Beiträge von sonnenschein112002

    Hallo,

    vielen Dank für Deine Antwort. Die Belege habe ich soeben angefordert. Es bezieht sich hier auch lediglich auf den Betriebsstrom für die Heizung. Einen Aufzug gibt es nicht. Das Warmwasser wurde übrigens über Durchlauferhitzer und Kleinspeicher bereitgestellt.

    Habe mir eben auch noch die NK-Abrechnung von 2021 angesehen. Da betrug der Betriebsstrom 525,93 €. In 2020 waren es 455,08 €.

    Von daher halte ich einen Tippfehler für ausgeschlossen. Wie anfangs schon geschrieben handelt es sich um ein 3-Parteien-Haus. Wenn ich diese 473,25 € auf 3 Parteien hochrechne wären das 1419,75 € Betriebsstrom für die Heizung.

    Nun warte ich auf die Belege und lasse mich mal überraschen.

    Hallo zusammen, ich habe mal folgende Frage:

    Wir sind am 7.3.22 aus unserer Wohnung (3-Familien-Haus) ausgezogen und haben nun gestern die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten. Diese schließt mit einer Nachzahlung in Höhe von 358,37 € ab.

    Davon sind 31,06% (473,25 €) Betriebsstrom. Die Brennstoffkosten belaufen sich auf 1.523,65 €.

    Ob es für den Betriebsstrom einen (Zwischen)-Zähler gibt ist mir nicht bekannt. Es ist in der NK-Abrechnung auch keine detaillierte Begründung angegeben.


    In der NK-Abrechnung steht aber lediglich: Betriebsstrom 473,25 €.

    Wenn ich das nun auf 3 Parteien hochrechne, wären das 1419,75 € Betriebsstrom für die Heizung. Das wäre fast so viel wie die reinen Brennstoffkosten.

    Ist das so in Ordnung? Falls nicht, wie kann ich mich wehren?

    Für Eure Hilfe im voraus recht herzlichen Dank.

    LG

    Tina

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    und Quellenverlinkung, gelöscht

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal Euren Rat zu o. g. Thema.

    Und zwar geht es um die Abrechnung/Verteilung der Nebenkosten für die Gartenarbeiten. Anzumerken ist, dass es sich hierbei um 2 Hecken ein paar Sträucher und ansonsten nur Wiese handelt, die von keiner der beiden Mietparteien (einschließlich mein Mann und ich) genutzt wurde und die Wohnung im OG seit Jahren leersteht. Die ersten 5 Jahre wurde hier vom Vermieter selbst (heute über 80) ausschließlich der Rasen gemäht und die beiden Hecken geschnitten. Die Sträucher wurden von mir geschnitten, da im Mietvertrag der Passus enthalten war, dass wir uns an der Gartenarbeit beteiligen.

    Im 6. Jahr des Mietverhältnisses wurden die Mäharbeiten durch eine Fremdfirma ausgeführt und in der NK-Abrechnung nach Wohnfläche umgelegt. (Ich weiß, das ist in der Betriebskostenverordnung so hinterlegt).

    Auf meine Nachfrage hin ob das nicht geändert werden kann (wir hatten 133 m² und der 2. Mieter knapp 70 m² erhielt ich folgende Antwort am 10.06.21:

    Zitat

    Über eine Anpassung des Verteilerschlüssels nach Wohneinheiten würde ich Ihnen entgegenkommen

    Die Änderung des Verteilerschlüssels erfolgt ab der nächsten Nebenkostenabrechnung. Eine Anpassung ist nicht mehr möglich, da Herr xxx die NK bereits bezahlt hat.

    Im September 2021 erhielten wir die Kündigung wegen Eigenbedarf und kurz darauf wurde quasi alles von einer Fremdfirma erledigt, was in den ganzen Jahren zuvor keinen Menschen interessiert hat. (Damit die Vermieter, wenn sie dann nach unserem Auszug einziehen, es auch wirklich schick und fein haben). Alle Hecken und Sträucher wurden geschnitten, der Rasen - keine Ahnung wie oft - gemäht, alles gemulcht, mit Erde aufgefüllt, das ganze Efeu entfernt etc...

    Nun erhielten wir die Nebenkostenabrechnung für 2021 mit einem Anschreiben und folgendem Vermerk:

    Zitat

    Nur zur Information, es wurde nur ein Teilbetrag der tatsächlichen Kosten für die Gartenpflege angesetzt. Die Abrechnung für die Gartenpflege erfolgt wie bei den vorherigen Abrechnungen auf die Wohnfläche bezogen.

    Ich ließ mir vom Vermieter alle Rechnungen zuschicken und habe die NK-Abrechnung auch sorgfältig geprüft. Bis auf den Verteilerschlüssel bzgl. der Gartenarbeiten hatte ich nichts zu beanstanden.

    Ich teilte ihm mit, dass die NK-Abrechnung so in Ordnung ist, ich aber den Differenzbetrag der Umlage zwischen Wohnfläche und 3 Parteien von der Nachzahlung abziehen werde und habe mich auf sein geschriebenes Wort vom 20.06.21 berufen.

