Hallo,
ich bräuchte bitte ein paar Meinungen:
Wir wohnen seit 2007 zu zweit in unserer Wohnung. 2011 wurde die Wohnung verkauft. Seit wir diesen neuen Vermieter haben, haben wir noch nie eine NK-Abrechnung erhalten (also weder für 2010, noch für 2011). Vor knapp 2 Wochen wurden wir per Telefon von der Mutter unseres Vermieters aufgefordert, ihr den Mietvertrag per Mail zukommen zu lassen, weil ihr Sohn, der sich derzeit im Ausland aufhalte, vom vorherigen Vermieter keinen Mietvertrag erhalten hat. Entgegenkommend wie wir sind, haben wir ihr den Mietvertrag per Mail geschickt mit dem Hinweis, dass wir vor jeder weiteren Anfrage oder Forderung eine schriftliche Vollmacht ihres Sohnes brauchen.
Vor einer Woche hat sie nochmal angerufen, um uns mitzuteilen, dass sie die NK-Abrechnung für 2012 zusammengestellt hat und uns diese schon mal per Mail schicken will, damit wir sie gleich haben, und später noch per Post. Am selben Tag haben wir besagte Mail mit NK-Abrechnung im pdf-Format (aber ohne jegliche Unterschrift) erhalten. Zeitgleich hat sich ihr Sohn, unser Vermieter, per Mail bei uns gemeldet, dass seine Mutter alle rechtlichen Belange für ihn regle, solange er im Ausland sei und er uns eine unterschriebene Vollmacht per Mail zukommen lassen wird.
Bis heute haben wir weder eine Vollmacht noch die versprochene NK-Abrechnung per Post erhalten.
1) Haben wir jetzt überhaupt eine gütlige Abrechnung bekommen? Ich nehme an, solange wir keine Vollmacht vorliegen haben, die des Vermieters Mutter namentlich bestimmt, gelten keinerlei Ansprüche aus der Abrechnung, oder?
2) Sollten wir jetzt tatsächlich mal eine Vollmacht bekommen - ist dann die Abrechnung per Mail und ohne Unterschrift gültig?
Schon mal vielen Dank für Antworten!