Frage zu Nachzahlungsforderung

  • Guten Tag,

    ich wohne mit meiner Partnerin seit 01.07.2015 in einem Mietverhältnis auf 86m².
    Vertraglich festgelegte Miete:
    330 € für die Wohnung
    30€ für die Betriebskosten (lt. Vertrag "alle übrigen Betriebskosten"--> Wasser, Müll, etc.)
    d.h. 360€ gehen an die Vermieterin.

    ca. 150 € für Heizung u. Strom gehen direkt von uns an die hiesigen Stadtwerke. Damit hat die Vermieterin also nichts zu tun.

    Gestern haben wir eine Abrechnung von der Vermieterin bekommen. Wir sollen ihr bzgl. Betriebskosten 285,50 € nachzahlen. Das sind praktisch 9,5x den normalen Satz von 30 €, den wir monatlich vertraglich festgelegt haben!!?
    Sie hat uns ein Blatt mitgegeben, auf dem sie die genauen Posten auflistet. Hier sind aber nicht nur z.b. Müll und Wasser, sondern auch Schornsteinfegergebühr, Grundsteuer, Tiefbauliche Entgelte, Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Brandversicherung aufgeführt, die hier teilweise auf uns runtergerechnet werden.

    Meine Frage nun allerdings: Dürfen diese Beträge alle tatsächlich teilweise dem Mieter belastet werden? Und weiterhin: Hätte dies nicht bereits im eigentlichen Mietbetrag o. zumindest gleich in den vereinbarten Nebenkosten auftreten müssen?

    Beste Grüße
    Carsten


  • Meine Frage nun allerdings: Dürfen diese Beträge alle tatsächlich teilweise dem Mieter belastet werden? Und weiterhin: Hätte dies nicht bereits im eigentlichen Mietbetrag o. zumindest gleich in den vereinbarten Nebenkosten auftreten müssen?


    Um eine belastbare Antwort geben zu können müsste man den Teil des Mietvertrages, in dem von den Betriebskosten die Rede ist, als Kopie hier sehen. Einscannen oder fotografieren, persönliche Daten unkenntlich machen und dann nicht zu klein hochladen.

  • Zitat

    Sie hat uns ein Blatt mitgegeben, auf dem sie die genauen Posten auflistet. Hier sind aber nicht nur z.b. Müll und Wasser, sondern auch Schornsteinfegergebühr, Grundsteuer, Tiefbauliche Entgelte, Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Brandversicherung aufgeführt, die hier teilweise auf uns runtergerechnet werden.

    Meine Frage nun allerdings: Dürfen diese Beträge alle tatsächlich teilweise dem Mieter belastet werden?

    Das sind, bis auf Tiefbauliche Entgelte (hat wohl was mit Straßen- und/oder Wegebau zu tun), Betriebskosten im Sinne § 2 Betriebskostenverordnung und dürfen, wenn vertraglich vereinbart, auf den Mieter umgelegt werden.

    Also in den Vertrag schauen was da genau zu Betriebskosten (Nebenkosten) steht.

  • Vertraglich festgelegte Miete:
    330 € für die Wohnung
    30€ für die Betriebskosten (lt. Vertrag "alle übrigen Betriebskosten"--> Wasser, Müll, etc.)
    d.h. 360€ gehen an die Vermieterin.


    Moin Carsten,
    bitte etwas deutlicher: Monats- und/oder Jahresbeträge?

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