Auch mehrfach unpünktliche Mietzahlungen berechtigen Vermieter zur fristlosen Kündigung. Da sollte aber mindestens 1 Abmahnung erfolgt sein.
Am besten Du stellst das Kündigungsschreiben, ohne persönliche Daten, mal ein.
Auch mehrfach unpünktliche Mietzahlungen berechtigen Vermieter zur fristlosen Kündigung. Da sollte aber mindestens 1 Abmahnung erfolgt sein.
Am besten Du stellst das Kündigungsschreiben, ohne persönliche Daten, mal ein.
Er kann auch keine Abrechnung machen da nur ein Wasserzähler für das ganze Haus gibt
Auch dann kann er eine Abrechnung machen. In dem Fall halt rein nach der Wohnfläche. Die Mieter dürfen dann den Posten Heizkosten in der Abrechnung um 15 % kürzen.
Wenn ich das recht verstehe hat das Haus mehr als 2 Wohnungen. Dann ist der Vermieter zur Abrechnung der Heizkosten gem. HeizkostenVO verpflichtet. Auch dann wenn eine Inklusivmiete oder Pauschale für Betriebskosten vereinbart sein sollte.
anitari: 250 cbm Warmwasser statt 25 cbm (bei 4 Euro / cbm) = 1000,- Euro statt 100,- Euro sind schon eine Hausnummer oder?
Oft sind es ja gerade die groben Fehler (also die Kommastelle), welche gern passieren!
Das Du die Stellen vor dem Komma meinst ging weder aus deinem Eingangsbeitrag noch aus einem deiner Kommentare hervor. Oder ich habe es überlesen. Als Kommastellen werden normalerweise die Stellen hinter dem Komma bezeichnet. Darum meine, für dich vielleicht dümmlich klingende, Frage nach dem Wahnsinnsbetrag.
Wie auch immer, aus meiner Sicht gibt es keinen Anspruch auf ein schriftliches Wechselprotokoll. Ich kenne das eigentlich nur von Haupt-, nicht von Zwischenzählern.
Ich sehe aber kein Problem darin das selbst, idealerweise per Foto, zu dokumentieren. Das sollte im E-Fall auch vor Gericht bestand haben.
Ein befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag) kann ordentlich (fristgerecht) gar nicht gekündigt werden.
Er endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der Befristung.
unser Vermieter will jetzt absofort jeden Monat 50 € mehr für das Heizöl zahlen aber schon 100,00€ .wir wissen nicht ob das korrekt ist
Ist es so nicht. Der Vermieter muß 1 x jährlich über die Vorauszahlungen abrechnen. Ergibt sich daraus eine Nachzahlung darf er die Vorauszahlungen angemessen erhöhen.
im Moment haben wir 12 Grad in der Wohnung und kein heißes Wasser. Was könnten wir machen.
Den Mangel nachweisbar anzeigen und die Behebung forden. Im E-Fall die Miete mindern.
Einer unwirksamen Kündigung muss man nicht widersprechen, denn der Widerspruch regelt Härtefälle bei einer wirksamen Kündigung.
Hat das einen besonderen Hintergrund? Ich glaube es sollte den Anstand entsprechen, das du der Mieterin einfach mal sagst, dass die Kündigung unwirksam ist und ihr nicht ausziehen werdet. Aber lasse mich da gerne eines besseren belehren.
Ja hat es. Wenn der Kündigung widersprochen wird, jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt, könnte die Vermieterin nach einem Grund suchen und evtl. auch finden. Mit Anstand hat das nix zu tun.
Davon hat Sie nichts im Kündigungsschreiben erwähnt. Es steht nur in einem Satz dass Sie mich kündigt bis Ende Februar.
Dann ist die Kündigung schlicht unwirksam.
Soll ich dann Wiederspruch einlegen oder lieber garnicht reagieren und die Zeit verstreichen lassen?
Nicht reagieren.
Die Voraussetzungen finden sich dafür in 573a BGB.
Diesen § müßte sie aber im Kündigungsschreiben erwähnen. Die K-Frist wäre dann jedoch 6 Monate. Davon abgesehen wäre zu prüfen ob der § überhaupt Anwendung findet.
Meine Vermieterin will mich und meinen Untermieter kündigen,
Kündigen wollen ist nicht gekündigt. Deinem Untermieter kann sie ohnehin nicht kündigen. Wohnt deine Vermieterin mit im selben Haus? Wenn ja hat das Haus nur 2 Wohnungen?
Das sie selbst "nur" Mieter ist spielt übrigens keine Rolle.
Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf des vorgenannten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig."
Das ist der entscheidende Punkt. Ihr könnt demnach bis zum 3. Werktag im Januar 2018 zum 31.03.2018 kündigen.
Also mal an Brunata wenden.
An deinen Vermieter. Der ist dein Vertragspartner, nicht Brunata.
Stell doch die Abrechnung mal ein.
Der Mieterbund sagte mir das 460,00 Euro Heizkosten für 50 qm nicht viel wären.
Nicht mal 40 € im Monat ist wirklich nicht viel.
Warum der große Unterschied zu den Nachbarn? Persönliches Heizverhalten wäre die Hauptursache. Erzähl doch mal wie Du heizt. Möglicherweise machst Du ja irgendwas falsch. Zum Beispiel Heizung tagsüber, wenn Du nicht zu Hause bist, ausstellen oder Du nutzt nicht alle Heizkörper.