    Nun erhielt ich heute seine Antwort die wie folgt lautet:

    Meine Fragen nun hierzu:

    Kann der Vermieter einfach so vorgehen? Mir ist bekannt, dass ein Vermieter eine NK-Abrechnung korrigieren kann wenn sie fehlerhaft ist. Aber nun auf einmal 700 € mehr abrechnen wollen nur weil eine Mietpartei (in der Falle wir) sich auf sein geschriebenes Wort beruft und eine Differenz von sage und schreibe 55,94 € nicht bezahlen möchte.

    Und kann er weiter nach Wohnfläche abrechnen obwohl er schriftlich zugesichert hat, dass es mit der NK-Abrechnung für 2021 geändert wird.

    Ich möchte halt Fehler vermeiden und meine RS-Vers. auch nur dann in Anspruch nehmen wenn es wirklich von nöten ist.

    Für Eure Antworten schon mal im voraus recht herzlichen Dank.

    LG

    Hallo, wir haben die Kündigung wg. Eigenbedarf erhalten mit Kündigungsfrist 28.02.22. Derzeitige Wohnsituation 133m², EG-Wohnung.

    Da der Wohnungsmarkt auf sämtlichen Portalen bei 3 Zimmer-Wohnungen aufhört oder alles was größer ist dann viel zu teuer, haben wir ziemlich lange gebraucht um eine neue, entsprechende Wohnung zu finden.

    Der Umzug sollte nun eigentlich am 16.2. stattfinden. Nun haben sich aber sowohl im sanitären Bereich als auch bei der Elektrik massiv Probleme ergeben, die sowohl der Vermieter bei der Übernahme als auch wir bei der Übergabe nicht sehen konnten. Dadurch kann der Umzug erstmal nicht stattfinden.

    Nun haben wir zwar die nötigen Handwerker, die aber auch nicht von heute auf morgen können. So mussten wir nun den Umzug auf den 2.3. verschieben, da das Umzugsuntenehmen bis Ende Februar komplett ausgebucht ist. Die Übergabe wollten wir dann am 7.3. machen, da ja nach dem Umzug die Wohnung auch noch etwas geputzt werden muss und ordentlich übergeben werden soll.

    Unseren aktuellen Vermieter haben wir letzten Samstag per Mail (er wohnt 240 km entfernt) per Mail darüber informiert.

    Heute nun haben wir folgende Mail erhalten:

    Nun wissen wir im Moment nicht mehr weiter und auch nicht, wie wir uns verhalten sollen. Mein Mann ist 72 und lungenkrank und ich, 60, habe lim Dezember 2020 eine Totalendoprothese (Schulter) bekommen und kann auch nicht mehr so wie ich will.

    Wir haben im Moment die totale Panik und Angst, dass wir am 1.3. auf der Straße stehen.

    Kann uns jemand weiterhelfen wie wir uns dem Vermieter gegenüber verhalten bzw. auf seine Mail reagieren sollen/können?

    Im voraus besten Dank.

    LG

    Hallo zusammen:

    Es geht um folgendes:

    Wir sind zum 01.09.2014 in eine Mietwohnung mit 133 m² gezogen.

    Im Mietvertrag steht unter §2 Mietzins und Nebenkosten folgendes:

    Die monatliche Grundmiete beträgt 480 €

    Die Kosten der Garage betragen monatlich 50 €

    Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i. S. d. Betriebs-

    kostenverordnung (Betr.KV s. Anlage 1) wobei "s. Anlage 1" durchgestrichen ist und wir diese auch nicht erhalten haben

    Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von 220 € zu zahlen.

    Insgesamt sind vom Mieter zu bezahlen: 750 €

    Was in den Betriebskosten tatsächlich alles enthalten ist wurde nicht detailliert aufgelistet und die Betriebskostenverordnung haben wir nicht enthalten.

    Weiterhin ist im Mietvertrag unter § 17 Individuelle Vereinbarungen folgendes aufgeführt:

    Der Mieter beteiligt sich an der Pflege der Außenanlage mit dem Vermieter. (Das haben wir seit unserem Einzug auch regelmässig getan).

    Jetzt haben wir die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2019 erhalten und sollen nun auf einmal 266 € für Gartenpflege (anteilig nach Wohnfläche) bezahlen.

    Der Vermieter kann die Gartenpflege anscheinend aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst vornehmen und hat dafür ein Unternehmen beauftragt.

    Dies jedoch ohne Absprache oder uns vorher zu informieren oder evtl. nachzufragen ob wir diese Arbeiten mit übernehmen würden/könnten.

    Der Vermieter beruft sich nun auf § 2 Absatz 3 und schreibt folgendes:

    "In Ihrem Mietvertrag ist unter §2 Abs. 3 genau jene Vereinbarung getroffen, dass „neben der Miete der Mieter die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung trägt“. Es müssen hier nicht die einzelnen Arten der Betriebskosten wie z.B. Heizung, Grundsteuer, Entwässerung oder auch Gartenpflege aufgezählt werden, sondern es wird auf die Betriebskostenverordnung hingewiesen.

