Betriebsstrom in Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen, ich habe mal folgende Frage:

    Wir sind am 7.3.22 aus unserer Wohnung (3-Familien-Haus) ausgezogen und haben nun gestern die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten. Diese schließt mit einer Nachzahlung in Höhe von 358,37 € ab.

    Davon sind 31,06% (473,25 €) Betriebsstrom. Die Brennstoffkosten belaufen sich auf 1.523,65 €.

    Ob es für den Betriebsstrom einen (Zwischen)-Zähler gibt ist mir nicht bekannt. Es ist in der NK-Abrechnung auch keine detaillierte Begründung angegeben.


    In der NK-Abrechnung steht aber lediglich: Betriebsstrom 473,25 €.

    Wenn ich das nun auf 3 Parteien hochrechne, wären das 1419,75 € Betriebsstrom für die Heizung. Das wäre fast so viel wie die reinen Brennstoffkosten.

    Ist das so in Ordnung? Falls nicht, wie kann ich mich wehren?

    Für Eure Hilfe im voraus recht herzlichen Dank.

    LG

    Tina

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  • Ein so höher Kostenanteil Betriebsstrom ist kaum glaubhaft, auch nicht als gesamter Allgemeinstrom, außer der Vermieter hätte völlig überteuert Strom eingekauft. Ich würde als ersten Schritt eine Belegeinsicht einfordern und mir die Stromrechnung ansehen. Vielleicht ist ja nur ein Tippfehler passiert und eine Zahl zu viel.

    Wenn die Rechnungssumme mit der Abrechnung übereinstimmt, muss man weiter nach dem Großverbraucher suchen. 1500€ Stromkosten sind zu viel für üblichen Allgemeinstrom + Heizung. Gibt es einen Aufzug?

  • Hallo,

    vielen Dank für Deine Antwort. Die Belege habe ich soeben angefordert. Es bezieht sich hier auch lediglich auf den Betriebsstrom für die Heizung. Einen Aufzug gibt es nicht. Das Warmwasser wurde übrigens über Durchlauferhitzer und Kleinspeicher bereitgestellt.

    Habe mir eben auch noch die NK-Abrechnung von 2021 angesehen. Da betrug der Betriebsstrom 525,93 €. In 2020 waren es 455,08 €.

    Von daher halte ich einen Tippfehler für ausgeschlossen. Wie anfangs schon geschrieben handelt es sich um ein 3-Parteien-Haus. Wenn ich diese 473,25 € auf 3 Parteien hochrechne wären das 1419,75 € Betriebsstrom für die Heizung.

    Nun warte ich auf die Belege und lasse mich mal überraschen.

  • Wenn ich diese 473,25 € auf 3 Parteien hochrechne

    Das ist nicht sinnvoll. Denn der angesetzte Betriebsstrom gilt für die gesamte Heizanlage, und die Kosten werden dann auf die Bewohner verteilt.

    Die Belege habe ich soeben angefordert

    Diese muss der Vermieter nicht zwingend zusenden. Denn eigentlich ist es so gedacht, dass man zum Vermieter hin geht und die Belege persönlich einsieht. Dabei kann man dann auch Fragen dazu stellen.

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