Guten Morgen zusammen,
wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 erhalten (erste Abrechnung, da wir erst eingezogen waren). In dieser Abrechnung hat mich der Posten "Allgemeinstrom" in Höhe von 385,42 Euro mehr als verwirrt. Insbes. deshalb weil es keine gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen gibt, die einen "Allgemeinstrom" zur Folge hätten.
Daraufhin habe ich dem Vermieter folgende Mail geschickt:
Sehr geehrter Herr xxxx,
die Nebenkostenabrechnung haben wir erhalten. Vielen Dank auch für den Hinweis mit dem Restmüll.
Allerdings hätten wir noch Fragen zur Nebenkostenabrechnung.
Wir wüssten gerne, welche Posten genau (detailliert) im Allgemeinstrom enthalten sind und ob für den Betriebsstrom der Heizung ein eigener Zähler vorhanden ist bzw. ob dieser Strom in den Heizkosten enthalten ist.
Für Ihre Mühe und eine zeitnahe Antwort im voraus recht herzlichen Dank.
Fam. xxxx
Daraufhin erhielt ich folgende Mail zurück (zusammen mit einer korrigierten ******Berechnung):
Hallo Frau und Herr xxxx,
die Frage habe ich mir bisher noch nie gestellt, da die Nebenkostenabrechnung bis vor ein paar Jahren von der Fa. ISTA erstellt wurde und ich mir deren Berechnungsweise übernommen habe.
Da es keine gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen gibt, die einen "Allgemeinstrom" zur Folge hätte, ist die Bezeichnung in der Nebenkostenabrechnung nicht richtig.
Allerdings könnte die Heizung über den Allgemeinstromzähler angeschlossen sein und die Betriebskosten für die Heizung abgeschätzt werden. Eine Koppelung an den Heizölpreis halte ich allerdings persönlich für ungünstig.
In unserem Fall ist der "Allgemeinstromzähler" ein separater Stromzähler für die Heizungsanlage. Damit wird aus dem Allgemeinstrom ein s.g. Betriebsstrom für die Heizungsanlage, der nach einem anderen Umlageschlüssel zu verteilen ist (nicht mehr nach Wohnfläche, sondern verbrauchsabhängig). Im Anhang habe ich Ihnen eine Testberechnung beigefügt.
Aufgrund des neuen Umlageschlüssels sind in ihrem Fall leider die Kosten für die Heizung höher gestiegen, als Sie bei den Nebenkosten eingespart haben.
Ich schlage vor, dass wir für 2015 meine ursprüngliche Nebenkostenberechnung belassen und die neue Berechnung erst nächstes Jahr anwenden.
Ich finde es gut, dass Sie die Nebenkostenabrechnung kritisch betrachten und so helfen die Abrechnung korrekt durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Nun ist es aber so, dass wir in einem 3-Familien-Haus wohnen. Wir im EG, ein älterer Herr in der Einliegerwohnung und das DG steht leer für die Kinder des Vermieters (aus der Schweiz), die 2mal im Jahr kommen und die Wohnung dann quasi als Ferienwohnung nutzen.
Auch habe ich gelesen, dass der Betriebsstrom wohl max. 5% der Brennstoffkosten betragen darf. Bei einem Gesamtbetrag von 385,42 Euro und einer Brennstoffkosten-Gesamtbetrag in Höhe von 2379,34 Euro wären das 15%.
Nun meine Fragen:
Da ja nach der neuen Abrechnung über den Verbrauch abgerechnet wird und in der DG-Wohnung (128 m², unsere Wohnung hat 133 m²) ja im Prinzip nicht geheizt wird, fallen dann die gesamten Betriebsstromkosten auf die beiden anderen Wohnungen und der Vermieter ist fein raus. Muss ich nun, aufgrund meiner Nachfrage, diese neue Abrechnungsmethode ab der nächsten Abrechnung akzeptieren oder kann man es auch dabei belassen.
Es gibt bei bestimmten Posten die Vorgabe, dass auch leerstehende Wohnungen mitgerechnet werden müssen. Wie dies allerdings beim Betriebsstrom aussieht ist mir unklar.
Was mir auch nicht klar ist: Ist der Betriebsstrom "Verbrauchskosten" oder "Grundkosten"? Wegen dem Abrechnungsprinzip 70% Verbrauchskosten und 30% Grundkosten.
Wollte die beiden Abrechnungen (PDF) auch hochladen; leider sind sie zu groß. Wenn die Abrechnungen zur Hilfe benötigt werden bitte mich wissen lassen, dann stelle ich sie irgendwie als Link hier rein.
Bin für Eure Hilfe sehr dankbar.
LG
Tina