Beiträge von anitari

    hm, aber hätte dann nicht mein Nachbar nicht auch mind genauso viel nachzahlen müssen? wir zahlen gleich hohe Nebenkosten und Heizkosten monatlich und er hat auch so wie ich 32 qm.
    irgendwie verstehe ich das nicht.

    Hat der Nachbar auch den selben Nutzungszeitraum wie Du oder wohnt er schon länger da?

    Mal angenommen der Nachbar wohnt schon den kompletten Abrechnungszeitraum, also 1.6. - 31.5., dann konnte er, im Gegensatz zu Dir, mindestens 150 € aus den heizfreien Monaten "ansparen".

    Außerdem kann sein Heizverhalten, die Lage der Wohnung und der Warmwasserverbrauch, falls über die Heizungsanlage, ganz anders sein als Deiner.

    Noch mal, Heizkosten unter 1 €/m², wie bei Dir, sind zu wenig, 1 € mal gerade so und wenn noch die Warmwasseraufbereitung dabei ist viel zu wenig.

    Mit was wird eigentlich geheizt? Gas, Öl oder sogar Fernwärme? Letzteres ist gleich nach Strom die teuerste Heizungsart.

    Was alles sein kann oder nicht, Ablesefehler, Gerätefehler, Fehler in der Abrechnung, findest Du am besten raus wenn Du zum Vermieter gehst Dir die Abrechnung erklären und Originalbelege vorlegen läßt.

    @ anitari

    .
    Also Einzugsdatum: 1.08.2012
    Vorauszahlung Heizung: 30 €
    Betriebskostenpauschale mtl: 50 €
    qm-Wohnung: 32 qm

    Na da haben wir es ja, das hüpfende Komma. 30 € sind sehr knapp, besser gesagt zu wenig. Und wenn auch noch die Warmwasseraufbereitung dabei ist viel zu wenig.

    Aus den 3 heizfreien Monaten hattest Du nur 90 € "angespart". Das + den gezahlten 210 € von Oktober - April macht 300 €. Tatsächlich entstanden von Oktober - April aber Heizkosten von 600 - bis 900 €. Da sind die 289 € Nachzahlung doch realistisch.

    Das wäre mir neu. Dann könnte der VM ja solange warten, bis ich nicht mehr bin...

    Na dann will ich mal diese Bildungslücke schließen:cool:

    Entscheidung

    Der BGH gibt dem Vermieter Recht. Die Mieter hatten keinen Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlungen.

    Der Mieter kann zwar bei beendetem Mietverhältnis die Vorauszahlungen, über die der Vermieter nicht fristgemäß abgerechnet hat, ohne den zeitraubenden Umweg über eine (Stufen-)Klage auf Erteilung der Abrechnung sogleich zurückverlangen. Diese ergänzende Vertragsauslegung beruht auf der Überlegung, dass der Vermieter sonst die Fälligkeit eines Erstattungsanspruchs des Mieters nach Belieben hinauszögern könnte, sodass die Abrechnungsfrist ohne praktische Bedeutung bliebe.

    Hingegen besteht bei Fortdauer des Mietverhältnisses kein Anlass für eine ergänzende Vertragsauslegung, denn der Mieter ist durch ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen hinreichend geschützt, wenn der Vermieter die abgelaufene Periode nicht fristgerecht abrechnet.

    Das Gleiche gilt bei einem beendeten Mietverhältnis für die Abrechnungsperioden, für die die Abrechnungsfrist noch während des Mietverhältnisses abgelaufen war. Insoweit ist der Mieter nicht schutzbedürftig, denn er hatte während des Mietverhältnisses die Möglichkeit, die laufenden Vorauszahlungen einzubehalten und so auf den Vermieter Druck zur Erteilung der geschuldeten Abrechnung auszuüben. Erst recht kommt eine ergänzende Vertragsauslegung nicht in Betracht, wenn - wie hier - der Abrechnungsanspruch des Mieters im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses bereits verjährt ist.

    (BGH, Urteil v. 26.9.2012, VIII ZR 315/11)

    http://www.haufe.de/immobilien/ver…258_143486.html

    die energieverschwendung sehe ich nicht so ganz. weil wenn ich die whg nur auf 18 grad hochheizen muss sinds ja nur 3 Grad.
    Die whg war nie kälter als 15 Grad. hm, kannst mir das vlt noch mal erklären warum mein Heizverhalten zu verschwenderisch ist? ich habe es noch nihct so ganz verstanden :( sorry

    Weil für das täglich Erhöhen der Temperatur, auch wenn es nur 3 Grad sind, mehr Energie nötig ist als die Temperatur konstant zu halten.

    Zuerst werden nämlich die Bauelement (Wände) erwärmt und dann erst der Raum. Und das kann je nach Raumvolumen, Außentemparatur und evtl. noch mehreren Außenwänden ziemlich lange dauern.

