Ich meinte, dass wir dann auch nicht die Verwaltergebühren (die den größten Anteil ausmachen) nachzahlen müssen.
Ich habe jetzt noch einmal ein bisschen gegooglet bezüglich umlagefähiger Betriebskosten, was bei uns als Verwalterabrechnung betitelt ist. Hausmeister, Kaminreinigung etc. sind so wie ich das sehe umlagefähig.
Ich glaube in dem Punkt gab es ein Missverständnis.