Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eine Antwort zu folgendem Problem:
Wir sind im August 2012 in eine neue Wohnung gezogen. Dort haben wir im Bad eine Gastherme. Für diese Gastherme besteht seitens des Vermieters ein Wartungsvertrag. Da die Wohnung 2011 auf Grund Sanierungsarbeiten leer stand wurde im Jahr 2011 auch keine Wartung an dieser Therme vorgenommen.
Die Therme diesbezüglich ist nicht im Mietvertrag erwähnt - es sind lediglich die Betriebskosten aufgeführt.
Hier ein Auszug der beiden wichtigsten Seiten:
Da ca. 2 Monate nach unserem Einzug die Gastherme immer wieder auf Störung ging habe ich bei der Heizungsfirma angerufen und kurz darauf wurde eine Wartung durchgeführt. (Ohne vom Vermieter je eine Rechnung dafür erhalten zu haben).
Dieses Jahr nun Ende Juli erhielten wir von der Heizungsfirma ein Schreiben, in dem die Wartung für den xxx angekündigt wurde. Diese wurde auch ausgeführt.
Heute nun erhalte ich vom Vermieter eine Rechnung über 112,57 Euro. Anbei die Rechnung von der Heizungsfirma.
Nun meine Frage: Sind wir (auch anhand des Mietvertrages) dazu verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen? Diese Info habe ich noch im Internet gefunden:
Und auch folgendes habe ich noch gefunden:
Kann mir bitte jemand definitiv sagen ob wir für diese Kosten aufkommen müssen oder nicht?
Im voraus recht herzlichen Dank.
LG
Tina