Betriebskostenzeitraum richtig? Muss ich zahlen? Dankbar für Hilfe! :)

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe meine Betriebskostenabrechnung für meine alte Wohnung erhalten, aus der ich im am 31.07.2016 ausgezogen bin.

    In der Betriebskostenabrechnung steht Abrechnungszeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 und IHR Abrechnungszeitraum: 01.01.2016 bis 31.07.2016


    Nun zu meiner Frage: ich habe im Internet gelesen, dass sich die Vermieter lt. § § 556 Abs. III Satz 2 BGB nur 12 Monate Zeit lassen dürfen für die Abrechnung.

    Muss ich sie denn nun bezahlen? Ich bin ja schon im Juli ausgezogen. Oder bezieht sich diese Frist auf den Abrechnungszeitraum bis Dezember?


    Ich kenn mich mit sowelchen Dingen leider gar nicht aus, ich wäre sehr sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte.

    Achso und ich habe die Heizkostennachzahlung für die Zeit auch noch nicht erhalten! (Bin im Januar 2015 dort eingezogen und habe jeden Monat 60€ Heizkosten bezahlt) Gibt es da auch irgendwelche Vorschriften für die Vermieter???


    Liebste Grüße aus dem Norden :)

  • Oder bezieht sich diese Frist auf den Abrechnungszeitraum bis Dezember?

    Das bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum und damit ist die Abrechnung fristgerecht eingetroffen.

    Achso und ich habe die Heizkostennachzahlung für die Zeit auch noch nicht erhalten!

    Da hättest du aber für 2015 schon längst eine Abrechnung erhalten müssen, egal ob eine Nachzahlung oder ein Guthaben rausgekommen wäre. Frage den Vermieter, warum die Heizkostenabrechnung fehlt. Hättest du für 2015 eine Nachzahlung zu leisten ist die verfristet, ein Guthaben müsste der VM aber auszahlen.

  • Oder bezieht sich diese Frist auf den Abrechnungszeitraum bis Dezember?

    Die bezieht sich auf den letzten Tag des Abrechnungszeitraumes des gesamten Objektes, nicht auf den individuellen Nutzungszeitraum, in deinem Fall der 1.1. - 31.7.2016. Die Abrechnung ist dir also noch fristgerecht zugegangen und die Nachzahlung noch zu leisten.

    Achso und ich habe die Heizkostennachzahlung für die Zeit auch noch nicht erhalten! (Bin im Januar 2015 dort eingezogen und habe jeden Monat 60€ Heizkosten bezahlt) Gibt es da auch irgendwelche Vorschriften für die Vermieter???

    Dieselben wie für die übrigen Betriebskosten auch. Allerdings kann es sein das für Heizkosten ein anderer Abrechnungszeitraum gilt. Zum Beispiel 1.7. - 30.6. des Folgejahres. Dann hättest Du jedoch schon 2 Heizkostenabrechnungen bekommen müssen.

    Wie auch immer, forder den Vermieter nachweisbar auf die Heizkostenabrechnung für 2015, für 2016 ist noch nicht fällig, zu erstellen und zuzuschicken. Ein evtl. Guthaben würde dir nämlich noch zustehen. Allerdings bei 60 € mtl. eher unwahrscheinlich. Außer es war eine Miniwohnung von ca. 30 m².

    Schau aber noch mal in den Mietvertrag ob für Heizkosten nicht evtl. eine Pauschale, da muß der VM nicht abrechnen, vereinbart war. Das wäre wenn Mieter und Vermieter im selben Haus mit nur 2 Wohnungen wohnen zulässig, wenn vertraglich so vereinbart.

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