    Die anteilige Gartenpflege müssten Sie nicht übernehmen, wenn die allgemeinen Nebenkosten bereits in der Miete enthalten wäre. Dann gäbe es auch keine Nebenkostenabrechnung." 

    Nun unsere Fragen:

    1. Müssen wir diese Kosten einfach so hinnehmen und bezahlen obwohl wir seit unserem Einzug 2014 keine Kosten für Gartenpflege übernehmen mussten, da nicht angefallen.

    2. Wenn sich der Vermieter so auf diesen § 2 beruft und der Meinung ist, dass die Gartenpflege hierin ebenfalls enthalten ist, dann wäre sie doch schon seit 2014 enthalten. (Oder sehe ich das falsch?)

    Oder kann der Vermieter die Nebenkosten einfach so in der Nebenkostenabrechnung erhöhen?

    Für hilfreiche Antworten im voraus recht herzlichen Dank

    LG

    Tina

    Nun habe ich Antwort vom Vermieter. Gut, mit dem Verteilerschlüssel bzgl. der Heizkosten habe ich mir wohl ein Eigentor geschossen. Obwohl ich mir da auch nicht so ganz sicher bin. Lt. seinen eigenen Angaben hat er den Betriebsstrom der Heizung "jahrelang" über den Allgemeinstromzähler (hier wird nur der Betriebsstrom der Heizung erfasst) und die Wohnfläche abgerechnet. Zwar wird der Betriebsstrom lt. Betriebskostenverordnung (in unserem Fall) über die 30% / 70%-Regelung abgerechnet. (Im Mietvertrag steht auch "nach Betriebskostenverordnung). Kann er den Verteilerschlüssel trotzdem einfach so einseitig ändern??

    Des weiteren bin ich der Wassergeschichte nachgegangen und habe den Vermieter darauf aufmerksam gemacht. Er hat mir auch alle Rechnungen (Stromrechnung, Wasserrechnung und die Heizöllieferung-Rechnungen) per Mail geschickt.
    Auch hat er eine neue Abrechnung erstellt. Die Heizkosten nun nach 30%/70% und das Wasser hat er aufgeteilt in Kaltwasser, Grundpreis Kaltwasser, Abwasser und Grundpreis Abwasser. Das Wasser und auch das Abwasser rechnet er zwar (korrekter weise) über Verbrauch ab allerdings fällt mir hier folgendes auf: In der Rechnung der Stadtwerke stehen beim Verbrauch 125 m³. Der Vermieter rechnet aber nur 121,81 m³ ab. (Ergibt eine - geringe - Differenz zu Lasten der Mieter).
    Den Grundpreis für Wasser und Abwasser rechnet er über die Wohnfläche ab.
    Beim Niederschlagswasser rechnet er über die Gesamtwohnfläche von 319 m² ab. In der Rechnung steht folgendes: Gebührenrelevante Grundstücksfläche: 283 m². (Dies ergibt dann eine - geringe - Differenz zu unseren Gunsten.

    Nun meine Fragen:
    1. Sollen wir die Differenz beim Verbrauch Wasser und Abwasser nun einfach so hinnehmen? (Alles in allem macht es unterm Strich eine Differenz von 12,30 Euro zu unseren Lasten)
    2. Kann er den Verteilerschlüssel einfach so ändern auch wenn im Mietvertrag zwar "lt. Betriebskostenverordnung" steht er aber jahrelang anders abgerechnet hat?

    Wir wollen einfach auch keinen Streit vom Zaun brechen, wollen aber genauso wenig zu viel oder zu wenig an Nebenkosten bezahlen.

    Allerdings verhält es sich mit den Abrechnungen im Moment so:
    1. Abrechnung: Nachzahlung in Höhe von 233,84 Euro.
    2. Abrechnung (Heizkosten geändert): Nachzahlung in Höhe von 276,61 Euro.
    3. Abrechnung (Heizkosten u. Wasserabrechnung geändert): Nachzahlung in Höhe von 214,74 Euro.

    Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.

    LG
    Tina

    Also ich habe heute Mittag mal noch bei den Stadtwerken angerufen. Der Wasserpreis beläuft sich tatsächlich auf 2,13 Euro inkl. Steuer. Aber: Hinzu kommt noch das Abwasser. Das kostet pro m³ 3,25 Euro. (Hierauf wird keine Steuer erhoben). Allerdings ergibt beides addiert auch nur 5,38 Euro.
    Lt. Stadtwerke könnte es sein, dass der Vermieter die Grundgebühr (für die Leitung) in Höhe von 166,92 Euro/Jahr (inkl. 7% Steuer) auch noch auf die Mieter umlegt. Aber selbst wenn ich diese Gebühr dann auch noch verbrauchsabhängig umlege ergibt es zusammen 6,75 Euro.
    Das Problem ist, der Vermieter wohnt in Mönchengladbach. Also alles per Mail zu erledigen. Werde am Wochenende mit meinem Mann zusammen ein Schreiben aufsetzen (damit auch alles richtig formuliert ist) und auch die Rechnung (Kopie) anfordern und dann mal abwarten.
    Vielen Dank für Deine Hilfe. Ich werde mich - sobald ich eine Antwort habe - nochmals melden.