Okay, mir ging es um die letzten drei Bilder im Album, jedoch gehe ich nun davon aus, dass das einfach alle Betriebskostenposten aufgelistet sind, die in diesem Paragraphen zu finden sind, egal ob es auf meine Wohneinheit zutrifft oder nicht.
So ist. Dieser VM war sogar so klug und hat BK-Arten die unter Punkt 17 "sonstige Betriebskosten" namentlich genannt. Denn nur dann sind z. B. Wartung Rauchmelder und Dachrinnenreinigung umlegbar.
Übrigens müssen laut neuestem BGH-Urteil die BK-Arten, bis auf die gem. Punkt 17, im Vertrag gar nicht mehr aufgelistet werden.
Wären aber zu hohe Vorauszahlungen für die Wartungskosten auch rückerstattunsfähig?
Für die Wartungskosten wurde eine Pauschale vereinbart. Da wird nicht drüber abgerechnet. Folglich auch nichts erstattet. 156 € für eine Thermenwartung ist noch im Normalbereich.
Und des Weiteren frage ich mich, ist es normal, dass bei den Bildern zu den Betriebskosten Posten auftreten, die ich jedoch direkt abschließen muss (Heizung) und somit nicht Bestandteil meiner Vorauszahlungen für die Betriebskosten ist?
Da steht doch (direkt) hinter und ein Betrag von 0,00 €. Also nur informatorisch und evtl. als Absicherung für den Vermieter.
Du wirst lachen es gibt Mieter die meinen sich nicht bei einem Gas- oder Stromanbieter anmelden zu müssen weil es nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht.
Ich sehe das auch so wie Köbes.
Kleiner Hinweis zu § 11 Punkt 1, die Miete ist per Gesetz bis spätestens dem 3. Werktag zu entrichten.
Heißt bis dahin muß die Zahlung veranlaßt sein, nicht auf dem Konto des VM eingegangen.
Das nur falls der VM mal am 4. Werktag monieren sollte das die Miete noch nicht da ist.
Ein befristeter Mietvertrag kann ordentlich (fristgerecht) gar nicht gekündigt werden. Er endet automatisch mit Ablauf der Befristung.
Allerdings ist kommt mir das hier merkwürdig vor.
Der Vermieter vermietet die Zimmer einzeln und dann jeweils befristet weil er das Zimmer anschließend selbst braucht.
Komisch, sehr komisch.
Ich rate dir den Vertrag prüfen zu lassen.
Oder bezieht sich diese Frist auf den Abrechnungszeitraum bis Dezember?
Die bezieht sich auf den letzten Tag des Abrechnungszeitraumes des gesamten Objektes, nicht auf den individuellen Nutzungszeitraum, in deinem Fall der 1.1. - 31.7.2016. Die Abrechnung ist dir also noch fristgerecht zugegangen und die Nachzahlung noch zu leisten.
Achso und ich habe die Heizkostennachzahlung für die Zeit auch noch nicht erhalten! (Bin im Januar 2015 dort eingezogen und habe jeden Monat 60€ Heizkosten bezahlt) Gibt es da auch irgendwelche Vorschriften für die Vermieter???
Dieselben wie für die übrigen Betriebskosten auch. Allerdings kann es sein das für Heizkosten ein anderer Abrechnungszeitraum gilt. Zum Beispiel 1.7. - 30.6. des Folgejahres. Dann hättest Du jedoch schon 2 Heizkostenabrechnungen bekommen müssen.
Wie auch immer, forder den Vermieter nachweisbar auf die Heizkostenabrechnung für 2015, für 2016 ist noch nicht fällig, zu erstellen und zuzuschicken. Ein evtl. Guthaben würde dir nämlich noch zustehen. Allerdings bei 60 € mtl. eher unwahrscheinlich. Außer es war eine Miniwohnung von ca. 30 m².
Schau aber noch mal in den Mietvertrag ob für Heizkosten nicht evtl. eine Pauschale, da muß der VM nicht abrechnen, vereinbart war. Das wäre wenn Mieter und Vermieter im selben Haus mit nur 2 Wohnungen wohnen zulässig, wenn vertraglich so vereinbart.
Schau mal: "Pro Mietrecht" / Google.
Wo da genau bitte?
Ist der Mieter zu dieser Reinigung verpflichtet, sofern diese nicht im Vertrag steht? Ich nehme an, nein.
Richtig
Beschließt der Vermieter jetzt, dass die Reinigung durch eine Firma durchgeführt wird, darf er dann die neu entstandenen Kosten auf den Mieter umlegen? Öffnungsklausel ist vorhanden.
Diese Öffnungsklausel ist nicht mal nötig. Es steht im Vertrag das der Mieter die Betriebskosten trägt. Dann gelten alle 16 der insgesamt 17 BK-Arten, u. a. die Treppenhausreinigung, als automatisch vereinbart und sind umlegbar.
Was ist hier dann billig? Welchen Anteil darf der Vermieter umlegen, bei Vermeiter ca. 150qm, Mieter ca. 80qm. Vermieter 1 Person, Mieter 2 Personen. Vermieter hat etwa 50% des Jahres den Lebensgefährten als 2. nicht gemeldete Person im Haushalt.
Wenn vertraglich nicht anders vereinbart nach der Wohnfläche. Dasselbe gilt für die Reinigung/Schneebeseitigung des Bürgersteigs.
Hinweis am Rande, der Vermieter hat ein erleichtertes Kündigungsrecht wenn er mit dem Mieter im selben Haus wohnt welches nur 2 Wohnungen hat.
Heißt er kann dem Mieter auch ohne wichtigen Grund kündigen. Kündigungsfrist dann aber mindestens 6 Monate.
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