Überprüfung 1. Mietvertrag

  • Guten Tag liebe Gemeinde,

    ich habe nach langer Suche endlich meinen ersten Mietvertrag zugeschickt bekommen, den ich gerne am Montag unterschrieben zurückschicken möchte.

    Dieser ist etwas detailreicher und ist auch ziemlich lang.

    Jedoch habe ich so überhaupt keine Ahnung, ob die darin enthaltenen Klauseln so zulässig sind und würde mich über eine (schnelle) Überprüfung seitens von einem, der sich vllt besser auskennt, sehr freuen.

    Besonders geht es mir eigentlich um die üblichen Sachen wie die Betriebskosten und natürlich "unberechtigte" Schönheitsklauseln?

    Spezieller geht es darum, dass ich eine Gaskombitherme in der Wohnung haben werde, für dessen (jährliche) Wartung ich monatlich eine Pauschale von 13€ zu zahlen habe, diese wird Thermenwartung genannt. Gilt hier auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit und ich kann am Ende zu hohe Kosten hierfür zurückverlangen?

    Des Weiteren muss ich für die Warmwasseraufbereitung + Heizung direkt einen Anbieter suchen und diesen bezahlen, jedoch werden unter Betriebskosten Klauseln auch die Zufuhr dieser genannt, sind das also allgemeingehaltene Klauseln oder liegt hier ein Fehler vor?

    Ich würde mich über jede Hilfe hier sehr freuen.

    https://imgur.com/a/sPD7H

  • Dieser Vertrag ist zwar sehr umfangreich, aber nicht zu beanstanden. Was die Schönheitsreparaturen betrifft ist er auf laufenden. Du hast sicherlich gelesen, dass der Vertrag im ersten Jahr einen Kündigungsverzicht enthält, eine Kündigung vorher nicht möglich ist. Da die Kosten der Thermenwartung vom Mieter getragen werden müssen, auch wenn der Vermieter den Auftrag dazu erteilt, ist der monatliche Abschlag keine schlechte Sache. Erfahrungsgemäß liegen diese Wartungskosten um die 100.- Euro pro Jahr.

  • Ich sehe das auch so wie Köbes.

    Kleiner Hinweis zu § 11 Punkt 1, die Miete ist per Gesetz bis spätestens dem 3. Werktag zu entrichten.

    Heißt bis dahin muß die Zahlung veranlaßt sein, nicht auf dem Konto des VM eingegangen.

    Das nur falls der VM mal am 4. Werktag monieren sollte das die Miete noch nicht da ist.

  • Euch beiden vielen Dank für die Antworten.

    Dieser Vertrag ist zwar sehr umfangreich, aber nicht zu beanstanden. Was die Schönheitsreparaturen betrifft ist er auf laufenden. Du hast sicherlich gelesen, dass der Vertrag im ersten Jahr einen Kündigungsverzicht enthält, eine Kündigung vorher nicht möglich ist. Da die Kosten der Thermenwartung vom Mieter getragen werden müssen, auch wenn der Vermieter den Auftrag dazu erteilt, ist der monatliche Abschlag keine schlechte Sache. Erfahrungsgemäß liegen diese Wartungskosten um die 100.- Euro pro Jahr.

    Wären aber zu hohe Vorauszahlungen für die Wartungskosten auch rückerstattunsfähig?

    Und des Weiteren frage ich mich, ist es normal, dass bei den Bildern zu den Betriebskosten Posten auftreten, die ich jedoch direkt abschließen muss (Heizung) und somit nicht Bestandteil meiner Vorauszahlungen für die Betriebskosten ist?

  • Wären aber zu hohe Vorauszahlungen für die Wartungskosten auch rückerstattunsfähig?

    Für die Wartungskosten wurde eine Pauschale vereinbart. Da wird nicht drüber abgerechnet. Folglich auch nichts erstattet. 156 € für eine Thermenwartung ist noch im Normalbereich.

    Und des Weiteren frage ich mich, ist es normal, dass bei den Bildern zu den Betriebskosten Posten auftreten, die ich jedoch direkt abschließen muss (Heizung) und somit nicht Bestandteil meiner Vorauszahlungen für die Betriebskosten ist?

    Da steht doch (direkt) hinter und ein Betrag von 0,00 €. Also nur informatorisch und evtl. als Absicherung für den Vermieter.

    Du wirst lachen es gibt Mieter die meinen sich nicht bei einem Gas- oder Stromanbieter anmelden zu müssen weil es nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht.

  • Für die Wartungskosten wurde eine Pauschale vereinbart. Da wird nicht drüber abgerechnet. Folglich auch nichts erstattet. 156 € für eine Thermenwartung ist noch im Normalbereich.

    Da steht doch (direkt) hinter und ein Betrag von 0,00 €. Also nur informatorisch und evtl. als Absicherung für den Vermieter.

    Du wirst lachen es gibt Mieter die meinen sich nicht bei einem Gas- oder Stromanbieter anmelden zu müssen weil es nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht.

    Ok, ich hatte bei einer schnellen Recherche kosten in Höhe von ca. 100€ entdeckt, daher meine Frage nach der Rückerstattungsfähigkeit.


    Okay, mir ging es um die letzten drei Bilder im Album, jedoch gehe ich nun davon aus, dass das einfach alle Betriebskostenposten aufgelistet sind, die in diesem Paragraphen zu finden sind, egal ob es auf meine Wohneinheit zutrifft oder nicht.

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    Die Wasserversorgung (+ kosten) sind in der Miete inbegriffen oder? Also ich müsste mich "nur" um einen Gas-, Strom und Internetanbieter kümmern, oder?

  • Okay, mir ging es um die letzten drei Bilder im Album, jedoch gehe ich nun davon aus, dass das einfach alle Betriebskostenposten aufgelistet sind, die in diesem Paragraphen zu finden sind, egal ob es auf meine Wohneinheit zutrifft oder nicht.

    So ist. Dieser VM war sogar so klug und hat BK-Arten die unter Punkt 17 "sonstige Betriebskosten" namentlich genannt. Denn nur dann sind z. B. Wartung Rauchmelder und Dachrinnenreinigung umlegbar.

    Übrigens müssen laut neuestem BGH-Urteil die BK-Arten, bis auf die gem. Punkt 17, im Vertrag gar nicht mehr aufgelistet werden.

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