Mitbewohner zieht trotz vereinbartem Auszugsdatum nicht aus

  • Hallo an Alle und schon einmal vielen Dank für euer Schwarmwissen und die Hilfe!

    Ich wohne selber als offizieller Untermieter in einer Wohnung - der Hauptmieter aktuell nicht. Ich habe einer vermeintlichen Freundin ein Zimmer abgegeben, da sie erstmal aus ihrer Wohnung raus musste und noch nicht wusste, ob sie in der gleichen Stadt bleibt.

    Wir haben nie einen Mietvertrag aufgesetzt, sie ist auch nicht offiziell bei mir gemeldet, sondern bei Verwandten. Sie wollte aber jederzeit schnell aus der Wohnung raus kommen können. Mündlich hatten wir auch gesagt, dass wir das besprechen, wenn es soweit ist. Was wir machen, wenn ich nicht mit ihr zusammen leben möchte - also Auszugsbedingungen- haben wir nie besprochen. (Ich weiß, alles ziemlich doof und dumm - aber leider so passiert).

    Jetzt klappt es zwischen uns nicht. Ich hatte schon mehrfach gesagt, dass ich so nicht zusammen wohnen will und möchte, dass sie auszieht. Wurde dann aber oft überredet es doch noch mal zu versuchen. Bzw so eine einseitige Entscheidung akzeptiere sie nicht. Sie zahlt aktuell auch nicht die Hälfte der Miete, obwohl sie das größere Zimmer und den ganzen Keller nutzt, sowie die meisten Möbel im Wohnzimmer... Alles irgendwie nicht schön gelaufen.

    Wir haben dann vor knapp 5-6 Wochen erneut gesprochen, auch in Anwesenheit einer Freundin von mir, da ich mir mental Unterstützung geholt habe. Da habe ich gesagt, dass ich möchte, dass sie auszieht. Ihr Kommentar, sie muss erst einen Job/neue Wohnung finden, dann könne sie sich vorstellen auszuziehen.

    Ich meinte, dass das so nicht funktioniert, sondern ich gerne ein Auszugsdatum festlegen möchte. Wir haben dann einen Termin 6 Wochen später (diesen hat sie vorgeschlagen) ausgemacht. Sowie auf einem Papier beide unterschrieben, dass an dem Tag der Auszugstag ist.

    Jetzt rückt der Tag näher und sie packt weder, noch plant sie auszuziehen.

    Wie ist die rechtliche Lage? Ein offizielles Kündigungsschreiben hatte ich ihr ja nicht zukommen lassen, auch sind ja keine 3 Monate seit dem Gespräch vergangen (ich glaube offiziell wäre die Kündigungsfrist doch 3 Monate oder?

    Wenn beide gemeinsam ein Auszugsdatum vereinbaren, gilt das dann trotzdem rechtlich?


    Vielen Dank nochmal für eure Hilfe!

  • Hallo,

    wenn in beidseitigem Einverständnis ein Termin festgelegt wurde, dann ist das (soweit ich weiß) rechtlich in Ordnung und bindend.

    Man kann aus der Ferne natürlich schwer abschätzen, welche Gründe wirklich für den "Nicht-Auszug" verantwortlich sind. Man könnte ja denken, dass diejenige ein Eigeninteresse für den Auszug hat, wenn ihr so deutlich gesagt wurde, dass sie nicht mehr erwünscht ist. Vielleicht ist ihr der Termin aber auch einfach nur nicht mehr bewusst, sie hat den Termin "verdrängt", oder es fehlt schlicht eine Alternative.

    An Ihrer Stelle würde ich das Thema auf jeden Fall bei nächster Gelegenheit ansprechen, auf den Termin hinweisen und fragen, ob das klappt. Wenn sie dann antwortet, dass es nicht klappt, dann kann man ja weiter fragen, welche Initiativen sie schon ergriffen hat (z.B. beim Amt wohnungssuchend gemeldet, Beratungsstelle der Wohnungslosenhilfe aufgesucht, oder bei den Eltern oder anderen Freunden gefragt,...) .

    Viele Grüße!

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