    Tina

    Vielen Dank für Deinen Hinweis. Da sieht man mal wieder wie wenig Ahnung man doch hat. :(

    Ich habe mir mal auf der Homepage der Stadtwerke die Wasserpreistabelle heruntergeladen. Hier mal der Auszug:

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    .

    Soll ich mal lieber noch bei den Stadtwerken nachfragen oder dem Vermieter direkt schreiben was Sache ist?

    Tina

    hallo anitari,

    vielen Dank für die detaillierte Erklärung. Und nein, es ist eine Öl-Zentralheizung (wurde vor 3 Jahren erneuert). Und ich würde NIEMALS in eine Wohnung mit Fernwärme ziehen ! Aber ich denke, der Leerstand fällt immer ins Gewicht egal ob Öl oder Gas. Und lt. dem Mieter in der Einliegerwohnung wurde die Anlage die Jahre davor immer abgestellt.
    Zu den Vorauszahlungen: Ich werde wohl dann ab sofort auch mehr bezahlen, denn jedes Jahr so eine Nachzahlung.... Und der Winter war - zumindest hier im Saarland - sehr, sehr mild. Wie sieht die Abrechnung dann aus, wenn wir RICHTIG Winter haben?

    Können wir uns evtl. auf den o. g. Link berufen und hoffen, dass der Vermieter dann die bisherige Abrechnungsweise beibehält oder wie sieht das rechtlich aus?
    Und H Hamburg hat völlig recht: Eigentor geschossen. :mad:

    Gruß
    Tina

    Das ist Jacke, wie Hose.
    Letztendlich ist der Begriff "Grundkosten" irreführend. Letztendlich werden alle Kosten, die mit den Heizkosten zusammenhängen (Betriebsstrom, Verbrauch, Wartung, Miete, etc.) zusammengerechnet und hiervon 30% herausgerechnet, die jeder Mieter nach dem Maßstab der Wohnfläche (?) zahlt.
    Demnach zahlt der Vermieter auch seinen Anteil der 30%, in dem neben dem Betriebsstrom auch der Gesamtverbrauch steckt. Folglich zahlt er auch Brennstoffkosten, obwohl er nie heizt.
    Und was ist mit der Treppenhausbeleuchtung oder Außenbeleuchtung? Habt ihr sowas nicht?

    Schau Dir bitte mal die beiden angehängten Grafiken an. Was mir daran nicht verständlich ist ist, wie sich der Gesamtbetrag auf "Nutzer Heizkörper" und "Nutzer Fußbodenheizung" verteilt. Oder ist das abrechnungstechnisch letztendlich egal?

    Eine Treppenhausbeleuchtung gibt es nicht. Wir wohnen im EG und wenn wir die Haustüre öffnen, stehen wir direkt in unserem Flur. Die Außenbeleuchtung (Bewegungsmelder) kann über den Sicherungskasten abgestellt werden und läuft somit über unseren Wohnungsstrom. Die Einliegerwohnung hat den Eingang auf der anderen Seite des Hauses.

    Hallo,
    erst mal vielen Dank für Deine Antwort.

    Wie ja aus der Mail hervorgeht ist ein separater Zähler vorhanden.

    Nochmals zu den Grund- und Verbrauchskosten: Ich hänge mal jeweils einen Screenshot von beiden Abrechnungen an (auszugsweise).

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    Da mir auch die Abrechnung des Mieters in der Einliegerwohnung vorliegt war es nicht schwer, diese korrigierte Abrechnung auch auf seine Abrechnung anzuwenden.
    Heraus kam dabei, dass wir zusätzlich zur Nachzahlung 42,77 Euro und der Mieter in der Einliegerwohnung (bisherige Nachzahlung 202,68) zusätzlich 131,52 Euro mehr bezahlen müssten. Das ergibt auf Grund der anderen Abrechnungsweise einen Gesamtbetrag von 174,29 Euro. Einen großer Teil davon spart sich der Vermieter ein.

    Und was mir noch nicht klar ist: Welcher Teil der Gesamtheizkosten fällt unter die 30% und welcher Teil unter die 70%?

    Des weiteren habe ich auch noch folgenden Link gefunden:

    http://www.anwalt24.de/beitraege-news…n-bei-leerstand

    Auch ist mir eben noch eingefallen, dass der Vermieter die Heizungsanlage das ganze Jahr durchlaufen lässt. Das finde ich unsinnig und die Stromkosten unnütz in die Höhe treibend, da wir im ganzen Haus und in allen Wohnungen nur Kaltwasseranschlüsse haben und die Aufbereitung des Warmwasser über Durchlauferhitzer und Boiler stattfindet.

    Ich hoffe, ich habe mich nicht allzu unverständlich ausgedrückt.

