Tach,
kaum angemeldet, habe ich schon Fragen über Fragen, und ich hoffe, dass mir hier kompetente Hilfe zuteil wird. Hier der Einstieg in Kurzform:
Seit vielen Jahren Mieter in einer kleinen 2-Zimmer-Wohnung. Vermieter hat bisher die Verwaltung durch einen Verwalter machen lassen. Beide sind schon etwas älter und wollen sich jetzt wohl zur Ruhe setzen, deshalb anscheinend neue Hausverwaltung beauftragt, wovon ich allerdings erst mit der Betriebskosten-Abrechnung im letzten Jahr Kenntnis erhalten habe.
Nach Erhalt der Abrechnung die neue Verwaltung um Vorlage einer vom Vermieter unterzeichneten Original-Vollmacht gebeten. Nach längerem Hin und Her kam erst eine Kopie, die vom bisherigen Verwalter unterschrieben war (!), auf weitere Nachfrage dann die Auskunft, dass die Original-Vollmacht nicht vorgelegt werden kann (wobei nicht klar geworden ist, ob es keine gibt oder ob sie mir keine aushändigen wollen, ich vermute nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Vermieter, dass es keine gibt).
Alles in allem war das für mich Anlass genug, die Abrechnung des Verwalters zurückzuweisen und gleichzeitig den Vermieter um Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung zu bitten. Zuletzt geschrieben mit dem Hinweis, dass ich Miete mindern werde, falls nicht bald eine Abrechnung bei mir eingeht. Auch darauf keine Antwort, so dass ich jetzt zunächst am nächsten 1. die Mietzahlung um den Anteil der Betriebskosten kürzen werde.
Und ab hier bin ich dann langsam ratlos. Ich weiß, dass es für mich gefährlich werden kann, wenn rückständige Miete eine bestimmte Höhe erreicht, Stichwort fristlose Kündigung. Andererseits möchte ich natürlich auch eine ordentliche Abrechnung haben. Hat jemand eine Idee, wie man weitermachen könnte? Noch weitere Informationen? Wenn dieser Beitrag nicht in der richtigen Ecke steht, dann bitte verschieben, wenn noch Fragen sind, dann bitte fragen. Ansonsten danke ich schon mal.