Eher kommen Sie da nicht raus. Das geht nur mit good will des Vertragspartners. Notfalls bringen Sie eine Abstandszahlung ins Spiel
Beiträge von Kolinum
-
-
Irgendwas stinkt hier!
-
Nehmen Sie Einsicht in die Rechnungsbelege!
-
Der Vermieter darf Ihnen eine Heizmöglichkeit nicht verweigern. Wenn da nix geht, beantragen Sie eine einstweilige Verfügung bei Gericht.
§ 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.(1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.§ 536a BGB Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
-
Etwas Heiterkeit darf schon sein.
-
-
-
Beifall..................
-
Um einen evtl. mündlichen Mietvertrag nachzuweisen müßten Mietzahlungen nachweislich geflossen sein.
Sind sie aber nicht. Folglich gibt es auch keinen Mietvertrag.Vielleicht einen Vertrag bei Hotel Mama?
-
Entfernen Sie einfach die Hunde.
-
Nebenkosten und Hausgeld sind zwei verschiedene Dinge.
Nebenkosten sind nach der Betriebskostenverordnung zu berechnen. Da spielt es keine Rolle, ob Eigentümer oder Mieter.
Hausgeld ist Sache der WEG. -
Die Rechnung muss ja ein Jahr nach Abrechnungszeitraum bei mir sein.
So ist es richtig.ZitatMein Vermieter sagt, dass seine Hausverwaltung Schuld an der Verspätung ist. Auch das ist aber normalerweise ihm anzulasten.
ZitatEs kann aber sein, dass es sich um eine WEG-Verwaltung handelt, da ist das ja nicht der Fall.
Das ist für Sie unwichtig. Ihr Vertragspartner ist der Vermieter.
Da sind aber enge Grenzen gesetzt. Schlamperei der Hausverwaltung zählt aber nicht dazu
Siehe hierzu http://www.nebenkostenabrechnung.com/abrechnungsfrist/r -
Ich denke nicht, das man Steckdosen einfach so zu- oder verstellen kann, daß bei einer erforderlichen Reparatur der Zugang zu diesen Dosen ohne Schäden nicht möglich ist.
-
Sie, als gefühlter Engel, sollten langsam mal Wolke 7 verlassen und ins reale Miele Leben zurückkehren. Wenn man seine Miete nicht zahlen kann, dann leben Sie auf Kosten anderer Leute. Das sollte Ihnen bewußt werden und mit Ihren Worten: "eine bewusste wirtschaftliche und persönliche Schädigung" des Vertragspartners. Mit Friedenskonzerten allein wird niemand satt.
"Hat eine so gebeutelte Seele nicht einmal Anrecht auf Frieden?" Nicht nur eine gebeutelte Seele. Ich bin meinen vertraglichen Verpflichtunge immer nachgekommen und brauchte mich über einen Mangel an Frieden nicht beklagen.
-
-
Nicht überall ist Zalando!
-
Im Eingangsbeitrag war es die Wohnungstür, jetzt ist es die Haustür. Das ist aber ein großer Unterschied.
Ei, der Daus und was für einer.
-
Mein Gott, bis sie die Nebenkostenabrechnung erhalten hat.
-
So, nun endgültig weg...Vielleicht auch besser so!
-
Dann nutzen Sie Ihren Garten und Ihre Wohnung. Darüberhinaus haben Sie keinerlei Rechte. Was andere Mieter dürfen ist für Sie unmaßgeblich. Gewohnheitsrechte gibt es nicht!!!!!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!