    LG
    Tina

    Guten Morgen zusammen,

    wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 erhalten (erste Abrechnung, da wir erst eingezogen waren). In dieser Abrechnung hat mich der Posten "Allgemeinstrom" in Höhe von 385,42 Euro mehr als verwirrt. Insbes. deshalb weil es keine gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen gibt, die einen "Allgemeinstrom" zur Folge hätten.
    Daraufhin habe ich dem Vermieter folgende Mail geschickt:

    Sehr geehrter Herr xxxx,

    die Nebenkostenabrechnung haben wir erhalten. Vielen Dank auch für den Hinweis mit dem Restmüll.
    Allerdings hätten wir noch Fragen zur Nebenkostenabrechnung.

    Wir wüssten gerne, welche Posten genau (detailliert) im Allgemeinstrom enthalten sind und ob für den Betriebsstrom der Heizung ein eigener Zähler vorhanden ist bzw. ob dieser Strom in den Heizkosten enthalten ist.

    Für Ihre Mühe und eine zeitnahe Antwort im voraus recht herzlichen Dank.

    Fam. xxxx

    Daraufhin erhielt ich folgende Mail zurück (zusammen mit einer korrigierten ******Berechnung):

    Hallo Frau und Herr xxxx,

    die Frage habe ich mir bisher noch nie gestellt, da die Nebenkostenabrechnung bis vor ein paar Jahren von der Fa. ISTA erstellt wurde und ich mir deren Berechnungsweise übernommen habe.

    Da es keine gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen gibt, die einen "Allgemeinstrom" zur Folge hätte, ist die Bezeichnung in der Nebenkostenabrechnung nicht richtig.

    Allerdings könnte die Heizung über den Allgemeinstromzähler angeschlossen sein und die Betriebskosten für die Heizung abgeschätzt werden. Eine Koppelung an den Heizölpreis halte ich allerdings persönlich für ungünstig.

    In unserem Fall ist der "Allgemeinstromzähler" ein separater Stromzähler für die Heizungsanlage. Damit wird aus dem Allgemeinstrom ein s.g. Betriebsstrom für die Heizungsanlage, der nach einem anderen Umlageschlüssel zu verteilen ist (nicht mehr nach Wohnfläche, sondern verbrauchsabhängig). Im Anhang habe ich Ihnen eine Testberechnung beigefügt.

    Aufgrund des neuen Umlageschlüssels sind in ihrem Fall leider die Kosten für die Heizung höher gestiegen, als Sie bei den Nebenkosten eingespart haben.

    Ich schlage vor, dass wir für 2015 meine ursprüngliche Nebenkostenberechnung belassen und die neue Berechnung erst nächstes Jahr anwenden.

    Ich finde es gut, dass Sie die Nebenkostenabrechnung kritisch betrachten und so helfen die Abrechnung korrekt durchzuführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    xxxx

    Nun ist es aber so, dass wir in einem 3-Familien-Haus wohnen. Wir im EG, ein älterer Herr in der Einliegerwohnung und das DG steht leer für die Kinder des Vermieters (aus der Schweiz), die 2mal im Jahr kommen und die Wohnung dann quasi als Ferienwohnung nutzen.

    Auch habe ich gelesen, dass der Betriebsstrom wohl max. 5% der Brennstoffkosten betragen darf. Bei einem Gesamtbetrag von 385,42 Euro und einer Brennstoffkosten-Gesamtbetrag in Höhe von 2379,34 Euro wären das 15%.

    Nun meine Fragen:

    Da ja nach der neuen Abrechnung über den Verbrauch abgerechnet wird und in der DG-Wohnung (128 m², unsere Wohnung hat 133 m²) ja im Prinzip nicht geheizt wird, fallen dann die gesamten Betriebsstromkosten auf die beiden anderen Wohnungen und der Vermieter ist fein raus. Muss ich nun, aufgrund meiner Nachfrage, diese neue Abrechnungsmethode ab der nächsten Abrechnung akzeptieren oder kann man es auch dabei belassen.
    Es gibt bei bestimmten Posten die Vorgabe, dass auch leerstehende Wohnungen mitgerechnet werden müssen. Wie dies allerdings beim Betriebsstrom aussieht ist mir unklar.
    Was mir auch nicht klar ist: Ist der Betriebsstrom "Verbrauchskosten" oder "Grundkosten"? Wegen dem Abrechnungsprinzip 70% Verbrauchskosten und 30% Grundkosten.

    Wollte die beiden Abrechnungen (PDF) auch hochladen; leider sind sie zu groß. Wenn die Abrechnungen zur Hilfe benötigt werden bitte mich wissen lassen, dann stelle ich sie irgendwie als Link hier rein.

    Bin für Eure Hilfe sehr dankbar.

