Hallo Zusammen,
unser Vermieter hat uns die Nebenkostenabrechnung für 2012 geschickt.
In der Abrechnung 2011 hat er aufgrund eines Fehlers die Wartungskosten für die Heiztherme vergessen und diese nun in die Abrechnung für 2012 mit eingebracht.
Ist diese forderung nicht verjährt?
Ich wohne nicht mehr dort, würde diese deshalb ungern bezahlen wenn sie verjährt ist da er auch nicht immer nett zu uns war.
Danke
Klaus