ZitatIn meinem Mietvertrag findet sich dazu folgende Klausel (im Auszug): „Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas,[…] zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur € 125 und der dem Mieter dadurch entstehende Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt“
Das ist die sog. Kleinreparaturklausel und hat Wartung nichts zu tun.
Zitat„Dem Mieter obliegt die turnusmäßige Wartung der Therme/Boiler“
Wartungskosten gehören zu den umlegbaren Betriebskosten, wenn vertraglich vereinbart.
Ob nun zusammen mit den anderen BK oder separat im Vertrag aufgeführt ist egal.
ZitatWie es der Zufall nämlich will habe ich auch eine Reparatur zu erledigen (Bei einem Wasserhahn kommt kein Warmwasser).
Warum erledigst Du das selbst?
Kleinreparatur heißt nicht das der Mieter das selbst machen oder beauftragen muß.
Man meldet jede nötige Reparatur, egal wie klein, dem Vermieter. Der läßt sie dann durchführen. Fällt sie unter Kleinreparatur und übersteigt den vereinbarten Höchstbetrag nicht, kann der VM das dem Mieter in Rechnung stellen.