    LG
    Tina

    Hallo zusammen,

    wir wohnen seit 1,5 Jahren in der Mietwohnung und nun ist in der Küche der elektrische Rollladen insoweit defekt, dass er nur noch bis zu Hälfte hochfährt.
    Nun haben wir ein Schreiben aufgesetzt in dem wir dem Vermieter diesen Schaden melden und ihn auffordern, diesen Schaden innerhalb einer Frist x beheben zu lassen.
    Auch haben wir mal in unseren Mietvertrag geschaut und unter § 15 (Kleinreparaturen) folgendes entdeckt:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Einerseits sind wir ohnehin der Meinung, dass ein elektrischer Rollladen nicht dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegt (die Teile sind ja im Rollladenkasten bzw. Unterputz) und wenn ich es im Netz richtig gelesen habe müsste die Kleinreparaturklausel ohnehin unwirksam sein, da die 300 Euro pro Einzelfall gar nicht zulässig ist und ein Betrag für das Kalenderjahr nicht eingetragen ist.

    1. Sind wir hier im Recht?
    2. Sind wir aufgrund der unwirksamen Klausel überhaupt verpflichtet irgend etwas zu bezahlen?

    Für Eure Hilfe im voraus besten Dank.

    LG
    Tina

    Hallo zusammen,
    heute muss ich mich auch einmal zu Wort melden. Der Beitrag wird wohl sehr lang werden aber ich würde mich trotzdem freuen wenn er gelesen wird, da wir wirklich nicht mehr wissen wie wir uns wehren sollen.

    Wir sind zum 01.08.2012 in eine 4-Zimmer-Wohnung gezogen. Zu diesem Zeitpunkt wohnte der Sohn des Vermieters im DG (tut er auch noch immer - leider) und die Wohnung im EG stand leer und sollte - wie auch unsere Wohnung im 1. OG - saniert werden. Wir hatten dann kurz nach unserem Einzug festgestellt, dasss das Laminat wohl nicht ordentlich verlegt wurde. An sehr vielen Stellen in 3 von 4 Zimmern geben die einzelnen Elemente des Laminats nach so als wären dort Hohlräume unter dem Laminat. In unserer Wohnung hört man dann auch ein relativ leises Klopfgeräusch.
    Diese Sanierung fand dann auch statt und zum 01.11.2012 zog dann ein junges Paar ein (sie war schwanger). Mit dem Einzug des Paares fingen auch die Probleme an. Es muss hinzugefügt werden, dass der Sohn des Vermieters und das junge Paar sich bereits vor deren Einzug kannten.
    Nachdem das Paar eingezogen war hatten wir auf einmal zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten massive Klopfgeräusche. Irgendwann war uns klar, dass diese Geräusche wohl auch nur durch das Drauftreten auf eben solche Stellen im Laminat verursacht werden. Wenn man dies aber jeden Tag und auch über den ganzen Tag verteilt anhören muss - und nachdem das Kind der Familie im EG nun auch das Laufen anfängt - und diese Klopfgeräusche auch bis in die Nacht gehen macht einen das auf Dauer doch sehr ärgerlich. Vor allem kommt man nicht zur Ruhe.

    Nach dem Einzug des Paares im EG wurden wir vom Sohn des Vermieters auf einmal nur noch sehr unfreundlich oder auch gar nicht mehr gegrüßt. Ständig wurden wir von dem feinen Sohn - der übrigens keiner Arbeit nachgeht und sich aufspielt als wäre er Gott - angepöpelt wir sollen doch unsere nächtlichen Ruhestörungen unterlassen. (Wir rücken nachts Möbel, schlagen gegen die Decke und poltern auch sonst nachts durch die Wohnung). Wir haben ihm mehrfach zu verstehen gegeben, dass wir nachts schlafen (Mein Mann ist berufstätig und verlässt morgens um 7 das Haus) und - falls überhaupt vorhanden - die Störungen nicht von uns verursacht werden. Dann hieß es auf einmal wir würden nachts den Subwoofer aufdrehen (wir haben gar keinen).
    Dann war irgendwann in einem Gespräch mit allen Parteien vereinbart worden, dass die Mieter im EG und wir die Arbeiten im Vorgarten teilen. Am 15.6.2013 haben mein Mann und ich 2,5 Stunden diesen Vorgarten von sämtlichem Unkraut befreit. Im Oktober wurden wir dann von ihm sehr unfreundlich angesprochen warum wir das Unkraut im Vorgarten nicht beseitigen. Ich erklärte ihm, dass wir nicht dran sind, da wir erst im Juni gemacht haben. Von den Mietern im EG wurde übrigens bis heute (5.5.14) im Vorgarten nichts gemacht.
    Die Treppenhausreinigung sollte abwechselnd jede Woche von einer Partei gemacht werden. Die Mieter im EG haben z. B. von November 2012 bis September 2013 von 17mal die sie dran waren genau 8 mal geputzt. Das interessiert den Sohn in keinster Weise. Da wird kein Wort drüber verloren ausser der Bemerkung: Naja, wenn die unten mal wieder das Treppenhaus nicht machen dann könnt ihr ja wenigstens einen Besen nehmen und den gröbsten Dreck weg machen.
    Der Sohn im DG beschuldigt uns, wir würden im Vorgarten Katzengift streuen (dabei ist es Dünger, welcher noch nicht einmal von uns stammt). Er kommt nachts um 2.30 Uhr nach Hause, trampelt in seinem Wahn wie ein Irrer durch die Wohnung. An Schlaf ist da nicht mehr zu denken. Als wir ihn darauf ansprachen meinte er nur: Ja, da bin ich nach Hause gekommen.
    Als ich einmal morgens um 06.40 Uhr an einer Tischkante angeeckt bin fiel eine leere Tasse, welche am Rand stand, zu Boden. Daraufhin mussten wir uns 1/2 Std. Getrampel von oben anhören. Als wir in darauf ansprachen meinte er: Da seht ihr mal wie das ist.
    Er klingelt uns abends um 23.00 Uhr aus dem Bett und meint: Es würde doch nun reichen, er möchte seine Ruhe. Wir lagen beide seit 22 Uhr im Bett und haben geschlafen.

