Wartungskosten Gastherme

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal eine Antwort zu folgendem Problem:
    Wir sind im August 2012 in eine neue Wohnung gezogen. Dort haben wir im Bad eine Gastherme. Für diese Gastherme besteht seitens des Vermieters ein Wartungsvertrag. Da die Wohnung 2011 auf Grund Sanierungsarbeiten leer stand wurde im Jahr 2011 auch keine Wartung an dieser Therme vorgenommen.
    Die Therme diesbezüglich ist nicht im Mietvertrag erwähnt - es sind lediglich die Betriebskosten aufgeführt.
    Hier ein Auszug der beiden wichtigsten Seiten:

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    Da ca. 2 Monate nach unserem Einzug die Gastherme immer wieder auf Störung ging habe ich bei der Heizungsfirma angerufen und kurz darauf wurde eine Wartung durchgeführt. (Ohne vom Vermieter je eine Rechnung dafür erhalten zu haben).
    Dieses Jahr nun Ende Juli erhielten wir von der Heizungsfirma ein Schreiben, in dem die Wartung für den xxx angekündigt wurde. Diese wurde auch ausgeführt.
    Heute nun erhalte ich vom Vermieter eine Rechnung über 112,57 Euro. Anbei die Rechnung von der Heizungsfirma.

    Nun meine Frage: Sind wir (auch anhand des Mietvertrages) dazu verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen? Diese Info habe ich noch im Internet gefunden:

    BGH: Wartungskosten

    Und auch folgendes habe ich noch gefunden:

    Mietrecht: Umlage der Kosten

    Kann mir bitte jemand definitiv sagen ob wir für diese Kosten aufkommen müssen oder nicht?
    Im voraus recht herzlichen Dank.

    LG
    Tina

  • Zitat

    Kann mir bitte jemand definitiv sagen ob wir für diese Kosten aufkommen müssen oder nicht?

    Du hast doch selbst die Entscheidung des BGH zu diesem Thema gefunden und gelesen. Da der BGH das höchste deutsche Gericht ist, ist das genannte Urteil auch für eure Therme gültig.

  • Hallo Tina,

    a) können Sie nicht behaupten, dass im Jahr 2011 keine Wartung durchgeführt wurde, nur weil die Wohnung leerstand. Die Installateure erscheinen i. d. R. jedes Jahr unaufgefordert zur Wartung (das ist im Wartungsvertrag so geregelt, weil sie sonst für evtl. entstehende Reparaturen selbst aufkommen müssten)
    b) dürfen Sie als Mieter nicht einfach eine Firma/Handwerker selbständig beauftragen. Dann kann es ihnen passieren, dass sie ALLE Kosten selbst tragen, weil derjenige der beauftragt ist auch der der die Rechnung trägt.
    c) Die Rechnung selbst habe ich leider nicht gefunden, aber wenn es lediglich die anteiligen Wartungskosten sind so muss der Vermieter diese über die Nebenkostenabrechnung anteilig geltend machen....die Rechnung können Sie sich ansehen, aber brauchen Sie nicht zu begleichen

  • Mainschwimmer

    Du hast doch selbst die Entscheidung des BGH zu diesem Thema gefunden und gelesen. Da der BGH das höchste deutsche Gericht ist, ist das genannte Urteil auch für eure Therme gültig.

    ja, das ist richtig. Allerdings war/bin ich mir nicht sicher, ob das mit dem Mietvertrag auch so vereinbar ist.

  • Rudolpho

    Hallo Tina,

    a) können Sie nicht behaupten, dass im Jahr 2011 keine Wartung durchgeführt wurde, nur weil die Wohnung leerstand. Die Installateure erscheinen i. d. R. jedes Jahr unaufgefordert zur Wartung (das ist im Wartungsvertrag so geregelt, weil sie sonst für evtl. entstehende Reparaturen selbst aufkommen müssten)
    b) dürfen Sie als Mieter nicht einfach eine Firma/Handwerker selbständig beauftragen. Dann kann es ihnen passieren, dass sie ALLE Kosten selbst tragen, weil derjenige der beauftragt ist auch der der die Rechnung trägt.
    c) Die Rechnung selbst habe ich leider nicht gefunden, aber wenn es lediglich die anteiligen Wartungskosten sind so muss der Vermieter diese über die Nebenkostenabrechnung anteilig geltend machen....die Rechnung können Sie sich ansehen, aber brauchen Sie nicht zu begleichen

    zu a) Doch das kann ich, da dieser Umstand sowohl von der Heizungsfirma als auch vom Vermieter bestätigt wurde.
    zu b) Die Beauftragung durch mich erfolgte selbstverständlich nach Rücksprache mit dem Vermieter.
    zu c) Was heißt "anteilige" Wartungskosten? Im Haus sind mit uns 3 Parteien und für jede Partei wurde jeweils eine Rechnung erstellt.
    Aufgeführt sind: 1 mal Wartung Brennwertgerät: 80 €, 1 Stk. Dichtung: 14,60 €. Das ganze dann zzgl. MwSt.

    Aber es ging auch darum, ob in unserem Fall das Urteil des BGH greift oder der Mietvertrag oder gar beides? Sprich: Ob unser Mietvertrag DAS aussagt, was der BGH in seinem Urteil schreibt.

  • Hallo sonnenschein,

    aus Deinem Mietvertrag schliesse ich, dass Du für sämtliche Betriebskosten rechtmässig herangezogen wirst. Wieso die mtl. Vorauszahlung dermassen gering ist, mag sonstwer wissen. Die Therme muss m.E. jährlich gewartet werden. Das 14€-Ersatzteil mit Montage muss vom VM bezahlt werden, falls es im Rahmen der Wartung NICHT auszuwechseln ist.

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