Nebenkostenabrechnung 4 x versäumt, Vorauszahlung immer höher, was passiert mit Diff.

  • Hallo Zusammen,

    hoffer Ihr könnt mir helfen:

    Wohnen seit nahezu 15 Jahren in einem Haus. Da wir in der Vergangenheit oft sehr hohe NK-Abrechnungen hatten, habe ich 2 x die NK-Vorauszahlung erhöht. Ich hatte damals unseren Vermieter darüber informiert, aber er hat es bei den nachfolgenden Abrechnungen nie berücksichtigt. Daraufhin hatten wir dann ein paar Jahre ein Guthaben erwirtschaftet und die anstehende Nachzahlung wies ein Guthaben auf. Soweit alles gut.
    Von 2009 - 2012 hat unser Vermieter uns dann keine NK-Abrechnung mehr vorgelegt. 2013 wurde dann Öl getankt und die Nebenkosten rentierten sich quasi wieder deutlich für unseren Vermieter. (fast 3000 € Nachzahlung).

    Jetzt meine Frage:
    Unsere Vorauszahlung von 2009 - 2012 betrugen jährlich ca. 2200 €.
    Der Durchschnitt der vorausgegangen Abrechnungen oder auch der von 2014: 1700 - 2000 €.
    Jetzt wurden ja die Abrechnungen versäumt für die o.g. Zeit. Was darf er von unserer Vorauszahlung einbehalten und er muss das doch schriftlich belegen, oder? Oder steht ihm garnicht davon zu. Können wir das Guthaben, welches ich dann auch durchschnittlich errechnen kann (wenn er keine Aufstellung seiner Kosten vorlegt) von anderen Forderungen abziehen?

    Vielen dank schon mal,

    viele Grüße, Hedwig

  • Hallo Hedwig,

    der VM hat jährlich über die Betriebskosten abzurechnen, und zwar innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Abrechnungszeitraums, sonst wären sie verfristet. Hier hätte der VM Euch jedoch Guthaben zu erstatten, Nachforderungen kann er nicht mehr verlangen.
    Wenn der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, sind vor dem 31.12.2012 erstellte Abrechnungen verjährt.

    Zu Euren VZ- bzw. Guthaben-Abrechnungen kann ich hier jedoch nicht Stellung nehmen.
    Berechtigte zweifellose Guthaben könnt Ihr - nach vorheriger schriftlicher erfolgloser Ankündigung und Aufforderung nach Erstattung - von der Mietzahlung abziehen.

  • Ihr selbst könnt gar nichts abziehen oder verrechnen.

    Für die Abrechnungen der Jahre 2009, 10 und 11, wenn kalenderjährige Abrechnung, ist der Zug leider abgefahren, sprich Eure evtl. Forderungen verjährt.

    Lediglich für 2012 könnt noch was fordern.

    Zunächst mal, unter eindeutiger Fristsetzung, meinetwegen bis 15. April 2016, die Abrechnung für diesen Zeitraum.

    Denn ein Guthaben würde Euch noch zustehen, nur auf eine evtl. Nachforderung hätte der Vermieter keinen Anspruch mehr.

    Kommt der Vermieter der Forderung die Abrechnung zuzustellen nicht nach könnt Ihr nach Ablauf der gesetzten Frist die Zahlung der Nebenkosten einstellen.

    Aber nur so lange bis der Vermieter die Abrechnung zustellt. Also das Geld nicht ausgeben.

    Zitat

    2013 wurde dann Öl getankt und die Nebenkosten rentierten sich quasi wieder deutlich für unseren Vermieter. (fast 3000 € Nachzahlung)

    .

    Da habt Ihr leider auch den Zug verpaßt. Nämlich den die Abrechnung genau zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

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