Wann dürfen wir kündigen?

  • Hallo,

    in unserem Vertrag steht: "Die Mietvertragsparteien verzichten wechselseitig bis zum Ende 1.04.2018 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf des vorgenannten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig."

    Für mich hört sich das eindeutig danach an, dass wir ERST AB dem 1.4.2018 kündigen dürfen, also noch die Monatsmieten für april, mai, juni ( wahrscheinlich juli?) bezahlen müssen.

    Mein Mitbewohner hat unseren Vermieter nun aber gefragt und der Vermieter hat ihm gesagt wenn wir jetzt kündigen, können wir zum 1.4.2018 raus und März wäre die letzte Miete..

    Was sollen wir jetzt also glauben? Wenn wir "zum nächstmöglichen Termin" kündigen, wissen wir ja dann immer noch nicht wann wir denn jetzt raus sind, da der uns ja nicht zurück schreibt.

    P.S: Unser Vermieter ist eigentlich nur der Rechtsanwalt der Firma, der der Wohnkomplex gehört.

  • Dann kündigt einfach zum 31.03.17 und bittet um eine Kündigungsbestätigung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt.

    Schreibt er eine solche Bestätigung (muss er nicht), dann endet das Mietverhältnis zum 31.03.

    Ansonsten könntet Ihr tatsächlich erst zum 30.06.18 kündigen

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja es steht "bis zum Ende" im Vertrag. Wenn er also eine Bestätigung zum 31.3 schreibt, sind wir rechtlich auf der sicheren Seite? Und wenn er nicht zurückschreibt, müssen wir dann noch eine Küdnigung zum 30.6 schreiben, da die zum 31.3 ja nicht rechtens ist?

  • Hallo,

    oder aber man kündigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und fordert zeitgleich eine Kündigungsbestätigung von Seiten des Vermieters mit Angabe des Übergabetermins, wenn man Glück hat kommt der Vermieter der Forderung nach oder er ist ebenso überfordert mit der Kündigungsfrist wie der Mieter.

    Gruß

    BHShuber

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