    Er erzählt seinem Vater (Vermieter) ständig irgendwelche Lügengeschichten über uns (bzgl. Lärmbelästigungen), er macht uns in der Nachbarschaft schlecht.
    Die Dame im EG zieht es auch sehr häufig vor in Schuhen mit harten Absätzen durch die Wohnung zu trampeln. So auch am Ostersonntag. Von 7 bis 8.10 Uhr (da haben sie dann das Haus verlassen) lief sie mit Stöckelschuhen durch die gesamte Wohnung. An Schlaf war nicht mehr zu denken. Wir jedoch bekommen eine Abmahnung wegen Ruhestörung am Ostersonntag (siehe unten).

    Ich könnte noch viele weitere Punkte anführen, aber das würde den Rahmen noch mehr sprengen. Fakt ist, die beiden Parteien sind richtig dicke miteinander und einer lügt für den anderen. Wir in der Mitte bekommen den ganzen Lärm sowohl von oben als auch von unten ab und können uns nicht dagegen wehren weil die beiden Parteien zusammenlügen was da Zeug hält.
    Zwar sind wir mittlerweile auf der Suche nach einer anderen Wohnung, was aber nicht so einfach ist. Erstmal muss etwas vergleichbares und vor allem auch bezahlbares gefunden werden. Andererseits haben wir - nach noch nicht einmal 2 Jahren - nicht schon wieder das Geld für einen erneuten Umzu übrig.

    Am 4.12.2013 erhielten wir ein Schreiben des Vermieters. Ich zitiere:

    "Ich möchte Ihnen nach dem Durchlesen der Beschwerdebriefe mitteilen, das ich gegenüber ihrem ersten Auftreten sehr enttäuscht bin. Das Haus habe ich von meinem Stiefvater übernommen und vollkommen renoviert.
    Der Kapitalaufwand war sehr hoch und ich kann nicht hinnehmen, mich dort um eventuell kranke Menschen zu kümmern.
    Bei der nächsten Beschwerde von den Mietern oder auch Nachbarn, was ja stimmt, werde ich einen Anwalt einschalten und Ihnen die Wohnung kündigen."

    Unsere Antwort war folgende:

    "da aus dem Inhalt Ihres Schreibens vom 02.12.2013 nicht nachvollziehbar ist um welche Beschwerdebriefe es geht erwarten wir, dass Sie dies konkretisieren. Ebenso geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor, ob es sich um eine Abmahnung handelt. Sollte Ihr Schreiben eine Abmahnung darstellen erwarten wir, dass Sie uns mitteilen, was abgemahnt wird.
    Wir haben Ihnen seit unserem Einzug keinerlei Anlass zu Beschwerden gegeben noch haben wir etwas kaputt gemacht.
    Daher weisen wir die „Beschwerden der Hausgemeinschaft“ zurück. Somit besteht auch kein Anlaß für eine Kündigung.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Daraufhin erhielten wir am 28.12.2013 folgendes Schreiben:
    Zitat:

    "Ihren Brief habe ich erhalten, nur was ich vermisse ist eine Einfügung in die Hausgemeinschaft. Man kommuniziert miteinander und hält sich an die Hausordnung.
    Liebe Fam. xxxx, ich möchte Ihnen einen persönlichen Rat geben, wenn Sie mit einer Hausgemeinschaft nicht zurechtkommen, so gibt es genug leerstehende Einfamilienhäuser, deren Miete eventuell günstiger ist als die jetzige und dort können Sie und Ihre Frau schalten und walten wie Sie wollen.

    In Zukunft bitte ich Sie sich an meinen Sohn xxxx zu wenden.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Ein 10-seitiges Einschreiben von uns - das den Vermieter mal über die tatsächlichen Zustände im Haus und über das Verhalten seines Sohnes informieren sollte - blieb ungelesen. Er hat die Annahme einfach verweigert.

