Reinigungskosten Vermieter wohnt im Haus

  • Guten Morgen,

    folgender Sachverhalt ist mir nicht ganz klar:

    Es handelt sich um eine ca. 80qm Wohnung im 1. OG. Das EG und das UG (etwa doppelte Fläche) wird vom Vermieter bewohnt. Im Mietvertrag steht die Standardklausel, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Es ist kein Schlüssel angegeben, aber die monatliche Abschlagshöhe. Ebenfalls steht im Vertrag, dass nur schriftliche Absprachen wirksm sind.

    Mündlich wurde darüber gesprochen, dass der Mieter den Hausflug reinigt. Dies geschieht bei erkanntem Bedarf durch den Mieter, jedoch nicht regelmäßig.

    Ist der Mieter zu dieser Reinigung verpflichtet, sofern diese nicht im Vertrag steht? Ich nehme an, nein.

    Beschließt der Vermieter jetzt, dass die Reinigung durch eine Firma durchgeführt wird, darf er dann die neu entstandenen Kosten auf den Mieter umlegen? Öffnungsklausel ist vorhanden.

    Was ist hier dann billig? Welchen Anteil darf der Vermieter umlegen, bei Vermeiter ca. 150qm, Mieter ca. 80qm. Vermieter 1 Person, Mieter 2 Personen. Vermieter hat etwa 50% des Jahres den Lebensgefährten als 2. nicht gemeldete Person im Haushalt.

    Die gleiche Frage stellt sich noch für die Reinigung/Schneebeseitigung des Bürgersteigs. Muss der Vermieter aus dem EG hier auch einen Anteil übernehmen, wenn im Vertrag steht "Mieter ist zur Straßen- Fußwegsreinigung verpflichtet (nach §2 Nr. 8 BetrKV), wenn und soweit dies vom Vermieter vorzunehmen wäre.

    Über eine Aufklärung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen!

    Beste Grüße

  • Ist der Mieter zu dieser Reinigung verpflichtet, sofern diese nicht im Vertrag steht? Ich nehme an, nein.

    Richtig

    Beschließt der Vermieter jetzt, dass die Reinigung durch eine Firma durchgeführt wird, darf er dann die neu entstandenen Kosten auf den Mieter umlegen? Öffnungsklausel ist vorhanden.

    Diese Öffnungsklausel ist nicht mal nötig. Es steht im Vertrag das der Mieter die Betriebskosten trägt. Dann gelten alle 16 der insgesamt 17 BK-Arten, u. a. die Treppenhausreinigung, als automatisch vereinbart und sind umlegbar.

    Was ist hier dann billig? Welchen Anteil darf der Vermieter umlegen, bei Vermeiter ca. 150qm, Mieter ca. 80qm. Vermieter 1 Person, Mieter 2 Personen. Vermieter hat etwa 50% des Jahres den Lebensgefährten als 2. nicht gemeldete Person im Haushalt.

    Wenn vertraglich nicht anders vereinbart nach der Wohnfläche. Dasselbe gilt für die Reinigung/Schneebeseitigung des Bürgersteigs.


    Hinweis am Rande, der Vermieter hat ein erleichtertes Kündigungsrecht wenn er mit dem Mieter im selben Haus wohnt welches nur 2 Wohnungen hat.

    Heißt er kann dem Mieter auch ohne wichtigen Grund kündigen. Kündigungsfrist dann aber mindestens 6 Monate.

  • Mündlich wurde darüber gesprochen, dass der Mieter den Hausflug reinigt. Dies geschieht bei erkanntem Bedarf durch den Mieter, jedoch nicht regelmäßig.

    Ist der Mieter zu dieser Reinigung verpflichtet, sofern diese nicht im Vertrag steht? Ich nehme an, nein.

    Die gleiche Frage stellt sich noch für die Reinigung/Schneebeseitigung des Bürgersteigs. Muss der Vermieter aus dem EG hier auch einen Anteil übernehmen, wenn im Vertrag steht "Mieter ist zur Straßen- Fußwegsreinigung verpflichtet (nach §2 Nr. 8 BetrKV), wenn und soweit dies vom Vermieter vorzunehmen wäre.

    Hallo,

    ich sehe das anders, als anitari.

    Wenn ihr es mündlich so vereinbart habt, dann bist du dazu verpflichtet. Ob du dich aus deiner Abmachung stehlen willst und ob der Vermieter diese Vereinbarung beweisen kann, ist eine andere Sache.

    Bei der Straßenreinigung ist sogar schriftlich geregelt, dass du es machen musst.

    Gruß

    H H

  • Anitari, danke für die Einschätzung.

    H H - vereinbart wurde nie etwas in beidseitigem Einverständnis. Mehr durch ein Worte verdrehen seitens des Vermieters. Da Nebenabreden gem. Vertrag der Schriftform bedingen, sehe ich aktuell nicht, dass ich mich aus einer Abmachung stehle.

    Mir geht es durch den Post hier um das Verständnis der Rechtslage um auf dieser Basis mit dem Vermieter einvernehmlich eine Klärung beizuführen.

    Diese soll beiden Parteien genügen, mich aber nicht benachteiligen, wie die aktuelle Sicht des Vermieters es tut.

  • H H - vereinbart wurde nie etwas in beidseitigem Einverständnis. Mehr durch ein Worte verdrehen seitens des Vermieters. Da Nebenabreden gem. Vertrag der Schriftform bedingen, sehe ich aktuell nicht, dass ich mich aus einer Abmachung stehle.

    Naja, ich habe gelesen:

    "Mündlich wurde darüber gesprochen, dass der Mieter den Hausflug reinigt. Dies geschieht bei erkanntem Bedarf durch den Mieter, jedoch nicht regelmäßig."

    Ist für mich eine Vereinbarung. Wird sich vermieterseitig mangels Beweis aber schlechter durchsetzen lassen, als die Kündigung deines Mietverhältnisses.

    Gruß

    H H

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