Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe für meinen Opa (81 Jahre) eine Frage.
Er wohnt seit 42 Jahren im 2 Stock eines Mehrfamilienhauses ohne Aufzug und kleinem Bad mit Badewanne.
Mittlerweile ist er sehr wackelig auf den Beinen (hat einen Behindertenausweis G mit B zu 80% (G=Gehbehinderung und B= Begleitung) hat eine fortgeschrittene COPD(Lungenkrankheit wo man schlecht Luft bekommt)und etwas Übergewicht
und kommt kaum noch die Treppenhoch. Jetzt hat er kurzfristig die Möglichkeit zum 01.08.2013 in eine Wohnung im Betreuten Wohnen einzuziehen.
Zusätzlich hat er seit knapp 1 1/2 Jahren auch Stress mit seinem Vermieter (früher waren es die besten Freunde) mittlerweile schickt er ihm fast wöchentlich irgendwelche Absurden Drohbrief z. b. weil meine Mutter (die ihn Betreut und bei Ihm Putz) und seine Lebensgefährtin (die nicht bei ihm wohnt) einen Schlüssel zur Hauseingangstür (Schließanlage) und zu seiner Wohnung haben, droht er damit auf Opa`s Kosten die Schlösser von einer "Fachfirma" austauschen zu lassen. Ich glaube er hat schon 3oder 4 "Abmahnungen bekommen nicht nur wegen des Schlüssels sondern weil im innen Hof des Hauses ein Faß steht was Opa mal aufgestellt hat und angeblich irgentwelche Kabel die er nach außen gelegt hat.
Meine Frage jetzt besteht die Möglichkeit den Mietvertrag mit einer Sonderkündigung aufzulösen wegen der Gesundheitsbeeinträchtigung bzw wegen "Mobbing" ?
Für schnelle Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
Lg Blumenwiese75 ![]()
Sonderkündigung wegen Umzu in Betreutes Wohnen
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blumenwiese75 -
17. Juli 2013 um 19:56 -
Erledigt
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besteht die Möglichkeit den Mietvertrag mit einer Sonderkündigung aufzulösen wegen der Gesundheitsbeeinträchtigung bzw wegen "Mobbing" ?
Ich glaube eher: Nein. Diese Zustände sind ja nicht erst seit gestern so, und wohnen kann er ja auch weiterhin, auch, wenn es weniger angenehm sein soltte.
Wenn er jetzt nachweislich schriftlich "zum nächstmöglichen Termin" (diese Formulierung reicht aus) kündigt, wäre das der 31.10.2013. -
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur in ganz wenigen Fällen; das trifft wohl auf Sie eher nicht zu.
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Nicht mal bei Tod eines Mieters gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
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