zeitlich befristeter Vetrag

  • Hall Zusammen,

    folgender Sachverhalt. wir haben einen Mietvertrag unterschrieben, der zeitlich auf 5 Jahre befristet ist. Da wir vorhaben zu bauen, haben wir knapp 20 Monate vor Ablauf mit unserer Vermietern müdlich besprochen, das wir den Mietvertrag um ein Jahr verlänger, da unser Sohn dann in di Schule kommt und wir dann gut einen Wohnortwechsel machen können. Da wir das nicht schriftlich hatten und wollte ich mir es nun 12 Monate vor Ablauf der eigentlich Frist schriftlich geben lassen.
    Nun haben sich unsere Vermieter es sich doch anders überlegt und möchten, das wir zu dem eigentlichen Termin ausziehen. Da es sich für nur ein Jahr nicht lphnt noch mal in eine andere Mietwohnung zu ziehen, nun meine Frage. Ist es richtig, das wir nicht innerhalb von drei Monaten regulär kündigen können, weil der Mietvertrag grundsätzlich befristet ist? Das Problem ist ja, das wir keinen Nachmieter für 9 Monate finden werden.

    Vielen Danl vorab schon mal für Feedback

  • 1. Wie ist dieser Mietvertrag zeitlich befristet? Bevor du eine Antwort erwarten kannst musst du die Klausel hier Wort für Wort einstellen, oder als Scan oder Foto hier einstellen. Schwärze persönliche Daten und mache das Bild/Scan so groß, das man es auch lesen kann.

  • schicki80:

    "wir haben einen Mietvertrag unterschrieben, der zeitlich auf 5 Jahre befristet ist."
    - Er gilt überhaupt nur, wenn der Befristungsgrund im MV ausdrücklich angegeben ist.

    "Da wir vorhaben zu bauen, haben wir knapp 20 Monate vor Ablauf mit unserer Vermietern müdlich besprochen, ..."
    - Heutzutage noch mündlich??? (Haha, sorry!)

    "Ist es richtig, das wir nicht innerhalb von drei Monaten regulär kündigen können, weil der Mietvertrag grundsätzlich befristet ist?"
    - Ein befr. bzw. Zeit-MV hat ein klar definiertes Ende. Es steht Euch jedoch frei, mit dem VM eine (empfehle: schriftliche, mit Begründung) Einigung über Euren geänderten Wunschbeendigungstermin anzustreben.

  • Ok, kann ich heute Abend machen. Aber er ist zeitlich befristet, mit dem Grund auf Eigenbedarf. Also so wie ich es bisher recherchiert habe, ist das so auch rechtens. Die Frage ist nur wie wir da jetzt eher raus kommen, wenn wir jetzt schon eine Wohnung haben, denn auf die mündliche Zusage kann ich mich ja rechtlich nicht stützen.

  • Danke Berny. Ja, das werde ich auch nicht noch mal so machen. Aber was macht man, wenn man sich sehr gut mit seinem Vermieter versteht und das Jahr Verlängerung von deren Seite vorgeschlagen wird.
    Der Grund auf Eigenbedarf steht drin.
    DAs mit der Einigung versuchen wir, aber ich befürchte das machen die nicht, da sie dann auch einen Verlust haben. Denn der Vermieter muss erst mal sein Haus verkaufen, bevor er einziehen wird.

  • Grundlegend kommt man aus jedem Zeitvertrag raus, was allerdings oft sehr hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen kann. Da isses meist günstiger den Vertrag zu erfüllen.

    Allerdings ist da zu klären ob der Vertrag nur befristet ist auf 5 Jahre oder ein 5 Jahresmietvertag unterschrieben wurde , denn das ist ein gewaltiger Unterschied. IM Falle einer Befristung ist m.W nach eine reguläre Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen jederzeit möglich.

    Befristung auf 5 Jahre = kann 5 Jahre laufen
    Mietvertrag für 5 Jahre = muss auch bis Ende, sonst Vertragsstrafe


    also mal genau nachlesen

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (3. Oktober 2015 um 06:06)

  • Mietvertrag für 5 Jahre = muss auch bis Ende, sonst Vertragsstrafe


    also mal genau nachlesen

    BGB § 555
    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe

    Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.
    __________________________________________________________________________________________

    Also, genau erst denken - dann tippen.

  • danke anitari

    im BGB wird Gottseidank wohl von einer "Vertragsstrafe" abgesehen. Miete bis zum Ende ,muss trotzdem gezahlt werden, oder eine Gebühr in entsprechend netter Höhe die den Mietausfall bei vorzeitiger Beendigung ausgleicht bzw dafür entschädigt mit dem Vermieter ausgehandelt. KOmmt ansich nahezu aufs selbe raus, nennt sich nur anders....

    oder oder .....

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (3. Oktober 2015 um 10:31)

  • also mal genau nachlesen


    Es wäre angebrachter, wenn der User Azze mal genauer lesen würde, dann sollte hoffentlich nicht so viel Unsinn von ihm kommen.

    Und diesen Satz:

    Zitat

    Allerdings ist da zu klären ob der Vertrag nur befristet ist auf 5 Jahre oder ein 5 Jahresmietvertag unterschrieben wurde.


    denn von qualifizierten Zeitmietverträgen und Verträgen mit Kündigungsausschluss hat der User Azze Null Ahnung.

  • mit dem abschießenden Satz "Also mal genau nachlesen" war niemand von euch Spezialisten gemeint und sollte auch bei normalem Interlekt und dem Lesen des vorigen Textes aus dem Kontext nachvollziehbar sein. Ich wollte damit lediglich darauf Hinweisen den MV mal zur Hand zu nehmen und hier eventuell klarer die Sachlage zu schildern. Denn es ist nunmal nicht leicht eine Frage zu beantworten wenn man nicht alle Hintergründe und Details kennt.

    Besten Dank für deine Aufmerksamkeit

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