    Aber wie ich schon schrieb, bei 7 Heizmonaten von 10 Nutzungsmonaten ist eine Nachzahlung nicht ungewöhnlich, ja sogar die Regel.

    Sorry, kannst oder willst Du es nicht begreifen?

    Um in Zukunft bei eventueller Neuvermietung Instandsetzungsmaßnahmen durchführen zu können, muß er den Jetzt-Zustand kennen/erfassen.

    Übrigens haben Gerichte auch geurteilt das Vermiete auch ohne wichtigen Grund alle 1 - 2 Jahre die Wohnung besichtigen dürfen.

    Alles unter dem Link in meiner Antwort nachzulesen.

    Gegen "sonst was veranstalten" hilft die Anwesenheit einer Vertrauensperson der alten Dame. Zum Beispiel ihrer Tochter.

    MIr hat man das so erklärt, dass es wichtig ist, dass die Whg nicht ganz abkühlt und das sei bei meiner qm-Anzahl die richtige Einstellung - was natürlich von Raum zu Raum und Whg zu Whg variiert...
    Nach dieser Information habe ich gehandelt und meine Whg war nie kälter als 15 Grad wenn ich ausser haus war... Wenn ich wieder zuhause war habe ich immer auf 18-21 Grad geheizt. Ich denke das ist ein gutes Maß ? Oder hab ich was falsch verstanden? :confused:

    Hast Du das täglich so gehandhabt oder nur wenn Du mehrere Tage nicht zu Hause warst?

    Wenn täglich war das reine Energieverschwendung. Da kann/sollte man die Heizung besser auf 18 - 20 Grad lassen. Alle Türen zu dann sinkt die Temperatur auch nicht.

    Noch mal meine Frage nach der Wohnungsgröße und den monatlichen Vorauszahlungen.

    Nutzungszeitraum 10 Monate und davon 7 Heizmonate (Oktober - April). In denen sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Die gezahlten Vorauszahlungen aus den 3 heizfreien Monaten können praktisch schon für 2 oder 3 Heizmonate "verbraucht" sein.

    Wenig oder gar nicht heizen ändert nichts daran das ein Teil der Heizkosten, 30 oder 50 %, nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Mit eine Ursache können aber auch zu geringe Vorauszahlungen sein. Wie hoch waren die denn?

    rechnerisich ist alles richtig auch wenn ich nicht für alles Belege habe
    Er schreibt durch ein Versehen vergessen, durch Umstellung auf neues Abrechnungsprogramm

    Durch ein Versehen, vergessen und Umstellung auf ein anderes Abrechnungsprogramm ist sein Problem.

    Belege mußt Du nicht haben, darfst sie aber beim Vermieter einsehen.

    Überweise die Nachzahlung abzüglich des Betrages für die Wartung aus 2011 und teile dem VM schriftlich mit warum Du diesen Bterga abgezogen hast.


    hier mal die abrechnung, fällt euch noch was auf?

    Außer den doppelten Wartungskosten nichts. Jedenfalls nichts Inhaltliches.

    Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist hätte der VM für den Zeitraum 2011 bis zum 31.12.2012 Zeit gehabt die Abrechnung zu korrigieren.

    Danach sind evtl. Forderungen verfristet. Ausgenommen er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu verschulden. Was ich mal nicht vermute.

    § 556 Abs. 3 BGB


    ...

    Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.


    ...

    Zitat

    3) Die Schönheitsreparaturen sind in Küchen, Bädern oder Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und
    Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten nach 5 Jahren und in allen sonstigen Nebenräumen
    nach 7 Jahren durchzuführen.
    Die maßgeblichen Fristen beginnen ...

    Du mußt nicht streichen, denn die komplette Klausel ist, da starre Fristen vorgeschrieben sind, unwirksam.

    Enthält der Mietvertrag einen "starren" Fristenplan, nach dem Mieter unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung nach Ablauf bestimmter Fristen renovieren muss, so ist diese Vereinbarung unwirksam (BGH Urteile vom 23. Juni 2004 und 22. September 2004)

    Wird der Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen während bestimmter Fristen und dann nochmals zusätzlich beim Auszug auszuführen, so ging die Rechtsprechung auch schon bisher überwiegend davon aus, dass diese Klauseln unwirksam sind.

    Quelle und mehr zum Thema Mietrecht - alles zu den Sch

    Danke ...


    Wie kann man das denn lösen ??

    Einfach 2 Verträge, jeweils über die halbe Wohnung und Miete, abschließen. Dann kann jeder für sich kündigen.

    Es würde mich aber sehr wundern wenn ein Vermieter das macht.

    Hier würde sich dann ein neuer Nachteil auftun.

    Der Vermieter könnte dem der bleibt einen neuen Mieter vor die Nase setzen.

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