Wohnung gekündigt, alles streichen ??

  • [align=center]Hallo,

    ich habe eine Frage zu meinem Recht, was ich als Mieter laut dem Vertrag (

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    ) alles bei Auszug machen muss.

    Wir hatten alle Zimmer in neutralen Farben gestrichen (dunkel grau usw.).

    Nun sollte ich nach dem 1. Schreiben alle Tapeten abreißen. Dieses habe ich abgelehnt und es wurde akzeptiert.

    Mit dem darauffollgenden 2. Schreiben sollte ich alle Wände und Decken Weiß streichen.

    Nun habe ich alle Wände weiß gestrichen, aber muss man auch Decken streichen ??

    Ich hoffe jemand kann mir helfen.

    Habe in dieser Wohnung ca. 6 1/2 Jahre gewohnt.

    Gruß Moritz aus Hamburg

  • Hallo moritzhh,

    "Wir hatten alle Zimmer in neutralen Farben gestrichen (dunkel grau usw.)."
    - Ähem... der Witz zog aber nicht.

    "Mit dem darauffollgenden 2. Schreiben sollte ich alle Wände und Decken Weiß streichen.
    Nun habe ich alle Wände weiß gestrichen, aber muss man auch Decken streichen ??"
    - In der Zeit, wo Du hier nachfragst, hätte ich die Decken schon längst selbst weiss gestrichen. Andere Farben braucht der VM nicht zu akzeptieen.
    Nach dem MV hast Du die Mietsache nur besenrein ohne Beschädigungen zurückzugeben. Neutral bzw. weiss dürfte eigentlich selbstverständlich sein, es sei denn, Du hast die Bude nachweislich farbig übernommen.

  • Danke für deine Antwort ...
    Hellgrau, nahe am weißen Farbton sollte es natürlich heißen ...
    gruß moritz


    Altweiss für Türen und Heizkörper würde ich akzeptieren...;)

  • [quote='1']
    Nach dem MV hast Du die Mietsache nur besenrein ohne Beschädigungen zurückzugeben. QUOTE]

    Da ich in ähnlicher Angelegenheit recherchiere, würde mich sehr interessieren wie du auf die obige Aussage kommst. Würde mich freuen, wenn du hier noch einmal antworten würdest.

    LG Monserat

  • Bedeutet *im Allgemeinen* (so steht es im verlinkten Vertrag) nicht, dass es KEINE starre Fristenregelung ist ?

    LG Monserat

    Schon, aber lies mal den Satz darunter. Das riecht doch schon sehr nach starren Fristen bzw. Zwang zur Ausführung obwohl nicht notwendig.

  • "Im allgemeinen werden alle drei Jahre Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Dusche erforderlich sein".

    Das ist keine starre Frist und demnach gültig.

  • "Im allgemeinen werden alle drei Jahre Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Dusche erforderlich sein".

    Das ist keine starre Frist und demnach gültig.

    Und der Satz darunter?

    Unterläßt der Mieter erforderliche ...

  • "Im allgemeinen werden alle drei Jahre Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Dusche erforderlich sein".

    "soweit diese nach dem Zustand der Mieträume erforderlich sind".

    Diese Aussagen beziehen sich beide immer auf den jeweiligen Zustand der Räume und erfüllen nicht eine starre Fristenregelung

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (13. August 2013 um 13:21)

  • Boah - ist das kompliziert :confused:

    Im Mietvertrag aus dem ersten Beitrag steht aber doch :

    Zitat

    Unterlässt der Mieter erforderliche Schönheitsreparaturen während der Mietzeit, kann der Vermieter diese anmahnen und eine Frist zur Ausführung setzen.

    Ist das nun *starr* oder *nicht starr* ?

    LG Monserat

  • Im Mietvertrag aus dem ersten Beitrag steht aber doch :

    Unterlässt der Mieter erforderliche Schönheitsreparaturen

    Ist das nun *starr* oder *nicht starr* ?

    Nein, die Betonung liegt auf erforderlich für den Zustand, nicht die Zeitspanne.

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