Liebe Forenteilnehmer,
ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand sagen könnte wie da die Rechtslage ist:
Mein Vermieter fordert mich zur (jährlichen) Wartung(Entkalkung) meines Durchlauferhitzers auf. Dies sei Aufgabe des Mieters. Dazu schlägt er eine Sanitärfirma vor, die diese Arbeit zum Preis von 119,00€ zzgl. Mehrwertsteuer durchführen würde.
Muss ich als Mieter diese Kosten tragen?
In meinem Mietvertrag findet sich dazu folgende Klausel (im Auszug): „Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas,[…] zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur € 125 und der dem Mieter dadurch entstehende Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt“
Dazu noch eine handschriftliche Ergänzung: „Dem Mieter obliegt die turnusmäßige Wartung der Therme/Boiler“
Nun habe ich dazu allerdings schon widersprüchliche Meinungen gelesen, insbesondere was Begriffe wie „Reparatur“ und „Wartung“ angeht. Wie es der Zufall nämlich will habe ich auch eine Reparatur zu erledigen (Bei einem Wasserhahn kommt kein Warmwasser).
Mietrechtlich bin ich recht unbedarft, aber mein gesunder Menschenverstand würde eigentlich sagen: Das Ding ist nicht meins, ich zahle Miete, das hat der Vermieter zu reparieren/instandzuhalten.
Freue mich über jedes Feedback dazu!
Beste Grüße,
Peter