überhaupt eine gütlige Abrechnung bekommen? Ich nehme an, solange wir keine Vollmacht vorliegen haben, die des Vermieters Mutter namentlich bestimmt, gelten keinerlei Ansprüche aus der Abrechnung, oder?
    2) Sollten wir jetzt tatsächlich mal eine Vollmacht bekommen - ist dann die Abrechnung per Mail und ohne Unterschrift gültig?

    Schon mal vielen Dank für Antworten!

  • Die Abrechnung muß schriftlich erfolgen. Diese Anforderung erfüllt eine E-Mail. Für die Erstellung der NK-Abrechnung durch einen Dritten ist eine Vollmacht des Vermieters nicht zwingend notwendig und auch keine Unterschrift des Erstellers.

    Sprich die Abrechnung ist in der Form wie sie Euch vorliegt gültig.

    Wenn die Abrechnung rechnerisch und inhaltlich korrekt ist, ist sie spätestens 30 Tage nach Erhalt fällig.

    Für Vertragsänderungen oder Kündigung allerdings muß die Mutter eine Vollmacht mit Originalunterschrift haben/vorweisen.

  • ahh, danke anitari.
    Ich wusste nicht, dass die Abrechnung auch ohne Unterschrift gültig ist! Da wird sie sich jetzt aber "freuen", weil wir einiges an der Abrechnung selbst zu beanstanden haben (u.a. wurden die Heizkosten nach qm berechnet)...
    Danke nochmal!

  • (u.a. wurden die Heizkosten nach qm berechnet)...
    Danke nochmal!

    Was nur rechtens wäre in einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen.

  • was bei uns nicht der Fall ist... Heizkosten und Warmwasser wurden einfach "nach Lust und Laune" berechnet... Naja, zu dem Thema hab ich mich schon ordentlich durchgelesen hier im Forum :)

  • Tja, leider ist die Masse der Vermieter unfähig eine richtige Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Man sollte dann höflich darauf aufmerksam machen und eine korrekte Rechnung erbitten.

    Auf einen groben Amboss können Sie dann immer noch einen solchen Keil setzen.

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