Hallo,
in unserem Mehrparteien Mietshaus gab es wohl vor 2 Jahren mal auf dem Dachboden Mäuse.
Unser Vermieter hat dann eine Firma beauftragt und es wurden dort Schälchen mit einer blauen Paste aufgestellt. Zusätzlich wurden auf dem Außengelände schwarze Kästen mit Giftködern aufgestellt.
In unserer Nebenkostenabrechnung schlug dies mit 2800 Euro für laufende Kosten zu Buche, also 400 Euro pro Mietpartei. Zusätzlich hat unser Vermieter (nach eigenen Angaben) Kosten für eine Akutmaßnahme am Anfang getragen. Die Maßnahmen waren wohl auch wirkungsvoll.
Eine wirkliche "Mäuseplage" gab es hier nie. Wir wohnen auf dem Dorf und hier gibt es auch reichlich Katzen, die draußen für Ordnung sorgen.
Trotzdem möchte unser Vermieter den Vertrag weiterlaufen lassen. Zum einen, damit er zukünftig keine Kosten für eine erneute Akutmaßnahme fürchten muss und zum Anderen, weil er fürchtet, dass Mäuse Elektroleitungen anknabbern könnten und es dann zu einem Brand kommt. Und er sagte, es wäre seine Pflicht, so vorzusorgen.
Ich halte das für nicht wirtschaftlich. Mietshäuser in der Umgebung haben so etwas auch nicht dauerhaft.
Darf er solch hohe Kosten einfach umlegen, oder gibt es da eine Grenze?
Gibt es wirklich eine Pflicht zu solchen Vorsorgemaßnahmen?
Viele Grüße,
Björn
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