Hallo,
in unserem Vertrag steht: "Die Mietvertragsparteien verzichten wechselseitig bis zum Ende 1.04.2018 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf des vorgenannten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig."
Für mich hört sich das eindeutig danach an, dass wir ERST AB dem 1.4.2018 kündigen dürfen, also noch die Monatsmieten für april, mai, juni ( wahrscheinlich juli?) bezahlen müssen.
Mein Mitbewohner hat unseren Vermieter nun aber gefragt und der Vermieter hat ihm gesagt wenn wir jetzt kündigen, können wir zum 1.4.2018 raus und März wäre die letzte Miete..
Was sollen wir jetzt also glauben? Wenn wir "zum nächstmöglichen Termin" kündigen, wissen wir ja dann immer noch nicht wann wir denn jetzt raus sind, da der uns ja nicht zurück schreibt.
P.S: Unser Vermieter ist eigentlich nur der Rechtsanwalt der Firma, der der Wohnkomplex gehört.