    Am Freitag, 25.4.2014, erhielten wir ein Schreiben des Verbandes "Haus & Grund". Zitat:

    "Wir vertreten die Interssen unseres Mitgliedes, Herrn xxxx, Anschrift.
    Unser Mitglied führt Klage darüber dass von Ihnen in der Wohnung erhebliche Lärmbelästigungen verursacht werden. Dies geschieht insbesondere in den Abendstunden durch Gepolter, Möbelrücken und Schläge gegen die Decke. Dies bezüglich hat Ihnen unser Mitglied bereits 2-mal eine Abmahnung erteilt, worauf sich jedoch keine Verbesserung ergeben hat.
    Die Mitmieter im Haus, sowie auch die Nachbarschaft hat sich über die von Ihnen verursachte Lärmbelästigung schon mehrfach massiv beschwert.
    Erst kürzlich am Ostersonntag, soll es morgens ab 07.00 Uhr nochmals dermaßen laut gepoltert und geklopft haben in der Wohnung, sodass sich die Mitmieter im Hause massiv belästigt gefühlt haben.
    Dies ist auf Dauer für unser Mitglied und auch die Mitbewohner des Hauses nicht weiterhin zumutbar. Sollten Sie in Zukunft diese massiven Lärmbelästigungen nicht unterlassen, sieht sich unser Mitglied gezwungen das Mietverhältnis mit Ihnen fristlos zu kündigen.
    Das Schreiben hat die Wirkung einer Abmahnung.

    Hochachtungsvoll"


    Vielleicht hat jemand einen Rat für uns wie wir uns verhalten bzw. wie wir uns wehren sollen. Das alles geht mittlerweile auch massiv an die Substanz. Man kommt mit einem flauen Gefühl im Magen nach Hause weil man nicht weis, was einen nun wieder erwartet. Ich wache nachts mit Albträumen auf und auch sonst sind wir beide nervlich mehr als angespannt.
    Ich bedanke mich fürs Lesen und hoffe auf hilfreiche Antworten.

    Liebe Grüße
    Tina

    Rudolpho

    Hallo Tina,

    a) können Sie nicht behaupten, dass im Jahr 2011 keine Wartung durchgeführt wurde, nur weil die Wohnung leerstand. Die Installateure erscheinen i. d. R. jedes Jahr unaufgefordert zur Wartung (das ist im Wartungsvertrag so geregelt, weil sie sonst für evtl. entstehende Reparaturen selbst aufkommen müssten)
    b) dürfen Sie als Mieter nicht einfach eine Firma/Handwerker selbständig beauftragen. Dann kann es ihnen passieren, dass sie ALLE Kosten selbst tragen, weil derjenige der beauftragt ist auch der der die Rechnung trägt.
    c) Die Rechnung selbst habe ich leider nicht gefunden, aber wenn es lediglich die anteiligen Wartungskosten sind so muss der Vermieter diese über die Nebenkostenabrechnung anteilig geltend machen....die Rechnung können Sie sich ansehen, aber brauchen Sie nicht zu begleichen

    zu a) Doch das kann ich, da dieser Umstand sowohl von der Heizungsfirma als auch vom Vermieter bestätigt wurde.
    zu b) Die Beauftragung durch mich erfolgte selbstverständlich nach Rücksprache mit dem Vermieter.
    zu c) Was heißt "anteilige" Wartungskosten? Im Haus sind mit uns 3 Parteien und für jede Partei wurde jeweils eine Rechnung erstellt.
    Aufgeführt sind: 1 mal Wartung Brennwertgerät: 80 €, 1 Stk. Dichtung: 14,60 €. Das ganze dann zzgl. MwSt.

    Aber es ging auch darum, ob in unserem Fall das Urteil des BGH greift oder der Mietvertrag oder gar beides? Sprich: Ob unser Mietvertrag DAS aussagt, was der BGH in seinem Urteil schreibt.

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal eine Antwort zu folgendem Problem:
    Wir sind im August 2012 in eine neue Wohnung gezogen. Dort haben wir im Bad eine Gastherme. Für diese Gastherme besteht seitens des Vermieters ein Wartungsvertrag. Da die Wohnung 2011 auf Grund Sanierungsarbeiten leer stand wurde im Jahr 2011 auch keine Wartung an dieser Therme vorgenommen.
    Die Therme diesbezüglich ist nicht im Mietvertrag erwähnt - es sind lediglich die Betriebskosten aufgeführt.
    Hier ein Auszug der beiden wichtigsten Seiten:

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    Da ca. 2 Monate nach unserem Einzug die Gastherme immer wieder auf Störung ging habe ich bei der Heizungsfirma angerufen und kurz darauf wurde eine Wartung durchgeführt. (Ohne vom Vermieter je eine Rechnung dafür erhalten zu haben).
    Dieses Jahr nun Ende Juli erhielten wir von der Heizungsfirma ein Schreiben, in dem die Wartung für den xxx angekündigt wurde. Diese wurde auch ausgeführt.
    Heute nun erhalte ich vom Vermieter eine Rechnung über 112,57 Euro. Anbei die Rechnung von der Heizungsfirma.

    Nun meine Frage: Sind wir (auch anhand des Mietvertrages) dazu verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen? Diese Info habe ich noch im Internet gefunden:

    BGH: Wartungskosten

    Und auch folgendes habe ich noch gefunden:

    Mietrecht: Umlage der Kosten

    Kann mir bitte jemand definitiv sagen ob wir für diese Kosten aufkommen müssen oder nicht?
    Im voraus recht herzlichen Dank.

    LG
    Tina

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