Guten Tag liebe Gemeinde,
ich habe nach langer Suche endlich meinen ersten Mietvertrag zugeschickt bekommen, den ich gerne am Montag unterschrieben zurückschicken möchte.
Dieser ist etwas detailreicher und ist auch ziemlich lang.
Jedoch habe ich so überhaupt keine Ahnung, ob die darin enthaltenen Klauseln so zulässig sind und würde mich über eine (schnelle) Überprüfung seitens von einem, der sich vllt besser auskennt, sehr freuen.
Besonders geht es mir eigentlich um die üblichen Sachen wie die Betriebskosten und natürlich "unberechtigte" Schönheitsklauseln?
Spezieller geht es darum, dass ich eine Gaskombitherme in der Wohnung haben werde, für dessen (jährliche) Wartung ich monatlich eine Pauschale von 13€ zu zahlen habe, diese wird Thermenwartung genannt. Gilt hier auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit und ich kann am Ende zu hohe Kosten hierfür zurückverlangen?
Des Weiteren muss ich für die Warmwasseraufbereitung + Heizung direkt einen Anbieter suchen und diesen bezahlen, jedoch werden unter Betriebskosten Klauseln auch die Zufuhr dieser genannt, sind das also allgemeingehaltene Klauseln oder liegt hier ein Fehler vor?
Ich würde mich über jede Hilfe hier sehr freuen.